Hallo alle beisammen!
Ich habe mein Tiger 25/50 dazumal zur Überstromeinspeisung und mit automatischem Umschalter für Inselbetrieb ausrüsten lassen.
Mittlerweile ist der Hertseller Pleite und ich bekomme auch vom Insolvenzverwalter keine Informationen, trotz mehrfacher Nachfragen
Nun zum "Problem":
Laut der Energieversorgung Gera/ Gera Netz soll ich das BHKW so anschließen, wie alle "normalen" angeschlossen werden.
Einen Liefer/Bezug-Zähler vom Netzbetreiber kommend, dann den Abgang zum Haus, dann den Erzeugungszähler zum BHKW.
Die Schaltung vom Hersteller weist jedoch einen eigenen Abgang von der Sammelschiene des Generators auf, welcher über eine ENS31 kontrolliert wird und bei Netzausfall automatisch den Inselbetrieb aktiviert.
Also kommt das "normale" Schema nicht zum tragen.
Mein Schema (siehe Anhang) ist rein von der Logik möglich, gefällt jedoch dem
"Fachmann" von Gera Netz nicht.
Der meinte nun ganz trocken, ich solle es so anschließen, wie es normal ist (und es gesetzlich vorgeschríeben wäre??? )
und dann "einfach" einen manuellen Umschalter dazu einbauen....
Da steigt mein Puls....
Weiß einer von euch, wo ich Genaueres nachlesen kann bzw. wie die gesetzlichen Grundlagen aussehen?
Der Fachmann sprühte vor seinem Chef mit lauter Zahlen und Paragraphen um sich..
Auf meine genaue Nachfrage war er sich aber dann nicht mehr ganz sicher welche Punkte es nun genau wären,
da das Gesetz sich nicht ganz deutlich ausdrücke.
(Es wäre vorgeschrieben, dass die gesamt erzeugte Energie des Generators direkt gemessen werden müsse...)
Vielen Dank