Wärmemengenabrechnung beim BHWH für Mieter

  • Hallo, ich habe ein für mich großes Problem.
    Meine Familie ist in ein Mietshaus eingezogen das mit einem BHKW ( Heizöl ) betrieben wird. Ich komme mit der Abrechnung meines Vermieters nicht klar.
    Wir haben einen Wärmemengenzähler im Haus, der am Jahresende abgelesen und dann die W-Menge mit einem Preis berechnet wird. Wer kann mir sagen wie so etwas berechnet, bzw. abgerechnet wird.
    Ich finde die Preise die uns in Rechnung gestellt werden sehr teuer. Habe in dem Forum schon geschaut aber keine für mich zufriedenstellende Antwort bekommen.


    DRINGEND : WER kANN MIR HELFEN habe schon Stress mit meinem Vermieter. :cursing: ?(

  • Hallo und Willkommen im Forum,


    Mieter, Vermieter und Heizkostenabrechnung
    oh ha...das ist ein Thema womit man Bände füllen könnte...


    Wenn BHKW dazu kommt,
    ist es ggf. noch unverständlicher,
    da dann ein weiterer Aspekt dazu kommt.


    Aber erstmal gaaanz langsam


    Grundsätlzich ist ein Vermieter verpflichtet
    dem Mieter auch seine Hütte warm zu machen
    und Mieter widerum verpflichtet die Kosten aus der Erwärmung auch zu bezahlen.


    Hier gibt es nun 2 wesentliche Varianten zu unterschieden
    1. Der Vermieter kauft WÄRME ein
    das könnte z.B. Fernwärme sein, doer auch ein contractor der vor Ort über ein Kessel oder meinetwegen auch BHKW
    die WÄRME erzeugt und dann diese in Rechnung stellt. Ein contractor stellt meist die Anlagentechnik (und finanziert die) und wird neben den Finanz-Kosten auch einen Gewinn einfahren wollen. Vorteilig, dass hier nciht unbedingt eine Mieterhöhung durch Modernisierung ansteht. Nachteil, es gibt auch unverschämte mit recht hohen Wärmepreisen.
    Die Kosten werden dann nach einem Schlüssel (und jeweiligen Verbrauchsmengen) umgelegt
    2. die häufigere Variante
    die Mieter beteiligen sich an den Heizkosten per Heizkostenverordnung
    Dazu zählt hauptsächlich natürlich die Brennstoffbeschaffung. Hier ist Heizöl natürlich eine recht teure Variante geworden.
    Die Kosten des BRENNSTOFFES werden hier an die Mieter (auch nach Schlüssel) anteilig durchgereicht.


    Das hat erstmal beides nciht mit BHKW zu tun,
    aber schonmal ein sehr wichtiger Aspekt für Dich


    Wie wird Deine Wärmebedarf gedeckt?
    per Wärmelieferung, oder per Umlage?

  • Also ich gehe mal davon aus, dass es per Wärmelieferung abgerechnet wird. Sind uns aber nicht sicher.
    Worin können wir den Unterschied ausmachen?

  • nicht aufgrund des Wärmemengenzählers drauf schliessen,
    der ist nur da, um die Anteile von den einzelnen Mietern aufzuschlüsseln


    Also zum Beispiel
    - bei Wärmelieferung
    Rechnung des Wärmelieferes 100.000kwh= 100%
    Anteil der Mieter A=10.000kwh, B= 30.000kw, C=50.000kwh=100%
    nciht wundern jede Verteilung hat auhc Verluste...die Summe der Einzelabnahmen wird immer kleienr sein, als dass was geliefert wurde.
    ...Warmwasser wird auch noch betrachtet, anteilig nach Verbrauch berechnet
    - bei Heizkostenumlage
    Rechnung der Brennstoffhändler=100%
    Hier gäbe es DANN bei BHKW eine Besonderheit...aber das machen wir dann
    ...und die Umverteilugn dann wie gehabt


    Also als erstes Prüfen,
    ob Wärme oder Umlage gezahlt wird
    ...bzw wer -falls Wärme-liefert (glaub Vermieter kann nciht gleichzeitig Wärmelieferer wie contractor sein)

  • nach den bisher spärlichen Angaben vermute ich:


    Die Abrechnung wird über einen Contractor gemacht. Also stehen in der Heizungsabrechnung tatsächlich nur 3 Zahlen: Wärmemenge, Wärmepreis ergibt in Summe Gesamtpreis.


    Es kann aber auch so sein, dass eine umfangreiche Berechnung gemacht wurde, also Gesamtmenge an Energieeinkauf, Gesamtmenge an Wärme des gesamten Objektes, anteilige Menge der gemieteten Einheit. Dazu kommt dann noch, dass höchstens 70% der Energiekosten so abgerechnet werden und damit mind. 30% der Energiekosten auf m² umgelegt werden, weil es die HK-Verordnung so vorschreibt.


    Eine Besonderheit bei BHKW-Betrieb hab ich noch irgendwie im Hinterkopf, dass man sogar rein nach m² abrechnen können soll, also gar nicht nach Wärmemessung, was im vorliegenden Fall ja ausscheidet, da es eine Wärmemessung gibt.


    LG


    Bruno

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  • So wir haben die Rechnung 2011 so vorgefunden:


    Verbrauch 15.118 kwh
    Preis pro Einheit: 10,84 ct/kwh
    Gesamt: 1950,17 € incl. MwSt


    In diesem Betrag ist die Warmwasserbereitung mit inbegriffen, da wir einen eigenen Wasserspeicher haben.


    Strom wird seperat nach ortsüblichen Preisen abgerechnet.


    Öleinkauf, Wartung, Schornsteinfeger ... wird alles in der o.g. Summe mit eingearbeitet. Bei einen durchschnittlichem Ölpreis von von 65.12 €/100 l
    hätten wir einen ca. Öleinsatz von ca. 990,00 € (Rechnerisch ohne Verlust). Wir fragen uns ist der uns in Rechnung gestellte Preis noch im Rahmen des Möglichen oder ist uns erscheint die Summe als völlig überhöht.

  • Öleinkauf, Wartung, Schornsteinfeger ... wird alles in der o.g. Summe mit eingearbeitet.


    was heist eingearbeitet. Bekommt der Vermieter eine Rechnung über Wärme und gibt die an Euch weiter, oder berechnet der Vermieter anhand von verbrauchter Energie, Schornsteinfeger, Wartung etc. den Wärmepreis selbst?


    LG


    Bruno

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  • Ölpreis
    Hallo,


    diesen Preis haben wir aus einer Statistik erarbeitet. Kann natürlich etwas Abweichen. 8o


    Stimmt der nicht? X(


    Gruß Gartensonne

  • Hallo Bruno,


    Also es wird Öl eingekauft , daraus wir Wärme und Strom erzeugt. Der Strom wird teilweise selbst verbraucht und der Rest wird ins Netz eingespeist oder zu Spitzenzeiten zugekauft. Wir bezahlen den ortsüblichen Strompreis der Stadtwerke.
    Bei der Berechnung für Wärme werden ca. 30% Öl für Stromerzeugung abgezogen. (Laut Aussage ?( )
    Sonstige Kosten werden nicht aufgeführt, für uns ist nicht mal ersichtlich welchen Mengen die anderen verbrauchen und welche anfallenden Kosten noch eingesetzt werden. ( Excel Tabelle = Strom, Wasser und Wärme)


    Gruß Gartensonne

  • na ja, jetzt kann man da ein bisschen auf den Putz hauen. Die Frage ist, ob man es sich mit dem Vermieter verscherzen will oder nicht.


    Eine ordentliche Abrechnung ist das nicht. In jedem Fall scheint es kein Contracting zu sein und damit muss er eine ordentliche Abrechnung nach Heizkostenverordnung machen. In der Regel macht man das über einen Dienstleister (ISTA, Brunata o.ä.). In jedem Fall muss eine Berechnung vorgelegt werden, in der alle Kosten einzeln aufgeführt werden und in der die gesamte gemessene Wärme und Euer anteil ausgewiesen ist. Dann sind ein Teil (meist 30%) der Wärmekosten auf die Flächen aufzuteilen und der Rest nach Verbrauchsmessung.


    Eine nicht ordnungsgemäße Abrechung muss man in jedem Fall nicht bezahlen.


    LG


    Bruno


    PS: der Abschlag von ca 30% der Brennstoffkosten kommt hin, da Motorgetriebene BHKW etwa 2/3 Wärme und 1/3 Strom erzeugen.

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  • naja
    wenn ich les 2011....also da war der Preis eigentlich schon einiges höher,
    falls zur ungüstingen Zeit der Tank leer was, dann konnte man auch 1€/l bezahln.
    Im Jahresmittel würd ich eher schon auf 74ct/l schätzen...netto


  • Die schon a bissl dürren Info´s würd ich so interpretieren :glaskugel: :


    Die 15.118 kWh sind 1.511,80 ltr. Heizöl EL macht 1,29 € / ltr. incl. Mwst. Wenn Wartung, Strom für Heizung und Schlotfeger mit drin is, dann is der Preis OK. Muß der Vermieter ja belegen können.


    Strom kauft Ihr selber, wo auch immer, hat mit der Heiz-/NK-Abrechnung hier nix zu tun.


    Warmwasser macht Ihr mit den 15.118 kWh auch selber, hat also eine Aufteilung auch nicht zu erfolgen.


    Deine 10. 84 ct. sind, interpretier ich jetz einmal, netto, da rechnest die Mwst. drauf dann bist bei 12,89 ct.,


    .....mach mer noch schnell die Probe: 1.950,17 € geteilt durch die 15.118 kWh macht 0,1289 €/kWh. Passt auch wieder :thumbup: .


    Also da find ich nix, was an den Zahlen zweifeln ließe, dass der Vermieter des alles belegen kann, davon geh ich aus. Trotzdem is allers nur interpretiert.


    Geh doch mit Deiner NK-Abrechnung einfach zum Mieterverein, die können Dir bestimmt konkret helfen, und müssen nix interpretieren :!:

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


    und der Spenden-Button für unser Forum ist auf der Portal-Seite rechts :!:

    Einmal editiert, zuletzt von baulion ()

  • Hallo,


    wir bedanken uns erst einmal für die informativen Antworten. Werden uns jetzt einmal mit unserem Vermieter auseinander setzen. :thumbup:


    Gartensonne