Nun ist meine vorherige Lustigkeit vergangen:
Die "Inventare" des Forum's wissen um den Kampf beim Stromverkauf an Dritte, sprich auch Mieter, und diesbezügliche Berechtigung/Abrechnungsproblemen. Nun schlägt es bei mir um. Ein Mieter zahlt die Stromnachzahlung nicht trotz zweimaliger Aufforderung. Die Konsequenz wäre folgerichtig Stromsperre (vorerst mal nur) mittels Zählersicherungen kippen und - tja, womit, wie, und "nachhaltig" ?
1. Bin ich als Stromlieferant berechtigt, genau so wie die am Markt platzierten, einen Zahlungsunwilligen oder -unfähigen von der Belieferung wegen Zahlungsverzug auszuschließen ? Nach reiner Logik würde ich ja sagen...
2. Wie kann ich das sicher gestalten und rechtswirksam durchsetzen ? Bei im Treppenflur- oder wo auch immer - durch jeden zugängigen Stromzählern kann ich (Versiegelungsberechtigung o.ä. ???) auf die Kippschalter draufkleben was will ich - wirkunglos. Ich muß ja dem Stromkunden auch entsprechend Mitteilung machen mit dem Verweis auf die Strafbarkeit bei unberechtigtem Weiterbezug durch schlichtes Entfernen irgendwelcher Aufkleber - kann mich ja nicht dort daneben "einbetten"... Wie ist's überhaupt mit der Stromkennzeichnung ???
3. Sollte ich ggfls. den MSB mit Zählerausbau beauftragen ? (Arbeiten unter Spannung dürfen nur Berechtigte, obwohl es ja mein Eigentum ist) Theoretisch könnte ich auch ganz einfach einen Elektriker beauftragen ?
4. Der Zähleraus- und -einbau kostet... Die geringere Stromabnahme beeinflusst den Gesamtpreis im Gebäude durch sinkende Wirtschaftlichkeit...
Ich wäre hierzu für zeitnahe Ratschläge sehr dankbar !!!
Stehe hier zur (korrekten und durchsetzbaren) Vorgehensweise irgendwie auf dem Schlauch...
In diesem Zusammenhang tauchte in mir auch die Frage auf, was passiert und wie, wenn ein Mieter (gleichwohl aus welchem Grund) partout wechseln will ???