Hallo BHKW Forum,
hier meldet sich XRGI-Fan nach einiger Zeit Mal wieder.
Es ist soweit: wir haben das BHKW EC-Power XRGI 15G-TO gekauft und installieren lassen.
Wir, das ist eine Wohneigentümerschaft (WEG), mit 20 Niedrigenergie-Reihenhäuser, welche eine Heizung mit 1000 L Warmwasser mit
Nahwärmenetz für die Anlage haben. Dazu das BHKW mit 2000 L Heizungsspeicher.
Es gab erst ein paar Schwierigkeiten mit der Heizungssteuerung, aber jetzt läuft das Ganze störungsfrei.
Jetzt geht es um die vertragliche Umsetzung in unsere WEG. Mein Vorschlag zur Realisierung:
- Als WEG sind wir schon eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und brauchen deshalb keine zusätzliche Stromnutzer GbR gründen, auch
wenn Mieter in unserer Anlage wohnen.
- Damit wir den Eigenverbrauch sichern und keine EEG-Umlage bezahlen brauchen, sollen die Mieter die Stromrechnung von ihrem Vermieter
(welcher Eigentümer der WEG ist) bekommen. Die Stromzähler der Mieter gehören dem Vermieter und sind dem Haus zugeordnet. Wenn die Mieter von ihrem Vermieter die Stromrechnung mit der Heizkostenabrechnung bekommen, handelt es sich nicht um Stromverkauf. Der Strom wirm zuerst dem Vermieter in Rechnung gestellt.
- Wir haben in der WEG ein BHKW auf eigenem Grund und Boden mit Nahversorgungsnetz. Den Strom, welchen wir mit dem BHKW produzieren ist
steuerfrei und brauchen keine EEG-Umlage bezahlen.
- Nach meinen Berechnungen können wir eine Vorsteuer max. von 11400,- € erwarten. Doch wenn ich pro Jahr mit 2700,- € Mwst. für den BHKW-
Gesamtkosten bezahlen muss, dann ist das in 5 Jahren abgezahlt. Deshalb möchte ich auf die Vorsteuer verzichten und wir können Umsatzsteuerlich von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machen, weil wir unter 17.500,- € bleiben.
Ist das so richtig oder gibt es große Bedenken?
Mit freundlichen Grüßen
XRGI-Fan