Zukunftsdialog der Kanzlerin / Thema BHKW

  • @ Heiko R,


    Einspeisevergütung bei BHKW erfolgt nach KWK-Gestz. Dazu ist es nicht zwingend notwendig, eine Gesellschaft zu gründen. Zur besseren steuerlichen ABgrenzung können sich ja die Wohnungseigentümer zu einer GbR zusammenschließen. Hier sollte man aber dringend einen StB dazu konsultieren.


    Einspeisevergütung nach EEG bei BHKW´s gibt es mWn nur bei Betrieb mit Biogas.

  • Da die Steuerberater uns empfehlen eine BHKW-GbR zu gründen, damit nicht auch die "normale" Hausabrechnung umsatzsteuerpflichtig wird, ist genau das ein Problem.
    Wie bringt man 56 Eigentümern aus allen Altersschichten dazu noch eine GbR zu gründen? Und wir sind halt noch auf dem Trip, daß alle mitmachen sollen.
    Deshalb wäre eine Änderung bestimmter Gesetze schon sinnvoll, damit man das BHKW auch innerhalb einer WEG betreiben kann, ohne gleich das ganze System in Frage zu stellen.

  • Vorausgesetzt, dass alle 56 WEG-Mitglieder der Anschaffung und dem Betreiben eines BHKW schon zugestimmt haben, dann sollte sich für den Rest auch eine Lösung. Der Betreiber-GbR kann ja das BHKW incl. Heizraum vermietet werden ( da müssen ja dann nicht alle WEG-Mitglieder auch in der GbR vertreten sein ). Die Betreiber GbR verkauft dann die Wärme und den Strom an die Eigt. bzw. Mieter. Hier ergeben sich dann auch noch evtl. Gestaltungsmöglichkeiten, um der EEG-Umlage entgehen zu können.

  • Danke für die "Lohnverstromung". Davon hatte ich noch nichts gehört. Aber dabei geht es um die EEG-Umlage.


    Die Sache mit "BHKW-GbR verkauft an Bewohner und WEG" ist klar.



    Aber die GbR-Geschichte wird uns definitiv ins Trudeln bringen. Und das nur, weil die Gesetze den Eigenbetrieb direkt durch die WEG evtl. verhindern.
    Ich bin gespannt, ob wir den Eigentümern klarmachen können, daß es ja nur ein Stück Papier (GbR-Vertrag) mehr ist, das wir brauchen. Die Rechte, Pflichten und die Arbeit ändern sich ja kaum.


    Heiko

  • Danke für die "Lohnverstromung". Davon hatte ich noch nichts gehört. Aber dabei geht es um die EEG-Umlage.

    Eben, EEG-Umlage sparen. Ist am Jahresende bei Eurer Dimension bestimmt nicht zu verachten. Zumal, wenn die Umlage weiter steigt. Also auch darüber noch mal nachdenken.

  • Aber die GbR-Geschichte wird uns definitiv ins Trudeln bringen. Und das nur, weil die Gesetze den Eigenbetrieb direkt durch die WEG evtl. verhindern.


    Ich bin gespannt, ob wir den Eigentümern klarmachen können, daß es ja nur ein Stück Papier (GbR-Vertrag) mehr ist, das wir brauchen. Die Rechte, Pflichten und die Arbeit ändern sich ja kaum.


    Hallo Heiko R


    wir haben 37 Eigentümer unter einen Hut gebracht, etwas Überzeugungsarbeit ist da schon gefordert.
    Für die GbR benötigt Ihr nur 2 Mitglider, z.B. den Hausverwalter und einen Nicheigentümer( Ehepartner 1% Anteil).
    Der Hausverwalter vertritt die WEG. So haben wir das gestaltet.
    Gruß
    mefisto