Wärmemengenabrechnung beim BHWH für Mieter

  • Jetzt muss ich doch noch meine Senf dazu geben :D


    Erst einmal zu den Heizölpreisen:


    Ich empfehle folgende Seite, da kann man anhand des Lieferzeitpunktes auch in etwa die Preise nachträglich nachvollziehen:


    http://www.tecson.de/heizoelpreise-noflash.html


    Wie man sieht, können hier extreme Preisunterschiede je nach Zeitpunkt auftreten. Ach ja noch was: hinterher ist man immer schlauer...
    Habe auch vor zwei Wochen noch 3000 l Diesel für den Betrieb gekauft, der Iran usw...
    Heute wäre es etwas billiger ;(


    Außerdem empfinde ich den Tipp mit dem Mieterverein persönlich als äußerst schwach, da (zumindest bei mir) hier teilweise Leute sitzen, welche unfähig sind, eine ORDNUNGSGEMÄSSE Nebenkostenabrechnung zu lesen!
    Ich mache meine mit der Software Vermieter von Buhl (WISO - Software), also nicht wirklich eine unerfahrene Firma. Da kamen vom Mieterverein so blöde Nachfragen, bis mir der Kragen geplatzt ist... :strafe:
    Von daher habe ich meine Zweifel ob die eine Abrechnung mit BHKW überhaupt kapieren.... ;-_


    Wieso hast du überhaupt Zweifel an der Abrechnung?


    Lade doch den Vermieter zu einem Glas Wein ein, er soll die Unterlagen mitnehmen und dann mal alles mit Dir durchgehen. Das hilft Dir auch bei den Folgeabrechnungen, da Du ein Verständnis für die Rechengänge bekommst.


    Seit dem ich dies mit meinen Mieter so praktiziere, kommen nur noch Nachfragen von Neumietern vor der ersten Flasche :thumbup:


    Und wie ein Vorredner bereits anmerkte:
    Die Kostenaufteilung 1/3 für den Strom - 2/3 für die Wärme sind bei einer BHKW-Anlage ganz gute Richtwerte, allerdings darf der Spitzenlastkessel nicht vergessen werden, falls einer vorhanden ist. Diese Kosten fallen zu 100 % der Wärme zu.


    Falls Du willst, kannst Du mir ja die Abrechnung mal privat per Mail zukommen lassen, ich schau dann mal kurz drüber ob mir was auffällt was eventuell genauer zur Sprache gebracht werden sollte.


    mfg
    Solardachs

  • Jepp,
    die Kritik an Mieterschutzvereinen muss ich leider teilen,
    da auch ich im Bekanntenkreis -und dort mein Einsatz für die jeweiligen Mieter- auch serh kuriose Erfahrungen gemacht habe
    ...."Die Betriebskosten sind in Ordnung" wurde da atestiert...obwohl viel merh benötigt wurde als früher...
    wo ich mit leichten Nachbohren schnell rausbekommen hab, dass ein vom Vermieter genutzte Anbau plötzlich auf Allgemeinkosten umgelegt wurde


    Wichtig -falls man auf solche Quellen zurückgreift- mal gleich die nach dem Kenntnisstand zum neuen Beiblatt 3.1 der Heizkostenverordnung fragen.
    Bisher war eine "richtige" Abrechnung bei BHKW-Einsatz kaum möglich, da nirgends genau definiert. Das neue Beiblatt 3.1 zeigt eine Variante, wie man es gerecht gestalten könnte (bei der Ausarbeitung saßen sowohl BHKW, als auch Mietervereinigung mit am Tisch)
    Da sind ncoh kleinere Korrekturfaktoren mit drin, aber unterm Strich kommt die 30% des BHKW Verbrauchs für Strom sind BHKW-Betreiber sache, rest ist Wärme schon hin.

  • Hallo


    Das neue Beiblatt 3.1 zeigt eine Variante, wie man es gerecht gestalten könnte (bei der Ausarbeitung saßen sowohl BHKW, als auch Mietervereinigung mit am Tisch)


    In dem angehängten Artikel ist das im Beiblatt dargelegte Verfahren ganz gut erläutert. Oder sollte diese Datei hier irgendwo in den Tiefen der Download-Base schon versteckt sein?


    Wenn man danach fragt, sollte man sich im Vorfeld auf jeden Fall wenigstens auch ein bißchen angelesen haben, worum es da geht, damit man die Antwort einzusortieren weiß ;)


    Eine Besonderheit bei BHKW-Betrieb hab ich noch irgendwie im Hinterkopf, dass man sogar rein nach m² abrechnen können soll, also gar nicht nach Wärmemessung,


    Das steht sogar unter §11 in der Heizkostenverordnung:



    Unter Heizkostenverordnung ist übrigens der Verordnungstext mit guten Erläuterungen und Beispielen ergänzt.


    Viele Grüße


    André

  • BHKW
    Hallo, es sind 2 Senatec BHKW´s eingebaut mit jeweils 10 KW Leistung. Es sind daran 2 Einfamilienhäuser sowie 6 Mietswohnungen angeschlossen. Mehr wissen wir auch nicht. Hilft das weiter ??? Gruß gartensonne

  • Beim "Bund der Energieverbraucher e.V." kann man auch seine Heizkostenabrechnung prüfen lassen, als Mitglied sogar kostenfrei, wenn ich es recht erinnere. Von denen würd ich denken, das sie auch mit den BHKWs in der Abrechnung firm sind. Der Verein ist unterstützenswert, Mitgliedschaft nicht teuer und Du kriegst 4 mal im Jahr die "Energiedepesche". Den WEin würd ich trotzdem einschenken, wenn er nicht zu schnell sauer wird... . :pinch: