Stromdiebe ?!?

  • Nun ist meine vorherige Lustigkeit vergangen:


    Die "Inventare" des Forum's wissen um den Kampf beim Stromverkauf an Dritte, sprich auch Mieter, und diesbezügliche Berechtigung/Abrechnungsproblemen. Nun schlägt es bei mir um. Ein Mieter zahlt die Stromnachzahlung nicht trotz zweimaliger Aufforderung. Die Konsequenz wäre folgerichtig Stromsperre (vorerst mal nur) mittels Zählersicherungen kippen und - tja, womit, wie, und "nachhaltig" ?
    1. Bin ich als Stromlieferant berechtigt, genau so wie die am Markt platzierten, einen Zahlungsunwilligen oder -unfähigen von der Belieferung wegen Zahlungsverzug auszuschließen ? Nach reiner Logik würde ich ja sagen...
    2. Wie kann ich das sicher gestalten und rechtswirksam durchsetzen ? Bei im Treppenflur- oder wo auch immer - durch jeden zugängigen Stromzählern kann ich (Versiegelungsberechtigung o.ä. ???) auf die Kippschalter draufkleben was will ich - wirkunglos. Ich muß ja dem Stromkunden auch entsprechend Mitteilung machen mit dem Verweis auf die Strafbarkeit bei unberechtigtem Weiterbezug durch schlichtes Entfernen irgendwelcher Aufkleber - kann mich ja nicht dort daneben "einbetten"... X( Wie ist's überhaupt mit der Stromkennzeichnung ???
    3. Sollte ich ggfls. den MSB mit Zählerausbau beauftragen ? (Arbeiten unter Spannung dürfen nur Berechtigte, obwohl es ja mein Eigentum ist) Theoretisch könnte ich auch ganz einfach einen Elektriker beauftragen ?
    4. Der Zähleraus- und -einbau kostet... Die geringere Stromabnahme beeinflusst den Gesamtpreis im Gebäude durch sinkende Wirtschaftlichkeit... :cursing:
    Ich wäre hierzu für zeitnahe Ratschläge sehr dankbar !!!


    Stehe hier zur (korrekten und durchsetzbaren) Vorgehensweise irgendwie auf dem Schlauch...
    In diesem Zusammenhang tauchte in mir auch die Frage auf, was passiert und wie, wenn ein Mieter (gleichwohl aus welchem Grund) partout wechseln will ??? ?(;(:?:

  • Hallo,
    habe mal eben Tante google zu " stromsperre verhindern " befragt.
    Die Rechte als Energieversorger sind größer als als Vermieter.
    Wenn ich das recht verstanden habe, solltest du als erstes den Kontakt mit deinem Mieter suchen und ihm eine angemessene Frist zur Begleichung seiner Ausstände einräumen.
    Sollte dies nicht funktionieren, hast du als stromversorger das recht, seinen Anschluss zu sperren.
    Bei mir im Haus - anschluss - zählerkasten hat jede Wohnung einen eigenen Anschluss und das abklemmen dürfte daher einfach sein.
    Keine Ahnung wie es bei dir aussieht.
    aber Eskalation ist natürlich immer doof.
    Bei mir in den Mietverträgen steht, dass die Mieter für Kosten in Folge von selbst gewünschten Strom-anbieterwechseln selber zahlen müssen, aber naürlich jederzeit wechseln dürfen. Der Rückbau geht bei Auszug auch auf Mieterrechnung.
    Keine Ahnung was bei dir im Mietvertrag steht.
    Klar, die Wirtschaftlichkeit leidet, aber der Wille ist dem Menschen sein Himmelreich, oder wie geht der Spruch?
    was gibt es denn für ein Problem mit dem Mieter, warum streitet ihr euch genau?

  • Ups - war wohl meine Sachstansschilderung ungenügend, Setzen - 5...


    Der Mieter bewohnt eine 1 1/2 - Raum-WE hier im 12-WE-MFH, alle Mieter beziehen den Strom ausschließlich von mir als Gewerbetreibender - heißt den Zusatzstrombezug finanziere ich vor. Vermieter der WE'n ist meine Frau, der auch die ETW'n gehören - nicht mir !
    Das BHKW im Keller und die PV auf dem Dach wurde mit Zustimmung aller Miteigentümer (Sohn, Schwager, Frau und mir - da mir die selbstbewohnte WE im EG gehört und ich mich dadurch selbst beliefere) und Nutzungsvereinbarungen wie unter fremden Dritten des BHKW-Aufstellraumes gegen Miete, das Flachdach als Gemeinschaftseigentum für die Errichtung der PV-Anlage von mir von der ETG gepachtet.
    Der mit den Mietern innerhalb der BK-Vorauszahlungen extra ausgewiesene Stromabschlag wird gemeinsam mit den anderen Mietzinsbestandteilen auf das Mietkonto meiner Frau überwiesen (Strom Brutto). Meine Frau zahlt mir gem. des vorab geschätzten Strombedarf's im 1. Betriebsjahr 02/2010 - 10/2010 (es liegt ein vom Kalender abweichender Abrechnungszeitraum vor aus historisch gewachsenen Versorgungslieferungszyklen) einen mtl. Gesamtabschlag, von dem ich wiederum die Bezugstromabschläge bezahle (Gaslieferung in der HK-Abrechnung genau so). Mit den Miteigentümern ist schriftlich vereinbart, das alle nicht umlagefähigen Kosten des Betriebes des BHKW/PV durch Abforderung über Sonderumlagen durch den Verwalter (der rein zufällig ich bin...) zu erfolgen haben. Am Jahresende wird dann wie bei allen anderen sonst auch üblichen Verfahren gemäß BKVo abgerechnet, die Mieter erhalten von mir als Anlagenbesitzer, -betreiber und somit Stromlieferant jeweils eine separate Stromabrechnung. Hab ich's verständlich ausgedrückt ?
    Der betr. Mieter ist Bezieher von Wohnkostenzuschuß über die ARGE, d.h. die Miete incl. Stromabschlag kommt komplett von dort - so lebt sich's gut in D mit 28 Jahren... Die Treppenbereinigung wird von einer anderen Mieterin erledigt und ihm im Rahmen der BK-Abrechnung berechnet. Der Herr ist schlicht zu faul, dies zu tun und die ARGE zahlt... Vom Grundsatz her also gar kein (Zahlungs-) Problem. Durch "Zeitverzug" mit der Abrechnung 2010 fiel diese Abrechnung mit der Stromabrechnung 2011 (01.11.2010 - 31.10.2011) zusammen, so daß ich die zwei Jahre (mit 2 Rechnungen für jeden Mieter - und dem Allg.-Strom, auf deren Namen dieser Zähler läuft und dann in der BK-Umlage nach qm allen Mietern incl. mir) zusammenfaßte. Überwiegend erhielten die Mieter Erstattungen, ich hatte erst einmal der Einfachheit halber die Abschlagshöhe vom Vorlieferanten SW Görlitz - alle Mieter hatten dort ihre Verträge - übernahm. Bei diesem Mieter kam jedoch (aus mir unerklärlichen Gründen) eine Nachzahlung in Höhe von rd. 179 € an Stromkosten und rd. 400 € NK-Abrechnung zu Stande. Diese hat er sachgemäß der ARGE übergeben zur Begleichung - läuft doch super !!! Bloß das die mit der Bearbeitung im Zeitablauf total überfordert sind. Da ich in den Abrechnung stets einen 4-wöchigen Prüfzeitraum bis zur Fälligkeit mit konkreter Terminsetzung respektive evtl. schriftlichen (!) Widerspruch einräume, läuft das alles korrekt nach BKVo - die Stromproblematik so einbezogen. Danach, also 4 Wochen nach Erhalt, ist die Nachzahlung fällig, wenn kein Widerspruch eingelegt wird und der Mieter befindet sich evtl. im Verzug. Bei Erstattungen habe ich zu diesem Termin zu zahlen. Da sich dieser Mieter demzufolge einen Dreck um die Terminsetzung schert (was mir nun wieder zum Vorteil gereicht, da die ARGE kein Widerspruchsrecht hat - sie ist ja nicht mein Vertragspartner !) ist es nicht mein Part, wo der Mieter sein Geld herbekommt, sich besorgt oder wie auch immer geht, mich nichts an - nur seine Zahlungspflicht !
    Nach dem die 4 Wochen um waren, habe ich den Mieter im allgemein üblichen Mahnverfahren in Verzug gesetzt und ihm 4 Wochen zur Zahlung als Frist gesetzt. Termin vorbei - kein Kontoeingang. Er sagte mir, die ARGE prüft noch... Es folgte also eine neuerliche Mahnung mit der Androhung der Einstellung der Strombelieferung zum 31.01.12, wenn nicht mindestens der Nachzahlbetrag für den Strom auf dem Konto ist. Er sprach mich an, das er am 31.01.12 seine mtl. Zahlung bekäme, worauf ich ihm mitteilte, das er die dann nur von der Zahlstelle der ARGE die ca. 500 m bis zur Sparkasse laufen braucht um wenigstens die 179 € einzuzahlen. Damit wäre meiner Forderungsfristsetzung genüge getan gewesen und die angekündigte Stromsperre hinfällig. Nun mußte ich aber am 29.01.12 notfallartig in's Krankenhaus und wurde am 08.02. wieder entlassen. Die gestrige Kontokontrolle ergab - was schon, nix mit Nachzahlung(en), nur die mtl. pünktliche Miete von der ARGE... Ergo besteht jetzt Handlungsbedarf meinerseits erst einmal zum Teil der Stromnachzahlung, zum anderen Teil gerichtlicher Mahnbescheid. Man hat doch sonst nichts zu tun... Warum sollte ich kündigen, wenn die mtl. regelmäßigen Mietbeträge ordentlich laufen ???
    Da ist nun der Stand heute und jetzt 21:50 Uhr...

  • huhu,


    sorry der Beitrag ist nen bissl lang um die Zeit...


    Einfach so abklemmen ist m.E. die unschönere Lösung (wenn Frust auch verständlich)


    Hast Du einen ordentlichen Stromliefervertrag mit dem abgeschlossen?
    Was hast Du für Kündigungszeiten vereinbart?


    ...denn
    Du könntest den einfach schnellstmöglich kündigen...
    und dann rutscht er in die Grundversorgung ;) und Du bist ausm Schneider


    ...soviel zur Theorie
    Praktisch, dürften die Versorger und Netzbetreiber nen bissl überfordert sein,
    mit Summenzähler, bilanzieller Durchleitung und co.
    aber gehn sollte es genau so

  • a) Ich will ja gar nicht kündigen - sind unbefristete Vereinbarungen mit Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung, sonst mit einem Monat zum Ende der Abrechnungsperiode.
    b) Es soll ja "nur" der Druck zur Zahlung "stimuliert" werden.
    c) Was ist mir geholfen (außer dazu noch zusätzlichen Aufwand...), einen "gefangenen Mieter" in der Grundversorgung zu haben ???
    d) Zu meinem Geld komme ich (jetzt auch noch) nicht damit....

  • Tja Pamiru,


    wie Du schon schreibst - dem Mieter ist es Wurscht wer, wann und warum Geld von der ARGE bekommt.


    Den Typ in die grundversorgung zu spielen ist möglich - Dein Geld bekommst Du dadurch auch nicht.


    Ich würde ganz einfach die ARGE anrufen und nach dem Sachstand fragen. Sicher das ist nicht deine Aufgabe aber anders wirst Du nicht herausbekommen woran es hängt. Es besteht ja auch die Möglichkeit das der ARGE noch irgendeine Information deines Mieters fehlt - solche Leute lassen auch gern Post vom Amt liegen!!


    mfg

  • Ich hatte es vergessen zu erwähnen - genau das werde ich am Montag tun !!!
    Ich wollte mit meinen Fragen jedoch auf dieses m.E. meiner Meinung nach nicht rechtssicher gelöste Problem hinweisen, da bisher hier im Forum dazu auch noch nichts aufgetaucht ist. Dieser Sachverhalt ist ja erst mit der EV-Vergütung in's Rollen gekommen, war vorher vermutlich kein Thema !?! Wir sollten uns mit Verlaub dem aber mal gedanklich im Grundsatz heranarbeiten !


    Ich habe mich jetzt entschlossen, die Stromsperre erst einmal nicht vorzunehmen und die Klärung - hoffentlich - am Montag mit der ARGE abzuwarten. Damit kümmere ich mich zwar bereits darum, woher der Mieter sein Geld bekommt - tu ich's nicht krieg ich auch kein's und bei "Abschieben in die Grundverorgung" gleich gar nicht, das sollte die schlechteste aller Möglichkeiten bleiben...

  • Dein Problem ist die Verknüpfung Deines Stromverkaufs mit Betriebskosten - damit bist Du mE im Mietrecht und kannst nicht abschalten.


    Strom ist immer strikt von allem mit Miete zu trennen, dann klappt das auch mit der Stromsperre.


    Noch besser ist es, wenn Vermieter und Wärmelieferant nicht dieselbe rechtliche Person ist. Dann kann auch die Wärme gesperrt werden.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Damit kümmere ich mich zwar bereits darum, woher der Mieter sein Geld bekommt - tu ich's nicht krieg ich auch kein's


    Das ist zwar ärgerlich aber die einzige Möglichkeit um irgendwie heil aus der Nummer noch rauszukommen. Und Konfrontation bringt auch nix, da ist, so schwer das auch fällt, Schmusekurs angesagt.


    Ich hatte einen ähnlichen Fall, ging aber nur um Miete. Ich hab mir von dem Nutzer der sozialen Hängematte (meinem Mieter) den Namen seines Sachearbeiters von der ARGE geben lassen und bin zu dem mit allen Unterlagen hingegangen, anrufen bringt m.M. auch nix. Nach einem guten Gespräch hat der dann die Mietzahlung umgestellt, sodass die Miete vom Amt direkt zu mir kam. Is jedenfalls möglich.


    Die aufgelaufenen Kosten hab ich aus der Kaution entnommen. Die mußte der Mieter dann ratenweise wieder auffüllen. Ob das rechtlich so richtig is kann ich auch nicht sagen aber mit Reden hat´s bei mir jedenfalls funktioniert.

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


    und der Spenden-Button für unser Forum ist auf der Portal-Seite rechts :!:

  • Die aufgelaufenen Kosten hab ich aus der Kaution entnommen. Die mußte der Mieter dann ratenweise wieder auffüllen. Ob das rechtlich so richtig is kann ich auch nicht sagen aber mit Reden hat´s bei mir jedenfalls funktioniert.


    ein ordentlicher Mietvertrag sieht genau das vor (nur keine Ratenszahlung sondern unverzügliches auffüllen) und ist völlig zulässig.


    LG


    Bruno

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