Welchen Strompreis zahlt die Wohnungsgesellschaft?

  • Nehmen wir an eine Wohnungsgesellschaft verkauft den im BHKW erzeugten Strom an ihre Mieter, benötigt zur Deckung des Jahresbedarfs aber zusätzlichen Strom vom Stadtwerk. Also kauft ihn dort...
    Welchen Preis zahlen sie da?
    Der Strompreis setzt sich ja laut Wiki aus


    1 Erzeugung, Transport und Vertrieb
    2 Konzessionsabgabe,
    3 KWK-Umlage,
    4 Stromsteuer,
    5 EEG-Umlage und
    6 Umsatzsteuer


    zusammen.


    In meinen Augen dürfte sich der Preis aus 1 und 2 zusammensetzen. 3, 4, 5 und 6 wird erst beim Endkunden/Letztverbraucher fällig.


    Richtig???


    tschau

  • basti


    für den Strom der zugekauft wird, ist alles abgegegolten.
    Für den Strom der auf dem Grundstück/Haus das BHKW erzeugt und dann insgesamt mit Zukauf den Mietern dann verkäuft wird ist nur Umsatzsteuer fällig.
    Räumlicher Zusammenhang mit BHKW muß gegeben sein.

    Meine Beiträge geben meine Meinung wieder und können unsichtbare Smilies und ein wenig Sarkasmus enthalten.
    Wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten.

  • Alles abgegolten heißt die Wohnungsgesellschaft zahlt den Preis aus 1+2+3+4+5?


    Das heißt das Stadtwerk holt sich die abgeführte KWK+EEG-Umlage, Konzessionsabgabe und evtl. Stromsteuer von der Wohnungsgesellschaft wieder und die holt sich das wiederrum vom Mieter zurück und "treibt" für den Staat gleich noch die Mwst. ein?


    tschau

  • den Mietern dann verkäuft wird ist nur Umsatzsteuer fällig.



    Auch das würd ich mit Vorsicht genießen


    nur mal so als Gedankenstütze


    http://kwk24.de/forumneu/showt…=2910&viewfull=1#post2910


    Ich Zitier mal den Cheffe von dem Forum


    Zitat

    Ich gehe mal davon aus, dass die EEG-Umlage für den internen Stromverkauf an den Übertragungsnetzbetreiber abgeführt werden müsste, oder?



    Man kann sich natürlich Gedanken machen wie das Rechtlich einwandfrei zu umgehen, nur
    ist das schon mit gründlichen und vor allem rechtlich Einwandfreien Nachdenken verbunden
    und selbst dann .....................................


    inzwischen neuer ein neuer Beitrag


    Zitat

    vom Mieter zurück und "treibt" für den Staat gleich noch die Mwst. ein?



    fast es ist eben noch dafür zu Sorgen das wenn der Nachbar eine PV auf den Dach hat das diese
    abbezahlt wird, weil mit irgendwas wollen die Chinesen ja ihr Wirtschaftswunder bezahlen :whistling:

  • zum mitmeißeln,


    die Wohnungsgenossenschaft verkauft den Mietern ein Gemisch an Strom aus zugekauft und selbst mit BHKW auf dem Grundstück/Haus erzeugten Strom.
    Dafür ist nur Umsatzsteuer fällig, solange zwischen Mietern und BHKW Grundstück/Haus ein räumlicher Zusammenhang besteht.
    Siehe link.


    http://www.heizungsfinder.de/b…aftlichkeit/energiesteuer

    Meine Beiträge geben meine Meinung wieder und können unsichtbare Smilies und ein wenig Sarkasmus enthalten.
    Wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten.

    Einmal editiert, zuletzt von Frank Dux ()


  • In dem Link zu lesen


    Zitat

    Keine Energiesteuer und Stromsteuer für Blockheizkraftwerke


    Der BHKW Betreiber erhält auf Antrag die Energiesteuer für den Blockheizkraftwerk Brennstoff zurück und zahlt keine Stromsteuer auf selbstgenutzten Strom. Das legen §3 EnergieStG und §9 StromStG fest. Dazu muss das BHKW einen Jahresnutzungsgrad von mindestens 70% haben.



    Also Hammer und Meisel zur Seite legen und nochmal Nachdenken


    Das eine ist die Energiesteuer, das andre die EEG-Umlage
    in dem Link wird was in einen Räumlichen Zusammenhang gestellt


    A Energiesteuer
    B EEG-Umlage
    C Beides


    Es steht den Kandidaten offen den Telphonjocker zu verwenden

  • In der Regel sind alle sechs Punkte für den Bezugsstrom zu zahlen.


    Bei der Mehrwertsteuer gilt die übliche Vorstuer/Umsatzsteuer Regelung - egal ob für Strom, Gas oder Wartungskosten.


    Für den erzeugten Strom, der an Mieter geliefert wird ist ggf. zudem EEG-Umlage zu entrichten.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Ok das leuchtet ein. Allerdings verwirrt mich deine explizite Erwähnung der EEG-Umlage im Zusammenhang mit dem Stromverkauf an die Mieter. Ich gehe davon aus, dass der Mieterstrompreis aus 1+2+3+4+5+6 besteht.


    Die Wohnungsgesellschaft zahlt quasi auch 1+2+3+4+5+6, holt sich aber die Mwst. vom Staat zurück, so dass man in einer Wirtschaftlichkeitsrechnung mit dem Nettostrompreis rechnen kann.


    Ich bin gestern deshalb auf diese Überlegung gekommen, weil im Stromsteuergesetz §9 3b vom Letztverbraucher die Rede ist. Da gehts zwar um Steuerbefreiung, aber daraufhin dachte ich mir, die STW verkaufen den Strom für 1+2 und die Wohnungsgesellschaft für 1+2+3+4+5+6 und führen dann KWK- und EEG-Umlage, Stromsteuer (für den zugekauften Strom, der eigenproduzierte Strom ist ja steuerfrei da räumlicher Zusammenhang) und Mwst. an den Staat ab.


    Aber so wie es aussieht, führen die STW das an den Staat ab und holen es sich von der Wohnungsgesellschaft wieder und diese wiederrum vom Kunden.


    tschau

  • Allerdings verwirrt mich deine explizite Erwähnung der EEG-Umlage im Zusammenhang mit dem Stromverkauf an die Mieter.



    Nochmal ganz langsam


    Die Mieter bekommen Strom von wo


    A. Wird vom Vorlieferanten bezogen
    B. Vom BHKW


    Wer Und wo Kassiert Was


    A. Der Vorlieferant Kassiert ...............................
    B. Für den KWKstrom müßen Abgeführt werden ................................

  • Wohnungsbaugesellschaft ist erstmal ganz normaler Endkunde beim Zusatzstrombezug. Die können natürlich auch als richtiges EVU agieren, brauchen dann aber ggf. Bilanzkreis usw. usw. haben große Kosten und unterm Strich keinen Nutzen. Bei einer Siedlung ist das interessant - aber nicht für einen zusammenhängenden Wohnblock.


    Zur EEG-Umlagepflicht der Gesellschaft für den selbst erzeugten und an Mieter gelieferten Strom siehe:
    http://www.bhkw-forum.info/wp-…e_fuer_BHKW-Betreiber.pdf

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo: