Was hab Ihr für Zähler um EVU bekommen

  • Tach


    Korrekte Messung der Wirklichkeit bei ungleicher Bezu/Einspeisung auf den
    drei Außenleitern ist kein Beschiss.


    Das wird im Eichrecht sicherlich auch so gesehen


    Ist wie eine Radarfalle die neuerdings auch nachts in der Tempo 30 Zone
    vor dem Kindergarten blitzt, oder gleichzeitig Geschwindigkeit und Abstand


    Zu dicht aufgefahren aber das Tempolimit eingehalten gibt trotzdem Post



    MfG

  • Zitat

    Original von Atommafia - Tach


    Korrekte Messung der Wirklichkeit bei ungleicher Bezu/Einspeisung auf den
    drei Außenleitern ist kein Beschiss.


    Das wird im Eichrecht sicherlich auch so gesehen


    )))) Allerdings würde dies "Eichrechtlich" auch so gesehen ))))


    Es ist ja auch tatsächlich so :tongue:


    Es ist aber kein technisches Problem sondern ein Juristisches.
    Nach 448 BGB dürfen wir als Einspeiser, den von uns eingespeisten Strom messen und berechnen.
    siehe: http://www.kwk-infozentrum.info/html/einspeisezahler.html


    Daraus folgt, das wir ls Betreiber einen Drehstromzähler ( mit Rücklaufsperre) installieren und der Versorger ebenfalsl einen Drehstromzähler ( mir Rücklaufsperre) dagegen, der den bezogenen Strom misst.


    Aus dieser - aus dem Gesetz gegebenen Situation - folgt das Leistung gegen Leistung gemessen werden. Genauer sogar - Wirkleistung gegen Wirkleitsung .... Ich könnte Bücher schreiben :rolleyes:


    Kurz, Du hast in sofern Recht, wenn der Versorger einen "Mehrfachzähler" einsetzt, gibt es keine verbindliche rechtliche Vorgabe wie dieser messen soll. Der Betreiber muss selbst auf die Bedingungen hinweisen oder alternativ selbst einen Zähler einsetzten, da er ja auf sein Recht durch den "Mehrfachzähler" verzichtet, seine Strommenge selbst zu messen. Wenn ich jemanden beauftrage und ihm nicht sage, wie er es messen soll, darf er es tun wie er will - solange er inenrhalb des Eichrechtes bleibt und das bleibt er tatsächlich. ( Da hast Du Recht)


    Wenn ich ihm aber sage ( dem EVU ) er soll Leistung gegen Leistung messen, muss er es tun oder den Auftrag zur Messung der Einspeiseleistung ablehnen. Das muss der Betreiber selbst messen.


    Das ist juristisch so - alles Klar ??? ^^

  • Tach

    Zitat

    Original von Dachsfan




    Das ist juristisch so - alles Klar ??? ^^



    EVU etwas übers Eichrecht erzählen ist wie Eulen nach Eythylen tragen


    Manche EVUs sehen die Mini-BKWS aus der praktischen Seite:


    Bei kWK-Abrechnung braucht man vierteljährliche Zählerstände


    Für die ggfs jährliche Bezugabrechnung braucht man auch einmal den Stand


    Die EEG/kWK Umlageabrechnung zwischen den EVUs
    wird mittlerweile nicht mehr vierteljährlich sondern monatlich durchgeführt


    Wenn man genug Zähler einer Sorte im Netz hat, kann man die Eichfrist verlängern mittels Stichprobenverfahren
    Die Zählervarianten will man daher nicht ausufern lassen

    Also kurzerhand Max-Zähler mit Fernzählung rein, diese hat wegen Monatssonderkunden sowieso vorrätig



    Natürlich kann sich die Sichtweise bei den EVU bei Mini-BHKWs ändern,
    vielleicht wartet man eines Tages auf die Zählerstandsmitteilungen der Betreiber, Motto :die wollen was von uns und nicht umgekehrt


    Und wenn man gerade die Nachrichten über das Geschäftsgebahren von Heizkostenabrechnungsfirmen liest, dagegen sind wir ja beim EVU geradezu seriös


    MfG

  • :tongue: Leider erschließt sich mir der Sinngehalt Deines Beitrags nicht. Du hast das Thema gewechselt und bis auf das ursprüngliche Thema zurückgekehrt. Nun schreibst Du über Eichrecht, den Turnus der Ablesung etc. etc.


    Ich hatte Dir auf Deinen Beitrag genatwortet und den Sachverhalt transparent veröffentlicht. Ich gehe davon aus das Dein Beitrag / Deine Frage umfassend beantwortet wurde.

  • Hallo Dachsfan,


    Zitat

    Also mechanische Zähler sind, insbesondere wenn sie nicht gerade von EVU`s im gepolsterten Fahrzeugen vorsichtig transportiert werden sehr ungenau.


    danke für Deine gute Erklärung. Wieder was gelernt. (y)


    Gruss
    Spornrad

    -- Die Sonne ist die Quelle unserer Energie, die es richtig anzuzapfen gilt ! ---
    „Nicht alles, was zählt, ist zählbar!“ „Nicht alles, was zählbar ist, zählt!“ Albert Einstein

  • Hallo,
    ich werde nächste Woche meine Solaranlage installieren und habe das Problem, dass unser Stromverteilerschrank nicht mehr Platz hat für ein herkömmlichen Stromzähler. Mein Elektromeister sagt, er müsse daher einen neuen Schrank einbauen mit resultierenden Kosten von 900€ !
    Wie kann ich das verhindern? Ein Bekannter sagt mir, ich solle versuchen, einen digitalen Stromzähler zu nutzen, da er weit weniger Platz braucht. Meine Frage: Wäre das eine Lösung und vor allem: Würde das das EVU aktzepieren?

  • Von den Abmessungen tun sich beide Zählertypen nichts.
    Sie sind beide so konzipiert das sie halt in die genormten Einbauplätze passen.
    Da wirst du meiner Meinung nach in den sauren Apfel beissen müssen.


    Ein Quadrantenzähler (der zählt beide Richtungen in einem Gehäuse) kommt für dich auch nicht in Frage, da du sonnst den Solarstrom erst im HAus billiger abnehmen müüstest und nur die Überschüsse dann für 45 Ct verkaufen könntest. das wäre Geldlich ineffizient, und auf Dauer teuerer als der neue Zählerschrank.


    Ich gehe davon aus das du erst einen Bezugszähler hast?

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hallo gprengel,


    ich hatte bei der Installation meiner Solaranlage auch das Problem und mein Solarteur sah überhaupt kein Problem in einem zusätzlichen Schrank und hat die Kosten von ~ 100 Euro ohne Aufpreis akzeptiert. Die Innereien sind ja identisch ob Platz im alten Kasten oder im neuen Kasten. Es wird da nichts zusätzliches montiert und nur ein neuer Schrank wird an der Wand befestigt. Deshalb kann ich 900 Euro nicht verstehen und das halte ich für unfair. @:pille
    Ein elektronischer Zähler ist auch nicht kleiner!
    Lass Dir mal erklären was da 900 Euro kosten soll ! :rolleyes:



    Gruss
    Spornrad

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  • 900 € ??? ups das ist aber viel... @:pille ich denke zu viel .. :rolleyes:


    Grundsätzlich kann man die Einbauten, gegen die, für die kleinen Zähler tauschen, wenn das EVU kleine Zähler zulässt.


    Meines wissens sind die kleinen digitalen teurer.... :rolleyes:


    Ist auf jeden Fall eine Alternative.

    Einmal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • Moin Kollegen,


    es gibt mittlerweile digitale Zähler zur Hutschienenmontage die sind nicht größer als 9 bzw 12 Sicherungsautomaten. Wenn das EVU eine Möglichkeit zum plombieren hat sollte es funktionieren!!
    Wichtig! vorher unbedingt mit dem zuständigen Sachbearbeiter des EVU abstimmen!!


    MfG


    im übrigen habe ich seit heute auch nen Zähler :D :D :D

  • Wie ich bereits sagte, muss das EVU damit einverstanden sein. Die Einbauten ( die Kunstoffteile im Schrank) kann und muss man in der Regel austauschen, dann kann man die kleinen Zähler montieren lassen.


    Das EVU muss diese kleinen haben und einsetzen, da man den Verbrauchszähler immer vom Netzbetreiber nehmen muss.


    Also noch mal, erst mal mit EVU sprechen, welche Alternativen vorhanden sind.