Hallo!
Ich will ein BHKW in ein MFH einbauen. Denn Strom will ich an die Mieter verkaufen, die auch schon zugestimmt haben.
Der Netzbetreiber will eine schriftliche Bestätigung aller Mieter haben, dass sie keine Netzbetreiberwahl nach Anschluss des BHKWs mehr haben. Ist es nicht nach KWKG §4 (3b) nicht mittels einer Durchleitung möglich, dass mann einen anderen Anbieter nimmt. Ich habe hier zu einen Beitrag im Internet gefunden, den ich als Bild anhänge.
Gruß
padrino