Mal angenommen, ich bau als Kleinunternehmer, der nicht USt-pflichtig sein möchte, in ein komplett vermietetes MFH ein BHKW ein für 50000€ und schreibe das über 10 Jahre ab, dann wären das 5000 pro jahr an Abschreibung. Nehmen wir ferner an, ich eine BAFA-Förderung von 8000€ dafür bekomme. Muß ich diese Förderung versteuern in dem Sinne, daß sich die Anschaffungskosten auf 42000 reduzieren und somit meine Abschreinung nur noch 4200 p.a. beträgt, oder ist diese Subvention steuerfrei?
Laßt uns weiterhin so tun als ob, daß das gute Ding 10000 kWh Strom produziert und ich hierfür 511€ an KWK-Zuschlag erhalte, was ja auch eine Subvention wäre. Müßte ich diese 511€ zu meinen steuerpflichtigen Einnahmen hinzurechnen oder bliebe das steuerfrei?
Und zu guter Letzt nehmen wir an, mir die wird Energiesteuer erstattet, wäre die auch eine steuerfreie Subvention?