Unklar ist mir, ob es eine allgemein verbindliche Stromstärke gibt
ab der a) direktmessende und b) über Stromwandler messende Zähler 1)
anlaufen und 2) innerhalb Ihrer Fehlertoleranzklasse messen müssen.
Die 2004/22/EG (http://tinyurl.com/MID-Strom) definiert zwar im Anhang
MI-003 die Anlaufschwelle als I(st) und die Schwelle für die
Einhaltung der Genauigkeit als I(min), allerdings ohne einen festen
Wert vorzugeben. Zur Berechnung werden zwar Formeln angegeben, diese
Formeln setzen jedoch I(tr) voraus. Ob es für den Wert I(tr) ebenfalls
eine Vorgabe gibt, kann ich der MID nicht entnehmen. Auch welchen
I(tr) - oder besser gleich I(min) - handelsübliche direktmessende und
Wandlerzähler aufweisen bzw. aufweisen müssen konnte ich nicht
ermitteln.
Einzig Iskraemeco macht für einige wenige Zähler
(http://tinyurl.com/MT171) die Angabe von I(min) = 0,05 A für beide
Zählerarten. Wobei mir der Wert für eine Wandlermessung viel zu hoch
vorkommt. Müssten Wandler nicht Klasse B anstelle von A und damit
genauer sein? Nach dem Datenblatt wären es bei 3 Phasen (symmetrische
Last laut MID) 34,5 Watt für direktmessende Zähler bzw. 862,5 Watt bei
einer 5/125A Wandleranordnung.
Vielleicht weiß ja hier jemand, ab welcher Stromstärke/Leistung bei
Direkt- und Wandlermessung verlässlich gezählt werden kann/muss.