EEG Umweltgutachter

  • Guten Tag,


    bin neu in diesem Forum und hoffe das meine Fragen in diesem Unterbereich halbwegs richtig positioniert sind.


    Ich beabsichtige ein BHKW erstmalig nach EEG 2012 vergüten zu lassen also mit Biomethan betrieben. Leider fehlt mir bei der Vergütung nach EEG die Erfahrung bisher habe ich nur BHKW mit Erdgas nach KWKG im Einsatz.


    Das BHKW hat 70KW elektrische Leistung.
    Ist es hierzu nötig einen Umweltgutachter vor der Inbetriebnahme des BHKW zu bestellen um die Anlage begutachten zu lassen?
    Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass Anlagen bis 75 KW soetwas nicht benötigen.
    Oder ist der Umweltgutachter nur für den Biomethanlieferanten nötig zwecks der Zertifikate etc.


    Des weiteren habe ich gerade von unserem Stromnetzbetreiber erfahren, dass das BHKW bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden müßte? Ist das korrekt? Finde auf der Webseite der Bundesnetzagentur keine Angaben hierzu bzw. Formulare.


    Für Antworten wäre ich dankbar.


    MfG
    Matthias

  • Hallo secor und willkommen im Forum.


    die Grenze von 75KW findet nur für "Kleine Gülle-Anlagen" § 27b Anwendung ansonsten gibt es die erste Leistungsgrenze bei 150KW elt. Und ja Du benötigst einen Gutachter bei Inbetriebsetzung und zur jährlichen Abrechnung . §27 (6) 3.


    Die meldung bei der BNetzA kenne ich nur für PV aber meines Wissens benötigst Du für Biomasse eine Meldung bei der BLE


    mfg