BHKW bei zwei Hausanschlüssen

  • Hallo rtooth,


    Neuendorfer hat ja eigentlich zu Deinem Problem schon erschöpfend geantwortet.
    Zu Deiner letzten Frage: Eine verbraucherseitige Verbindung zwischen zwei Hausanschlüssen ist auch deshalb unzulässig, weil insbesondere im Fehlerfall unzulässige Ströme darüber fließen können.
    Der Netzbetreiber legt als Vertragsgrundlage in den 'Technischen Anschlußbedingungen' (TAB) u.a. die technische Ausführung der Hausanschlüsse und die der Zählerplätze fest.
    Liegen denn die Verbräuche beider Häuser zusammen über 100.000 kWh/a ?
    Wenn der Entschluß für ein BHKW feststeht, kannst Du ja (unter einem Vorwand) den einen Hausanschluß vom Netzbetreiber verstärken lassen. Das ist aber nur erforderlich, wenn unter Beachtung der Gleichzeitigkeitsfaktoren der Einzelverbraucher die Maximalleistung eines 100A-Drehstrom-Hausanschlusses (69kVA) überschritten würde. Für die Berechnung ist der Elektriker Deines Vertrauens verantwortlich. Die vorhandene elektrische Warmwasserbereitung (zentral ?) sollte auf den Betrieb mit Heizungswasser umgestellt werden. Damit gewinnt das BHKW auch im Sommer Laufzeiten hinzu, allerdings sinkt auch der Eigenstromverbrauch. Das kann man aber bei der Dimensionierung des BHKW berücksichtigen.


    Der Installationsaufwand bei Deiner Variante 2 mit zukünftig einem Hausanschluß hat einen eher geringeren Aufwand zur Folge, wenn ein bestehender Hausanschluß leistungsmäßig ausreicht. Die Verbindungsleitung zwischen beiden Häusern (5x 25..35mm²) muß sowieso gelegt werden und es entfallen die VNB-Zähler. Zukünftig erhalten die Mieter private geeichte Zähler (Ferraris-Drehstromzähler frisch geeicht in der Bucht ab ca. 55 EUR).


    Wenn der eine Hausanschluß abgemeldet wird, musst Du damit rechnen, dass er auch zurückgebaut wird (Kappung auf öffentlichem Grund). Wenn z.Bsp. ein Mieter, der nicht den Strom von dir kaufen will, an diesem Hausanschluß bleibt oder Du eine kleine PV-Anlage mit Volleinspeisung dort anschließt, kann das nicht passieren.


    Gemäß DIN 18015-1 sind bis zu 17 Wohnungen ohne el. Warmwasserbereitung (Link Seite 23) an einem 100A-Hausanschluß betreibbar. Was darüber hinausgeht, ist der Kreativität Deines Elektrikers zu verdanken.


    Prinzipiell ist auch ein Hausanschluß mit zwei Kabeleinführungen möglich. Die Verstärkung eines 100A-Anschlusses dürfte aber preisgünstiger sein.



    Denkmaler

  • Frohe Ostern zusammen, hallo rtooth,


    wie schon bei der "Keller und Heizungsbesichtigung" angedeutet sehr ich das Problem genau so.


    Aus meinen Erfahrungen mit E.ON Avacon denke ich, das wenn Sie das BHKW für beide Häuser nutzen möchten um einen "neuen" 125- 200 A Hausanschluß nicht drum herum kommen werden.
    TAB und VDE beachten.


    Weiterhin sollten Sie mit Ihrem Elektrofachbetrieb die Kosten für die Erneuerung Ihrer 2 Zähleranlagen abklären.


    Als ersten Step kann ein BHKW für die Hausnummer mit den 2 WE und den 2 GE eingebaut werden.
    Bitte bei der Zähleranlage die Zukunftsoption" mit einplanen.


    Schönen Ostertag.


    Mit sonnigen Grüßen

    Lutz Nacke
    Projektbetreuer für PV und KWK Projekte

    BHKW Kenntnisse Energiewerkstatt ASV Serie
    Solarfachberater Photovoltaik DGS

  • Moin zusammen,
    und frohes Osterfest!


    Geht vielleicht folgendes Anschlussschema? :-(|__|


    Hausanschluss 1 wird zum Einspeisepunkt für das BHKW.
    Startet das BHKW wird Hausanschluss 2 mit einem Netzabwurfrelais vom Netz getrennt und gleichzeitig übernimmt Hausanschluss 1 und der BHKW-Strom die komplette Versorgung beider Objekte , also eine Notstromschaltung wie z.B in Krankenhäusern.
    Stoppt das BHKW, übernimmt Hausanschluss 2 wieder die Stromversorgung im 2. Objekt. Nachteil wäre allerdings die kurzzeitige Stromunterbrechung bei den Schaltvorgängen.


    Grüße AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


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    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Genau den gleichen Fall hatte ich 1993, als ich mein 1. BHKW im Hotel installierte. Es gab 2 Hausanschlüsse!
    Die Erlanger Stadtwerke ließen das BHKW nicht ans Netz gehen, wenn ich nicht den 2ten Hausanschluss auf öffentlichem Grund kappe.
    Mit öffentlichen Druck (Zeitungsartikeln) konnte ich dann erreichen, dass das BHKW doch ans Netz ging, und der 2te Hausanschluss
    nicht gekappt wurde. Damals hätten die TAB dies verhindern können. Ab den Jahren, ab die Entwicklung kam, dass man auch seinen
    Nachbarn beliefern durfte, konnten sich die EVUs nicht mehr auf ihre TABs verlassen, sie mussten den 2ten oder weitere Hausanschlüsse
    tolerieren. Die EVUs begründeten dies, mit der zwingend notwendigen galvanischen Trennung. Diese ist nicht mehr vorgeschrieben. Ich hatte jehrelang mit dem EVU gestritten. Bekam im Endeffekt Recht.
    Da Du aber beide Häuser mit Deinem Strom versorgen willst, musst Du einen Hausanschluss unterbrechen, entweder mittel einem Schalter,
    oder durch ziehen der Panzersicherung. Einfacher ist Schalter. meist ist nach dem Zähler sowieso ein Schalter.
    Dein Anschlussplan ist völlig korrekt, genauso wie bei mir. Du solltest aber 1 Hausanschluss abschalten, sonst fließt Dir immer auch Strom
    von diesem wieder ins Haus, bzw. wenn das BHKW läuft, und Du Überschuss erzeugst, dann würde über diesen Hausanschluss auch
    BHKW-Strom ins Netz gehen.
    Dass der Hausanschluss auf öffentlichem Grund gekappt wird, dürfen die EVUs nicht mehr verlangen. Dies wurde geändert.


    M.E. reichen 100 A für beide Häuser. Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.


    Gruß Fritz :)

  • _()_ da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich.



    Als "galvanische Trennung" wird gemeinhin eine technische Anordnung bezeichnet die es Ladungsträgern unmöglich macht von einem Stromkreis in einen anderen zu fließen, da keine elektrisch leitfähige Verbindung zwischen diesen beiden Stromkreisen besteht.


    Diese Definition erfüllt zb. ein Trenntrafo - was aber bei verbindung beider Hausanschlüsse in der Hausanlage zu den selben Problemen führen würde wie ohne Trenntrafo.


    Die selbe Definition erfüllt aber auch ein Lasttrennschalter in geöffnetem Zustand.



    Also Fritz bitte präzisiere Deine Aussage nochmal. Hast Du beide Hausanschlüsse in der Hausanlage verbunden oder mittels plombierten Trennschalter abgeschalten??


    Im übrigen toleriert das Groß der Netzbetreiber einen toten HAS aus anderen Gründen nicht - Stromklau soll verhindert werden!!! Es wäre ja ein leichtes sich an einem vorhandenen HAS der nicht überwacht wird ne Strippe dran zu bauen!! Deshalb bestehen die Netzbetreiber in der Regel auf Rückbau der Leitung bis auf öffentlichen Grund.


    mfg

  • Es wäre ja ein leichtes sich an einem vorhandenen HAS der nicht überwacht wird ne Strippe dran zu bauen!!


    das ist doch nahezu bei allen HAS der Fall, ob BHKW oder nicht. Deshalb werden die Dinger Verplombt, das sollte auch im Falle einer Stillegung durch ziehen der Sicherungen ausreichen.


    LG


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Moin Bruno

    das ist doch nahezu bei allen HAS der Fall, ob BHKW oder nicht.

    das stimmt, aber bei genutzten HAS kann der Zählermann 1xpro Jahr vorbeikommen und schauen. Andererseits prüfen die Abrechnungsprogramme auch die plausibilität der verbrauchten Strommenge. Wenn also große Unterschiede zwischen den Jahren festgestellt werden geht ein Prüfer auf die Suche.


    Beides zusammen führt in der Regel irgendwann zum "auffliegen" des "Stromklauers" - wie soll das bei nem ungenutzten HAS gehen??


    mfg


  • Also Fritz bitte präzisiere Deine Aussage nochmal. Hast Du beide Hausanschlüsse in der Hausanlage verbunden oder mittels plombierten Trennschalter abgeschalten??


    Im übrigen toleriert das Groß der Netzbetreiber einen toten HAS aus anderen Gründen nicht - Stromklau soll verhindert werden!!! Es wäre ja ein leichtes sich an einem vorhandenen HAS der nicht überwacht wird ne Strippe dran zu bauen!! Deshalb bestehen die Netzbetreiber in der Regel auf Rückbau der Leitung bis auf öffentlichen Grund.


    mfg

    im 2ten HAS sind die Sicherungen gezogen, und der HAS-Kasten wurde selbstverständlich verplombt.
    Somit ist der Nullleiter und Erde nicht unterbrochen, also auch nicht "galvanisch getrennt"


    Wie soll Strom geklaut werden? ohne Plombe zu verletzen.
    Du machst auf mich den Eindruck, strengere Vorschriften als die EVUs es wünschen, anlegen zu wollen.
    Das EVU hatte schon auch bei mir versucht, den HAS zu "kappen". Das wusste ich zu verhindern. Schließlich waren die Anschlusskosten und
    Baukostenzuschüsse bezahlt. Eine Rückvergütung dieser Kosten, sieht die TAB nicht vor, war die freche Antwort.
    Wenn ich zu einem späteren Zeitpunkt den 2ten HAS wieder haben wollte, müsste ich wieder neu bezahlen.


    Lieber alikante, Du bist einerseits gegen saldierende Zähler, und andererseits auch gegen eine direkte Belieferung eines Nachbarn.
    Welcher Nachbar macht denn da mit, wenn er seinen HAS still legen lassen muss.
    Sei doch nicht päpstlicher als der Papst.
    Der "saldierende Zähler" wäre die Lösung des Problems. Schließlich kommt unser überschüßiger BHKW-Strom sowieso nicht weiter, als
    bis zum Nachbarn. Und die Baukostenzuschüsse sind von beiden bezahlt. Eine Netzdurchleitungsgebühr ist dafür überflüssig.
    Und aufgeblähte Administration sollte man verhindern.

  • Ach Fritz was soll ich dazu sagen??


    ich probiers mal so:da ich als Elektriker die unschönen Nebenwirkungen von Strom kenne habe ich Respekt vor ihm und kann viele der Vorschriften verstehen und nachvollziehen. Du bist doch Microbiologe , würdest Du willentlich Vorschriften für den Umgang mit tödlichen Krankheitserregern missachten??


    Bist Du sicher das in Deiner HAS nicht einfach die PEN Brücke gezogen wurde und damit eine "allpolige Trennung" erfolgt ist?? Die Frage nach den Kosten ist doch ganz einfach - Du hast irgendwann mal einen Netzanschlußvertrag unterschrieben und dort steht das drinn.
    Das gilt im übrigen für Wasser und Gas genauso - bei Nichtnutzung wird zurückgebaut.


    Wie kommst Du auf den Trichter das ich gegen saldierende Zähler bin?? Mich deucht Du hast in Sonneberg nicht genau hingehört als Wir - nicht ich allein - Dir die funktionalen Probleme des Netzes mit willkührlich Ein- und Ausschaltenden Erzeugern erklären wollten. Hier gelten ganz einfach die Gesetze der Physik - man kann sich dem zwar intellektuell verweigern, das stört diese Gesetze aber wenig.


    mfg

  • Und aufgeblähte Administration sollte man verhindern.


    Stimm ich Dir zu


    Der "saldierende Zähler" wäre die Lösung des Problems. Schließlic........


    da seh ich anders, Man könnt auch auf die Idee kommen bei Stau auf
    der Autobahn könnt man doch auf die fast freie Gegenspur ausweichen, weil
    da grad eventuell wenig Verkehr.


    Nein Strom ist keine normale Handelsware die verdirbt schneller als Fisch.


    Ohne Zusammenhang zwischen Erzeugung und bezug ist die Behauptung
    zwar begründbar die Großen verdienen genug daran, aber aus technischer Sicht
    ist das nur eine sehr dünne Ausrede und wenn man der dezentralen eine KWK
    ein Zukunft geben will, sollte das auf technischer Machbarkeit beruhen und
    nicht auf Sprüchen der Linkspartei ( wobei ich regestriere das Heiner Geisler
    und Sahra Wagenknecht zum gleichen Ergebnis kommen, was die Problemstellung
    betrifft, nur die Lösungen sind nicht Deckungsgleich ) aufbauen.

  • Also dass das Netz den Strom nicht speichern kann, das weiß ich auch als Nichtelekriker.
    Aber warum sollen gerade wir kleinen KWK Betreiber, die noch nicht mal aus den Kinderschuhen heraus gewachsen sind, den Strom exakt zu dem
    Zeitpunkt erzeugen, wenn wir selbst, oder unser Nachbar den Strom gerade braucht. Die Grundlast ist so hoch, dass der Mini-KWK Strom nicht
    einmal 10 % der Grundlast schafft. Unsere geringen Strommengen werden immer sofort noch im Niederspannungsnetz meist im selben
    Straßenzug verbraten. Unser weniger Strom erreicht wahrscheinlich nie die Trafostation.
    Dann müssten Verbraucher, die mehr als 5 kW Leistung haben, und das sind fast alle Kleinhaushalte, ebenfalls nach Leistung und Verfügbarkeit abgerechnet werden,
    Das macht man nicht, weil der Aufwand (Administration und Messtechnik) zu groß ist.
    Ich würde einsehen, wenn die KWK mal 80 % der Grundlast erzeugt, -da sind wir weit genung entfernt- , in die Netzregelung einbezogen werden
    müssen. Wir würgen mit unserer Politik schon den Keim (dezentrale KWK Versorgung) beim Sprießen ab.
    Anfangs hatte ich bei 2 HAS sogar nur jeweils einen Wippen Ein-/Ausschalter dazwischen. Das war ganz ideal. Ich hatte je nach Bedarf
    zwischen HAS 1 +2 hin und her schalten können. Mit anderen Worten, ich konnte meinen Jahresverbrauch und Bezug auf 0 halten.
    Heute kann ich frei drüber reden, da Gerichtsurteile vorliegen, und diese Urteile sogar beschieden haben, der entnommene Strom (Bezug)
    und auch die Einspeisung nicht vergütet werden müssen. Im Grunde genommen, das Ergebnis eines saldierenden Zählers.


    Wenn man dieser Politik eine Chance gegeben hätte, lägen wir heute bei einem ums 10-fache höheren KWK Anteil und bräuchten ein paar
    Tausend Beamte weniger.


    Fritz :)

  • Heute habe ich mich dem Diktat des KWK Gesetzes gebeugt, und mein geliebtes BHKW, obwohl funktionstüchtig, ich hatte es immer
    liebevoll gestreichelt, bleibt ausgeschaltet!
    Ich kenne einige aus dem Forum, die demnächst ihr geliebtes BHKW ausschalten werden, oder schon ausgeschaltet haben.
    Daran solltet Ihr arbeiten, dass diese BHKWs laufen können. Und nicht so ein lumpiges Bonusprogramm entwickeln, dass nochmal 1000 Beamte
    mehr fordert, um die Arbeitsflut zu schaffen, und das jeden BHKW Interessenten nur abschreckt wegen der Formalitäten die abgewickelt werden müssen, ohne Wissen, wie es ausgeht.


    Fritz


    PS. Und ich sage Euch wahrlich, ich weiß von was ich rede. Irgend so ein Spruch aus dem Alten Testament. Manni weiß vielleicht, wer den Spruch
    so ähnlich gesagt hat.

  • Aber selbstverständlich auch aus Frust!
    Natürlich auch aus wirtschaftlichen Gründen. Ich kann mir bei Heizölpreisen von 80 Cent nicht erlauben Strom zu erzeugen, der mit dem
    üblichen Preis 5-6 Cent, bei Buzzn ca. 1 Cent mehr, zu erzeugen.
    Ich bin der Meinung, dass mein erzeugter und eingespeister Strom mehr wert ist. Mein Nachbar zahlt dafür den 4-fachen Preis und die
    Differenz kassiert das EVU. Das ist frustrierend.
    Ich könnte weinen vor Frust.