Neuigkeiten: Energiesteuerentlastung für kleine BHKW-Anlagen

  • 1. Beitrag im *Wasgibtsneis* (Newsletter) des BHKW-Infozentrum




    Da das ganze am 1. April in Kraft getreten ist das ganze mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit eventuell
    ein Aprilscherz, wenn dem so wäre wärs ein Schlechter, aber besser ein schlechter Scherz
    als ein weiterer Baustein für das Grabmal der Wirtschaftlichkeit kleiner dezentraler KWK

  • Zum Thema "Aussetzen der Energiesteuerrückerstattung für kleine KWK-Anlagen"
    Fakt ist, dass nun die Energiesteuer-Rückerstattung wegen dem Dilettantismus des BMF ausgesetzt wurde.
    Früh genug wurde öffentlich - u. a. auch durch das BHKW-Forum - als auch hinter den Kulissen darauf hingewiesen, dass zum Ende März 2012 die Regelung ausläuft. Lange genug (fast 10 Jahre) war es bekannt - und passiert ist trotzdem nichts.
    Nun der EU den schwarzen Peter hin zu schieben, weil die in 5 Monaten den Antrag nicht fertig bearbeitet hat, ist schlicht und ergreifend eine Frechheit seitens des BMF.


    Man muss sich schon fragen, warum in Deutschland die Wirtschaft wächst und die Krise gut überstanden wurde. Sicherlich nicht wegen sondern trotz vieler Politiker und Beamter - und zwar egal welcher Farbkonstellation.


    Ärgerlich ist das Ganze besonders deshalb, weil nun eine absolut unnötige Verunsicherung in den Markt kommen wird.
    Grundsätzlich sehe ich den Sachverhalt entspannt, da ich davon ausgehe, dass die Verlängerung eher ein rein formaler Akt darstellt. Aber bis dato kann man es halt - passend zu Ostern - nur glauben...


    Geschickter wäre es gewesen, wenn das BMF 2-3 Monate früher aus seinem Dauerschlaf auf Kosten der Steuerzahlr aufgewacht wäre. Dann wäre uns das erspart geblieben.

  • Ich würde mal davon ausgehen, das hier die "banalsten Voraussetzungen" für eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit (Unfähigkeit wäre "unanständig" - sagt man wohl jetzt...) vorliegen - nur wer wäre berechtigt dazu ??? :cursing::uebel::diablo:

  • Auch hier gilt wieder der alte Gorbi-Spruch: Wer zu spät kommt, .............................


    Also schneller ausschlafen als die Beamten in Ihren vom Steuerzahler beheizten Kämmerlein´s und den Kram gleich am ersten Arbeitstag im neuen Jahr verschicken. Meine Kohle war schon im Januar auf dem Konto.


    Nun muss man nur hoffen, dass die bis 2013 ausgeschlafen haben und nicht, dass hier die nächste Streichung zu Lasten der Mini-BHKW erfolgt.

  • Nun der EU den schwarzen Peter hin zu schieben,


    Eigentlich müßt man doch fragen, was die in Brüssel des überhaupt angeht ?(


    Wir dürfen für Griechen & Co zahlen, wir dürfen den Euro retten, wir dürfen Vorreiter beim Atomausstieg sein und wegen der paar Kröten für die Energiesteuer müssen wir in Brüssel fragen :bodycheck: ja wo sammer denn

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


    und der Spenden-Button für unser Forum ist auf der Portal-Seite rechts :!:

  • Gemäß § 53 Energiesteuergesetz haben Betreiber von Blockheizkraftwerken unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Erstattung der Energiesteuer für den im BHKW verwendeten Brennstoff. Diese Vergünstigung für den Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung ist eine staatliche Beihilfe und als solche von der EU-Kommission befristet bis zum 31. März 2012 genehmigt worden... -> weiterlesen

  • Vergünstigung für den Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung ist eine staatliche Beihilfe und als solche von der EU-Kommission befristet bis zum 31. März 2012

    Hat man schon was über den Stand der Energie-Steuerrückvergütung gehört?
    Genügt es denn, dass die Bundesregierung sagen kann " Wir haben den Antrag in Brüssel (eigentlich rechtzeitig) gestellt " und braucht dann nichts mehr tun?
    Nach meinem Empfinden bewegt sich da so gut wie nichts~:-) . Es gibt ja ein von dieser Regierung bevorzugtes Klientel, die über diese EU-Warteschleife garnicht traurig sind :hust: . Ein Schelm der Böses dabei denkt.


    Oder ist da was an mir vorbeigegangen _()_ ?

    CTWe GmbH
    Kirchenstraße 13
    91239 Henfenfeld

  • Es gibt noch keine Entscheidung diesbezüglich.


    Vor kurzem (1 Monat?) hat die EU nochmals eine Stellungnahme bei der Regierung eingefordert
    - hierzu hatte ich gehört, dass der Bundesverband dabei unterstützen sollte-
    wie dieser Steuervorteil begründet werden soll.


    Entscheidung steht natürlich noch aus.
    Dem Befinden nach gehen viele der Branche davon aus,
    dass die EU es sich nicht nehmen lassen wird ein paar Verschärfungen vorzunehmen,
    aber grundsätzlich eine Entlastung auch weiterhin genehmigen wird.
    Tendenziell sollten die Verschärfungen die Effizienzkriterien und ggf. größere Anlagen betreffen.
    Für die in diesem Forum üblicherweise diskutierten Gerätschaften
    geht man eigentlich von keinem Ungemach aus, so dass da alle noch guter Hoffnung sind.


    Wolln auch wir mal hoffen,
    dass der dezentralen KWK nicht aus dieser Richtung ernsthafte Knüppel in die Beine geworfen werden.

  • Hi firestarter,


    danke für die schnelle Antwort.


    Wie Du so schön geendet hast .. Wolln wir mal hoffen.

    CTWe GmbH
    Kirchenstraße 13
    91239 Henfenfeld

  • Passend zum Thema hätte ich gleich noch einmal eine Frage.


    Bezüglich der Erfassung des Verbrauchs steht in der Info:

    Zitat

    Da jedoch nur der im BHKW verwendete Brennstoff begünstigt ist, muss bei
    dem Einsatz von weiteren Verbrauchen, wie etwa einem Spitzenlastkessel,
    eine gesonderte Erfassung bzw. Nachweis des Verbrauchs vom BHKW
    erfolgen.

    Brauche ich bei einem nichtmodulierenden BHKW wie z.B. dem Ecopower 1.0 für die separate Erfassung des BHKW-Verbrauchs zwingend einen zweiten Gaszähler oder reicht dafür der interne Betriebsstundenzähler? Der Verbrauch pro Betgriebsstunde ist ja bekannt.


    Sind die Anforderungen an den Nachweis irgendwo geregelt?


    ?(

    "Religion wird von den gewöhnlichen Leuten als wahr, von den Weisen als falsch, und von Herrschern als nützlich angesehen."

    Lucius Annaeus Seneca d. J.

  • Antrag auf Steuerentlastung für die Stromerzeugung und die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme ist geregelt im § 53 EnergieStG. Weiterhin gibt es alle Hinweise und Formulare unter www.zoll.de . Auf der Homepage von ecopower www.powerplus-systeme.de im Download-Center gibt es die entsprechenden Formulare und auch ein Tool zu Berechnung für den Nutzungsgradnachweis.