So, nachdem mein 7,5er von KW wohl pro Jahr 8000h laufen wird, tut sich mir die Frage nach der Energiesteuererstattung fürs Erdgas auf, da dort dann ja doch ein ganz schönes sümmchen zusammen kommt.
Also, was gibt es neues?
Neuigkeiten: Energiesteuerentlastung für kleine BHKW-Anlagen
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Die EU-Kommission scheint u. a. dank B.KWK keine Bedenken mehr gegen die Rückerstattung der Energiesteuer für hocheffiziente KWK-Anlagen zu haben -
das berichtet das BHKW-Infozentrum in seinem aktuellen Statement "KWK-Anlagen wieder von der Energiesteuer befreit"In dem Statement vom 19.10.12 (is schon wieder drei Wochen her) gibts die Aussage
ZitatDas BHKW-Infozentrum begrüßt, dass durch die neue Regelungen für BHKW-Anlagen bis 2 MW elektrischer Leistung für eine lange Zeit wieder eine wichtige Investitionssicherheit hergestellt wurde
...das stimmt lt. Auskunft Finanzmisterium noch nicht. Der verantwortliche Oberamtsrat ist die ganze Woche nicht erreichbar gewesen. Am Donnerstag hat die freundliche Dame in der Telefonzentrale 5 oder 6 verschiedene Leute in der entsprechenden Abteilung versucht zu erreichen. Keiner ging ans Telefon und das war der dann schon fast peinlich.
Ich hab die gefragt ob bei denen in Bonn Feiertag is. War aber nicht.....und Fasching is erst morgen Mittag.....vielleicht ist Beamtenfasching unter der Woche
Sieht so aus als ob das doch eine größere Baustelle ist weil im www gibts auch noch nix zu lesen -
Hallöche,
bei der Forenredaktion herrscht ein kleiner Engpass,
so dass die aktuellesten Neuigkeiten noch nicht aufgehüpscht werden konnte, aberam 08.11.2012 hat der Bundestag in 2. und 3. Lesung die Energiesteuerentlastung BESCHLOSSEN
und damits keine Lücken gibt, gibts diese auch rückwirkend zum 01.04.2012, also dem Zeitpunkt wo sie ausgesetzt wurde.
und fällt zusammenZum Glück, dass diesmal der Dolchstoß für die Branche abgewendet werden konnte.
Insbesonder ist hier mal ein dickes Lob an den Bundesverband BHKWK auszusprechen,
denn diese waren massiv daran beteiligt und teilweise recht allein gelassen (Blick auf manch Hersteller)Leider ein kleiner Haken,
denn aus irgendwelchen Formaljuristischen Grünen, gilt die volle(!) Entlastung nur noch innerhalb des Abschreibungszeitraumes,
danach -fragt micht nicht aus welchen Gründen das sein musste- gilt der Mindeststeuersatz (EU-Vorgabe).
Diese ist aber immernoch deutlich unter den regulären Sätzen, so dass in diesem Punkt auch Bestandsanlagen noch einen spürbaren Vorteil haben. -
nd damits keine Lücken gibt, gibts diese auch rückwirkend zum 01.04.2012, also dem Zeitpunkt wo sie ausgesetzt wurde.
....und wo kann man das nachlesen ....nix für unguat firestarter aber, so wie die während der Woche in Bonn alle weggetaucht sind glaub ich das erst wenn´s schwarz auf weiß irgendwo steht.
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....und wo kann man das nachlesen ....nix für unguat firestarter aber, so wie die während der Woche in Bonn alle weggetaucht sind glaub ich das erst wenn´s schwarz auf weiß irgendwo steht.
Nun ja,
das rennt ja nicht weg...Das muss doch noch in entsprechende Schriftform
und vom obersten Dienstherren über die die einzelenen Finanzbehörden bis zum letzten Hauptzollamt durchdringen.
Hauptsache der letzte hats auch bis Anfang nächsten Jahres kapiert,
so dass die Jahresmeldungen 2012 dann auch entsprechend abgearbeitet werden können. -
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Guckst du da
Energiesteuer-Rückerstattung im Bundestag beschlossen
...und firestarter hat recht: die Umsetzung dauert noch ein Weilchen -
aber für die Mini- und Mikro-BHKW wird das bis zum Erstattungsantrag für das Jahr 2012, der dann ab Januar 2013 erfolgen wird, sicherlich fertig sein.
Die mittelgroßen BHKW-Anlagenbetreiber, die bis April Abschlagszahlungen erhielten, sollten sich dann in den nächsten Wochen bei ihren Hauptzollämtern melden und alles weitere absprechen -
und auf jeden Fall beim BKWKMitglied werden. -
Moin,
es ist ganz sicher erfreulich das es nun wieder die Energiesteuer-Rückerstattung gibt und wenn der BKWK maßgeblich daran beteiligt war gilt ihm auch unser Dank
Einen faden beigeschmackhat hat allerdings die "eingebaute Amtshilfe" !! Nur wer sein BHKW "ordnungsgemäß" beim FA meldet und per AfA abschreibt bekommt die volle Erstattung .
Welchen Unterschied in der CO² Einsparung gibt es zwischen "abgeschriebenen" und "nicht abgeschriebenen" BHKW?? Richtig, der Unterschied beträgt 0,00g !! Die "Besserstellung" von KWK-Anlagen bei der Energiesteuer beruht doch aber genau auf dem
Aspekt der CO² Einsparung und nicht etwa auf fiskalischen Gründen.
IMHO ist hier mal wieder ein "Kuhhandel" feinster Couleur gelaufen der mit dem eigendlichen Grund der Sache nicht mehr viel zu tun hat. Man sollte meinen das solche "halbseidenen" Gesetze vor keinem Gericht bestand hätten.
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Es ist eigentlich viel schlimmer :
"Abschreiben" kann nur, wer auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet. Die AfA wird lediglich bei einer GE (Gewinnermittlung) einbezogen... Sonst interessiert das FA nämlich diese überhaupt nicht !!! -
Moin,
die Kleinunternehmerregelung bezieht sich meines Wissens nur auf Belange der Umsatzsteuer - AfA für Wirtschaftsgüter gilt auch hier.
mfg
PS Ausser frage steht auch , das es sicher wieder viel Papier geben wird um die Beamtenapparate von FA und Zoll auf den selben Stand zu bringen
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Ruhig Blut -
die Regelung "orientiert" sich an den entsprechenden Zeiten des Einkommenssteuergesetzes -
das ist nicht gleich zu setzen mit einer tatsächlichen Einkommenssteuererklärung, Amtshilfe etc.
Also einfach in Ruhe lesen und nicht gleich immer aufbrausen, wie es leider im BHKW-Forum inzwischen sehr häufig üblich ist...Daher sehe ich auch in keinster Weise das Gesetz in irgendeiner Weise vor einer richterlichen Überprüfung gefährdet.
Die Regelung kam rein, um eine zeitliche Befristung der Ausnahme zu erhalten. -
aber Ihr könnt ja mal bei Heinz-Ullrich Brosziewski und den anderen vom BKWK fragen, die viel Zeit dafür geopfert haben, um diese Regelung zu realisieren -
anstatt nur rum zu nörgeln. -
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anstatt nur rum zu nörgeln.
....und was macht der Markus Gailfuß in seinem eigenen Forum am 05.04.2012 um 21:50 Uhr zum gleichen Thema
ZitatFakt ist, dass nun die Energiesteuer-Rückerstattung wegen dem Dilettantismus des BMF ausgesetzt wurde.
Früh genug wurde öffentlich - u. a. auch durch das BHKW-Forum - als auch hinter den Kulissen darauf hingewiesen, dass zum Ende März 2012 die Regelung ausläuft. Lange genug (fast 10 Jahre) war es bekannt - und passiert ist trotzdem nichts.
Nun der EU den schwarzen Peter hin zu schieben, weil die in 5 Monaten den Antrag nicht fertig bearbeitet hat, ist schlicht und ergreifend eine Frechheit seitens des BMF.Man muss sich schon fragen, warum in Deutschland die Wirtschaft wächst und die Krise gut überstanden wurde. Sicherlich nicht wegen sondern trotz vieler Politiker und Beamter - und zwar egal welcher Farbkonstellation.
Ärgerlich ist das Ganze besonders deshalb, weil nun eine absolut unnötige Verunsicherung in den Markt kommen wird.
Grundsätzlich sehe ich den Sachverhalt entspannt, da ich davon ausgehe, dass die Verlängerung eher ein rein formaler Akt darstellt. Aber bis dato kann man es halt - passend zu Ostern - nur glauben...Geschickter wäre es gewesen, wenn das BMF 2-3 Monate früher aus seinem Dauerschlaf auf Kosten der Steuerzahlr aufgewacht wäre. Dann wäre uns das erspart geblieben.
Danke für die Belehrung
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Hallo Baulion -
bei dem von DIr zitierten Textbeitrag ging es ja auch um den Schaden der dadurch entstand, dass nicht rechtzeitig reagiert wurde -
denke, dass da Kritik - angesichts der dadurch entstehenden Rechtsunsicherheit - angebracht war. Wurde ja auch zu Recht auf demn BHKW-Forum geäußert.Nun haben wir aber die Situation, dass eine Lösung gefunden wurde, an dem unter erheblichem Zeitaufwand der BKWK beteiligt war -
und daher fand ich diese Kritik als "Kuhhandel" in der vorgetragenen Art und Weise für nicht gerechtfertigt. -
dass eine Lösung gefunden wurde, an dem unter erheblichem Zeitaufwand der BKWK beteiligt war -
ohne das löbliche Engagement des B.KWK schmälern zu wollen....das erzielte Ergebnis muss doch nicht jeder gleich bejubeln..... noch dazu wenn überhaupt noch nix offizielles bekannt is.
Mein post war darum auch nicht gegen das Ergebnis als Solches gerichtet. Mich interessiert vielmehr folgendes:
Wenn in diesem Zusammenhang der Ausdruck "Kuhandel" eine Pöbelei ist...was ist dann bitteschön Deine Formulierung "Dauerschlaf auf Kosten der Steuerzahler" für die Tätigkeit von Regierungsbeamten Sag jetzt bitte nicht das war "Kritik" Deinerseits.
Und die Werbung für den B.KWKund auf jeden Fall beim BKWKMitglied werden.
war so plump dass ich die nichteinmal ignorieren kann
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Lohnt es sich wirklich, zu den offensichtlich wieder mal politischen Schlafmützen noch weitere Worte zu verlieren ?
Es wurde doch lediglich bestätigt, was vorher Rechtslage war - da ist (trotz anzuerkennender Bemühungen) nicht einmal ein Danke angebracht...