Wie schaut es mit einer Förderung von BHKW' aus,
welche in der Zwischenzeit der letzten Förderungswelle bis zum 1 . April gebaut wurden?
Diese tragen betreiben schon aktive Energiewende.
Wie schaut es mit einer Förderung von BHKW' aus,
welche in der Zwischenzeit der letzten Förderungswelle bis zum 1 . April gebaut wurden?
Diese tragen betreiben schon aktive Energiewende.
Wie schaut es mit einer Förderung von BHKW' aus, welche in der Zwischenzeit der letzten Förderungswelle bis zum 1 . April gebaut wurden?
Diese tragen betreiben schon aktive Energiewende.
Die kriegen nix
Die Förderanträge müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Planungen können vorher gemacht werden.
bis zum 1 . April gebaut wurden?
Deshalb wurde der 1 April als Stichtag gewählt
April, April
also geht der bestellwahn am 1. april los was?
na dann mal auf ans planen, wobei die förderung kein richtigiger impuls ist sondern nur ein leckerli..meiner meinung nach.
hier wird gekleckert und nicht geklotzt.
Alternative Ausweichmöglichkeit zur BAFA sind die Landesregierungen mit wesentlich besseren Förderungen und weniger Einschränkungen.
Ja das stimmt. Nur gibt es da was für niedersachsen?
Ausweichmöglichkeit zur BAFA sind die Landesregierungen mit wesentlich besseren Förderungen und weniger Einschränkungen.
Hat jemand eine Übersicht, welche Landesregierungen da mitmachen? Im Januar von BHKW-Aktuell war die Rede von 5 Landesregierungen.
Hier in Sachsen hilft die Sächsische Aufbaubank (SAB) mit einer guten Förderung weiter. Vielleicht sollte man sich am besten nach solchen Banken/Instituten im eigenem Bundesland umschauen. Aber eine Liste kann ich leider nicht bieten.
Nachdem erst letzte Woche das Bundesumweltministerium die Förderrichtlinie zum Mini-KWK-Impulsprogramm veröffentlichte, steht seit heute auf der Webseite des BAFA das Formular... -> weiterlesen
Hm - wenn man sich da mal die Ziffer 3 mit den 6 "Fragen" an den Hersteller (???) eines BHKW durch den Kopf gehen läßt, kann man diese noch in 2 Problemkreise unterteilen:
Die erste und zweite Frage sollte eigentlich technischer Stand und Voraussetzung eines marktreifen BHKW sein. Die "restlichen" vier - mir schwant da Komisches... Jedenfalls hat der Hersteller damit originär recht wenig zu tun !?!
Sollte sich dieser jedoch nicht nur für seinen Verkauf - sondern auch für "die Freude seines Kunden am Produkt" interessieren - so etwas solle es theoretisch geben... - dann müßte dieser sich damit schon mal intensiver befassen !
Ob jedoch dieser Weg im Rahmen der Antragstellung für die Listung der Richtige ist, wage ich äußerst stark zu bezweifeln. Diese Thematik müßte seitens der BAFA ganz anders angegangen werden, wenn man wirksam werden wöllte !!!