Abrechnung mit oder ohne Mehrwertsteuer

  • Hallo!


    Ich möchte gerne als Vermieter eine BHKW in ein Mehrfamilienhaus einbauen lassen. Die Wärme wird über die Heizkostenabrechnung mit den Mietern verrechnet. Den Strom will hauptsächlich an die Mieter verkaufen. Den Reststrom soll an den Netzbetreiber verkauft werden.


    Ich habe auch schon einiges in diesem Forum gelesen, aber wohl noch nicht verstanden. Vielleicht könnt Ihr mir das mit der Mehrwertsteuer nochmal erklären.


    Ich stelle es mir wie folgt vor:



    • Handwerker beauftragen Rechnung kommt mit Mwst.
    • Wärmeverkauf an die Mieter mit MWst.
    • Stromverkauf an die Miter mit Mwst
    • Stromverkauf an den Netzbetreib mit Mwst.


    Wie soll das ohne MWst funktionieren?


    Gruß


    padrino

  • Als erstes solltest Du eine kleine GbR gründen, mit einem wohlklingenden Namen, wie "Strom hausgemacht".
    Für diese GbR beantragst Du dann eine Umsatzsteuer ID beim Finanzamt. Ein Handelsregistereintrag ist dazu nicht nötig.
    Das hat auch den Vorteil, dass bei einem säumigen Stromzahler Du nicht zugleich der Vermieter in einer Person ist.
    Als reiner Strom- und Wärmelieferant hast Du mehr Rechte, eventuell den Strom abzustellen.


    zu 1: die MwSt von der Handwerkerrechnung bekommst Du vom Finanzamt als Vorsteuer wieder, bzw. wird mit künftigen MwSt.-Einnahmen verrechnet.
    zu 2+3+4: Deine Rechnungen für Strom und Wärme an Mieter und Netzbetreiber müssen jetzt ebenfalls die MwSt. ausweisen, diese musst Du dem Finanzamt abtreten, bzw. mit der MwSt. aus künftigen Handwerkerrechnungen oder Gas- Heizöleinkäufen, verrechnen.


    Hört sich kompliziert an, ist es aber gar nicht so sehr.

  • Den Strom will hauptsächlich an die Mieter verkaufen.

    Wissen die schon von ihrem Glück :?: weil müssen tun die nicht

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


    und der Spenden-Button für unser Forum ist auf der Portal-Seite rechts :!:

  • Hallo,
    wie ist hier die Handhabung in Bayern.


    Ich will in einen 3 Fam Wohnhaus ein BHKW installieren.


    Die erzeugte Wärme und Strom will ich an die Mieter verkaufen.
    Den überschüssigen Strom einspeisen.


    kann ich hier die Mwst vom FA holen ?


    Danke für eine Antwort