1. Beitrag im *Wasgibtsneis* (Newsletter) des BHKW-Infozentrum
ZitatAlles anzeigen1. Aussetzung der Energiesteuerentlastung für kleine BHKW-Anlagen
Gemäß § 53 Energie-Steuergesetz (EnStG) wird für KWK-Anlagen unter bestimmten Bedingungen eine völlige Steuerentlastung gewährt.
Diese Regelung wurde als staatliche Beihilfe bis zum 31. März 2012 gewährt. Da über den im Oktober 2011 eingereichten Verlängerungsantrag seitens der EU-Kommission noch nicht entschieden wurde, hat nun das Bundesministerium der Finanzen ein Bearbeitungs- und Auszahlungsstopp verfügt.
Wörtlich heißt es im Schreiben des BMF an einige Verbände:
„Leider muss ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass ein vorläufiger Bearbeitungs- und Auszahlungsstopp für Erstattungszeiträume nach dem 31. März 2012 hinsichtlich der Bearbeitung von Steuerentlastungsanträgen für kleine KWK-Anlagen verfügt worden ist.
Seit dem 01. April 2012 können daher Steuerentlastungen für die Verwendung von Energieerzeugnissen in KWK-Anlagen ab dem 01. April 2012 nicht weiter gewährt werden. Antragsstellern wird mitgeteilt, dass die Bearbeitung des Antrages bis zur Entscheidung der EU-Kommission ausgesetzt ist. KWK-Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als 2 MW sind von dieser Maßnahme nicht betroffen.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf den Seiten des
BHKW-Infozentrums ( http://www.bhkw-infozentrum.de…stattung_bhkw_120401.html ).
Dort können Sie auch das Schreiben des BMF an die Verbände herunterladen.
Da das ganze am 1. April in Kraft getreten ist das ganze mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit eventuell
ein Aprilscherz, wenn dem so wäre wärs ein Schlechter, aber besser ein schlechter Scherz
als ein weiterer Baustein für das Grabmal der Wirtschaftlichkeit kleiner dezentraler KWK