Neuigkeiten: Energiesteuerentlastung für kleine BHKW-Anlagen

  • Danke für die schnellen Antworten.


    Ist halt die Frage, ob man die Investition in einen weiteren Gaszähler in Erwartungen einer positiven Entscheidung der EU gleich mit angeht oder erst mal die Entscheidung abwartet.


    Was kostet den so ein geeichter Gaszähler?


    Auf der Seite von Powerplus habe ich gefunden:


    Heißt dass, der der zweite Gaszähler vom Gasversorger installiert werden muß? Fällt dann vielleicht auch eine zweite Grundgebühr an?

    "Religion wird von den gewöhnlichen Leuten als wahr, von den Weisen als falsch, und von Herrschern als nützlich angesehen."

    Lucius Annaeus Seneca d. J.

    Einmal editiert, zuletzt von handbuch () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Zweite Gasuhr ist nicht zwingend erforderlich. Kann man auch über eine Formel berechnen. Alles beim Zoll nachlesbar. Zweite Gasuhr aber dringend zu empfehlen, wenn Strom und Wärme an weitere Nutzer verkauft werden. Hier kann es sonst Probleme in der Nachweisführung geben.

  • Es muss der Nachweis des ordnungsgemäßen und steuerbegünstigten Verbrauchs erfolgen. Das geht:
    1. Mit einer geeichten Gasuhr für das BHKW.
    2. Einem Gutachten einer anerkannten Prüfstelle für das BHKW um dann beispielsweise über Betriebsstunden oder direkt von der BHKW-Steuerung errechnete Werte des Gasverbrauchs abrechnen zu können.


    SenerTec und Vaillant haben entsprechende Gutachten (sehr teuer!) für ihre BHKW anfertigen lassen. Daher brauchen diese BHKW nicht zwingend eine separate Gasuhr.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Generell zu dem Thema


    Ich las kürzlich,
    dass dies eine Thema für eine Runde der OFDs ist
    da es anscheinend nicht überall gleich behandelt wurde.
    Es soll dazu eine einheitliche Marschrichtung besprochen werden.


    ...was für mich bedeutet
    So ganz sicher sind die sich untereinander nicht (noch nicht)
    so dass ich den Mehrinvest für einen geeichten Gaszähler (kleiner 3-stelliger Betrag) aktuell für die sicherste Lösung halte.

  • Zitat : "...von der BHKW-Steuerung errechnete Werte des Gasverbrauchs abrechnen zu können..."


    Ich kann in der Software vom ecopower keinen Wert für den Gasverbrauch entdecken, die Wärmeerzeugung wird ermittelt und angezeigt. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, wie das geschieht und weicht stark vom nachgeschaltetem Wärmezähler ab.
    Wie man von der Wärmeerzeugung auf den Gasverbrauch belegbar schließen könnte ist mir nicht geläufig... Ich glaube kaum, das das HZA die bloße Addition der P el. + Q therm. = Gaseinsatz akzeptiert. Für die P el. könnte ich ja noch den an den NB gemeldeten Wert zur KWKG-Vergütung verwenden, für die Q therm gibt's keinen Nachweis...

  • ecopowerprofi:
    Wie ist das bei Vaillant? Mein letzter Stand ist, dass für das 3.0 und 4.7 das GASTEC Gutachten ausreicht, um den Gasverbrauchswert für die Steuerentlastung anhand von Werten der Steuerung oder des KWK-Erzeugungszählers (Nettostromerzeugung) zu errechnen. Und wie schaut es beim 1.0 aus?


    Beim Dachs gibt es auf jeden Fall ein anerkanntes Gutachten, ich meine SenerTec hat es vom TÜV.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Wie ist das bei Vaillant? Mein letzter Stand ist, dass für das 3.0 und 4.7 das GASTEC Gutachten ausreicht, um den Gasverbrauchswert für die Steuerentlastung anhand von Werten der Steuerung oder des KWK-Erzeugungszählers (Nettostromerzeugung) zu errechnen.

    Ich kann nur für mein 4.7 sprechen ( gleiches gilt wohl auch für das 3.0 ). Mit Hilfe des Brechnungstools kann der Gasverbrauch berechnet werden. WEnn also für das 1.0 auch ein Gutachten zur Verfügung steht, sollte es auch beim 1.0 funktionieren.

  • Von Vaillant ist hier offenbar keine brauchbare Antwort zu erwarten.


    Ich war letzte Woche in Berlin bei einem "Fachberater" (habe mir da im Vaillant-Schulungszentrum mal einen Eco 1.0 live angeschaut und vor allem angehört). Der gute Mann verstand erst anfangs meine Frage überhaupt nicht, suchte dann geraume Zeit in seinen Unterlagen und konnte auch nach einem Telefonat mit einem Kollegen keine Antwort geben.


    Wenn man bedenkt, dass dort die Heizungsbauer ausgebildet werden, dann erklärt das so manche Erfahrung, die ich in letzter Zeit vor Ort so machen durfte.


    8)

    "Religion wird von den gewöhnlichen Leuten als wahr, von den Weisen als falsch, und von Herrschern als nützlich angesehen."

    Lucius Annaeus Seneca d. J.

  • Das BHKW-Infozentrum sowie powernews.org haben heute berichtet, dass die Wiedereinführung der Energiesteuer-Rückerstattung kurz bevor steht.
    Nach Aussagen der Veröffentlichung "KWK-Anlagen wieder von der Energiesteuer befreit" wird die Energiesteuer voraussichtlich rückwirkend bis zum 01. April 2012 für hocheffiziente KWK-Anlagen rückerstattet werden.
    :D

  • :party:
    Die EU-Kommission scheint u. a. dank B.KWK keine Bedenken mehr gegen die Rückerstattung der Energiesteuer für hocheffiziente KWK-Anlagen zu haben -
    das berichtet das BHKW-Infozentrum in seinem aktuellen Statement "KWK-Anlagen wieder von der Energiesteuer befreit"
    :party:

  • Die Betreiber von Blockheizkraftwerken haben gemäß § 53 Energiesteuergesetz unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Erstattung der Energiesteuer für den in ihrem BHKW verwendeten Brennstoff. Diese Vergünstigung für den Brennstoffeinsatz in Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung ist...


    -> Die ganze Meldung lesen


    .

  • Die EU-Kommission scheint

    Du schreibst "scheint".... also is noch nix sicher. :!: Genau das hat mir gestern auch eine nette Dame aus dem Finanzministerium so gesagt.
    Die hat auch nur mit mir geredet, weil ich die solange mit Anrufen gelöchert hab um mit dem Herrn Seewald zu reden. Des is derjenige welcher heuer im Frühjahr des Schreiben mit der Hiobsbotschaft rausghaut hat. Aber der hat angeblich keine Zeit ghabt weil der sich um den ganzen Gesetzesschmarrn kümmern muss.


    Meine Info is die, dass bis Ende nächster Woche (das käm mit dem 26. Okt. ja hin) eine Entscheidung gefallen ist und dann könnten die vom Ministerium belastbare Aussagen machen.
    Also ich jubiliere erst wenn´s gwiss is ?(

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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  • Die werden dort wohl erst weiterarbeiten an diesem "verschlafenem Problem", wenn deren Beamten-Weihnachtsgratifikation gesichert ist ;-_:cursing::thumbdown:
    Das Ganze ist eigentlich eine riesige Sauerei von dort !