Endspurt | KWK-Novelle 2012

  • Hallo miteinander,


    Morgen, also am 23.04.2012
    finden noch einmal Gespräche der Politik mit den Verbänden statt.
    ...hier werden die letzten Weichen gestellt für die Gesetzesnovelle.


    Die nächsten Tage sind entscheidend
    für die nächsten 4 Jahre.


    Ich kann nur Euch alle Bitte nochmal fleissig zu sein
    und eindringlich an die Politik zu appellieren noch was ordentliches draus zu machen.


    Aktuell sind viele Vernünftige Dinge in der Diskussion
    so z.B. Maßnahmen für große KWK, damit Belastungen aus dem Emissionshandel abgemildert werden.
    oder auch eine Aufweichung der 50kW-Grenze, damit die Klasse zwischen 50....150(?) kW nicht ganz so tot ist
    oder auch eine neue 250kW-Klasse (Empfehlung vom Bundesrat) einzuführen.
    Die Förderung von Wärmespeichern soll auf eine lastgangfähigkeit abzioelen, m.E. wird der reine Speicher aber nix bringen, besser wäre eine lastabhängige Vergütung...na sei's drum.


    Also schon viel brauchbares dabei,
    aber wer genau hinschaut....eine Klasse wurde ganz vergessen.
    Für die Kleinen unter 50kW gibts nichts
    Nichts? Naja, man hat die Idee der Vereinfachugn aufgegriffen und ein Pauschalisierungsmodell für <2kW vorgeschlagen.
    Leider, wird der Effekt völlig nutzlos verpuffen, da manch andere Dinge wie Meldung an Netzbetreiber oder Energiesteuererstattung dennoch bürokratie mit sich bringen wird. Also selsbt für die <2kW Klasse wohl ziemlich nutzlos und für alle anderen (unter 50kW) soll nciths kommen.


    Unglaublich
    all die anderen Schmankerl sollen fast 300mio zusätlzich kosten...und die kleine KWK unter 50kW
    die jetzt schon "nur" 2-stellige Mio-Beiträge bekommen, sollen nichts weiter erhalten?
    Sollen die stark sinkenden Verkaufszaheln weiter einbrechen?


    Das kann doch nicht angehen,
    ausgerechnet die Klasse die lt. Prognos-Gutachten (Monitoring FÜR die Regierung) besonderen Förderbedarf hat
    die Klasse, wo der Planungs- und Projektierungsaufwand sehr gering ist udn wo bei entsprechenden Anreizen und steigender Nachfrage mit erheblichen Kostenseknungspotential zu rechnen wäre.


    BITTE BITTE
    seid noch heute fleissig und schreibt Euren abgeordneten
    schaut auf die Seiten des BMU und BMWI und bringt EURE Argumente ein.
    Schaut nach den Energiepolitischen Sprechen und bringt vll auch persönliche Punkte, wie z.B. die Not einiger die nun ihre Anlagen abschalten wollen.


    diesmal hab ich keine Texthilfen zu Hand,
    aber auch die Stellungnahme des Vereins aus dem Dezember könnte noch hilfreich sein.


    Für mich besonders relevant gerechte (!) vermiedene Netznutzungsentgelte.
    Das ist sowas von nötig und kostet nichtmal Fördermittel
    Weiterhin gibts wohl leichte Tendenzen (aus BaWü und Hessen) dass man sich eher eine einmalige Pauschsumme (Investzuschuss) vorstellen könnte, als eine dauerhafte Erhöhung der Vergütung. Auch hier hat der Verein einen Vorschlag gemacht.
    Der dürfte für mich sogar deutlich üppiger ausfallen und auf 100mio gedeckelt werden...damit bekommt man ordentlich schwung rein.



    Also nochmal meine Bitte
    Haut rein in die Tasten und bringt EURE Argumente schnell an die richtige Adresse

  • wäre es nicht sinnvoller die kwk umlage anzuheben? da haben dann alle was von und nicht nur die die wegen 10.000€ zuschuss gebaut haben... zudem die vermiedenen netzentgelte wie du schon sagtest! :thumbup:
    und auch über 10 jahre hinaus die kwk bonus. warum alles tauschen wenns noch läuft und die maschine grad bezahlt ist?! ;-_

  • wäre es nicht sinnvoller die kwk umlage anzuheben? da haben dann alle was von und nicht nur die die wegen 10.000€ zuschuss gebaut haben... zudem die vermiedenen netzentgelte wie du schon sagtest! :thumbup:
    und auch über 10 jahre hinaus die kwk bonus. warum alles tauschen wenns noch läuft und die maschine grad bezahlt ist?! ;-_


    Erhähung des Zuschusses,
    na klar...haben wir als Verein ja auch angeregt.
    Ich hoffe, da bewegt sich noch was.
    Nunr muss man auch auf die politische Durchsetzbarkeit schaun und hier kommen "Vergütungszuschuss auf Dauer" eher schlecht an, auch wenn m.E. durchaus begründbar, da auch nach 10 Jahren KWK-Strom immernoch viel sauberer ist, als Strommix und dabei noch die NEtze entlastet.


    Auch die vNNE oder auch der von uns angeregte Systemdienstleistungsbonus (SDL) sind duchaus noch im Gespräch. Hier ist insbesondere Lichtblick mit seinem "FlexiBonus"- Konzept stark bei der Politik hausieren gegangen. Der muss natürlich so gestaltet werden, dass es kein Lex-Lichtblick wird, drum würd ich mir -wegen der Kürze der Zeit- eine offene Formulierung wünschen (Detailklärung per Verordnung)
    Besonders vNNE als vielleicht auch SDL-Bonuns müssten nicht zwingend aus dem Fördertopf kommen (also auch nicht die Umlage erhöhen) sondern könnten durchaus begründet aus den Netzentgelten erfolgen. Das ist doch auch gut begründbar und vor allem gerecht.
    Das würde dann auch Bestandsanlagen zu Gute kommen und man könnte deren Zwangsabschaltung (wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit) verhindern.


    Wie dem auch sei
    -auch wenn ihr Alternatvvorschläge habt-
    Es ist wichtig HEUTE und die kommenden Tage hier den zuständigen Ansprechpartnern nochmals deutlich Eure Position zu vermitteln.


    Bitte SELBER aktiv werden.

  • Warum greift man nicht auf den Emissionshandel zurück ? Weil dort schon zu viel betrogen wird/wurde ??? Dann müßte man wohl Farbe bekennen und unangenehmen "Erscheinungen" nachgehen. :cursing:

  • Die Clearingstelle EEG ist entsprechend § 57 EEG derzeit nur für
    Streitigkeiten zuständig, bei denen die streitentscheidende Norm eine
    solche des EEG ist. Es wäre sehr Vorteilhaft, wenn auch Betreiber von
    fossil befeuerten KWK-Anlagen von den kostenlosen Einigungs- und
    Votumsverfahren einer Clearingstelle profitieren könnten. Zudem kann
    die Clearingstelle mit ihren Hinweis- und Empfehlungsverfahren offene
    Fragen der Gesetzesauslegung und -anwendung für alle Marktteilnehmer
    klären. Da die Clearingstelle auf das EEG beschränkt ist, werden
    derzeit Fragen wie die Phasensaldierung oder auch die Kombination von
    PV- und BHKW-Anlagen an einem Netzverknüpfungspunkt nur aus Sicht des
    EEG unter Berücksichtigung des KWKG mit der Einschränkung behandelt,
    dass die Empfehlung den KWKG-Teil eigentlich nicht umfasst. So
    geschehen zuletzt in Empfehlung 2011/2/2.


    Es wäre daher überaus wünschenswert, die Kompetenz der Clearingstelle
    auch auf Fragen des KWKG auszudehnen. Da die Clearingstelle bereits
    existent und finanziert ist, sollte dies seitens der Politik keine
    Gegenwehr verursachen. Eine einfacher Paragraf im KWKG, dass die auf
    Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes eingerichtete
    Clearingstelle ermächtigt ist, Fragen und Streitigkeiten zur Anwendung
    des KWKG zu behandeln wäre ausreichend.


    Sofern die Möglichkeit besteht, sollte diese Forderung noch vor der
    nächsten Lesung der KWKG-Novelle in der Politik von verschiedenen
    Seiten platziert werden.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Die Clearingstelle macht ja nicht die Gesetze. Die Clearingstelle darf derzeit nicht für Fragen des KWKG tätig werden.


    Es ist an der Politik gelegen der Clearingstelle zu erlauben im Bereich des KWKG tätig zu werden. Was die Clearingstelle dann daraus macht, wird man sehen. :)

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Es dürfte doch aber wohl nicht verboten sein, diese Forderung aufzumachen - allein die dementsprechende Antwort kann dann den Politikern "unter die Nase gehalten werden". Vielleicht merken die dann was von ihrer Verantwortung, das sie selbst es ja sind, die "ggfls. schon erleuchtende Erkenntnisse" umsetzen müßten... :thumbdown:

  • Es ist richtig, was Neuendorfer schreibt, die Clearingstelle ist nur für EEG zuständig, nicht für KWK.
    Tom und ich haben selbst schon 1-3 Verfahren dort laufen lassen. Es ging um das Thema gleichzeitiger Eigenverbrauch von EEG und KWK-Strom.
    Wie Ihr wisst bedarf es dazu sehr komplizierter Messeinrichtungen. Meist sind dann die erforderlichen Zählerplätze nicht vorhanden.
    Alle Verfahren bei der Clearingstelle sind äußerst langatmig (Beamte). Erst hört man nach Eröffnung eines Verfahrens Monate nichts.
    Ein Ergebnis kommt nach vielleicht 2 Jahren. Ich war sogar mit einem Mediator und mit dem Vorstand meines EVUs -EStW- in Berlin.
    Wir haben dort 2 lange volle Tage "meditiert" Heraus gekommen ist gar nichts. Es wurde ein weiteres Verfahren in Gang gesetzt.
    Wir schimpfen jetzt alle gemeinsam gegen die Clearingstelle, sowohl Tom, der Vorstand von den EStW und auch ich.


    Deshalb bin ich gegen so komplizierte Lösungen. Diese führen zum Streit, kosten immens Energie (Geisteskraft und Motivation) und führen
    zu keinem Erfolg.
    Wenn jetzt die "Deutsche Umwelthilfe" die KWK fördern will, so ist das zu begrüßen.
    Aber bitte bitte, keine komplizierten Lösungen, wo der Aufwand größer ist, als der Nutzen.


    Fritz

  • Moin,


    auf der Cleeringstelle sitzen keine lethargischen Beamten sondern hochmitivierte und spezialisierte Juristen bzw. Techniker.


    Der gleichzeitige Verbrauch von selbst erzeugtem KWK und EEG Strom ist mit unserer Zählerkaskade kein Problem mehr. Dazu gehören lediglich 3 Zähler, das dürfen auch Huhtschienenzähler sein die kein Platzproblem (Zählerkreuz) haben.


    Eigenverbrauchsvergütung gibt es erst seit dem 01.01.2009. Das von uns im März 2010 mit einer Unterschriftenaktion angestoßene Verfahren wurde teilweise im September 2011 und Schlussendlich vor wenigen Tagen abgeschlossen.


    Wenn man bedenkt das dafür gegenseitige Zuarbeiten der BNetzA , VDE und Cleeringstelle nötig waren vermag ich weder über die gelungene Lösung noch den nötigen Zeitrahmen zu klagen.


    mfg