Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bestehender Stromverträge

  • Hallo!


    Ich will in einem MFH ein BHKW einbauen und den dortigen Mietern den Strom verkaufen. Alle Mieter sind einveranden, jedoch habe alle bestehende Stromverträge mit unterschiedlichen Laufzeiten.


    Gibt es ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Vermieter die bestehnde Zähleranlagen kauft

  • Die Mieter sollten ihrem EVU schreiben, dass die Anlage vom Vermieter auf Eigenbezug mit Summezähler umgestellt wird, der abrechnungsrelevante Stromzähler ausgebaut wird und das Vertragsverhältnis damit beendet wird.


    Theoretisch wäre eine kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe durch den Summenzähler zum Unterzähler möglich - aber das braucht man den EVU nicht verraten. Und die EVU, die das bereits wissen, wollen sich die damit verbundene Arbeit nicht antun. Daher stellt sich die Frage des "Kündigungsrechts" in der Praxis eigentlich nicht.


    Muster:

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Theoretisch kann Sie der bisherige Stromlieferant auf Schadensersatz verklagen da er die zu liefernde Strommenge bereits über Vertäge eingekauft hat. Jedoch wird es sicherlich schwer bei steigenden Strompreisen vor allem in der Erzeugung nach dem AKW aus zu Beweisen, dass Ihm dadurch tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Wenn er das jedoch schaffen würde, dreht es sich um einen Schaden von vllt. 20 Euro. In der Realität sagt Ihnen jeder Stromlieferant : " Ja gut .... wenn da kein Zähler mehr ist kann ich da ja nicht mehr hinliefern."


    Die Verträge sollten jedoch alle trotzdem auf das Datum des Zählertauschs gekündigt werden, so spart man sich unter Umständen die teure Grundversorgung in die ein Mieter rutschen würde wenn sein Vertrag vor dem Zähleraustausch gekündigt wird.