Umsatzsteuererklärung, Handwerkerrechnung bei Einkommenssteuererklärung, Umsatzsteuervoranmeldung

  • Hallo x-bommel,


    du bist einer der wenigen, welche es verstanden haben. Ich nehme an, du hast inzwischen auch deine Selbstkosten ermittelt. Dann rechne doch einfach mal die Sache einmal mit Umsatzsteuererstattung und -zahlung, und einmal ohne all das. Das ganze nicht nur über 1 Jahr sondern für mindestens 10 Jahre, besser 11 Jahre. Ich glaube, dann wirst du mit deinem Steuerberater wieder zufrieden sein.



    Mit freundlichen Grüßen

  • versuch ich ja die ganze Zeit dem Hernn Bommel zu vermitteln - mit mäßigem Erfolg!!



    Als nur Mitleser in dem Thread versteh ich die Verwirrung schon und
    ich kann die Verwechslung schon etwas nachvollziehen :pfeifen:


    Einige schreiben ein BHKW ist nach Dingssowies von befreit


    einige meine ein so ein Stirling mit marginalen Stromertrag sei
    ein BHKW und beginnt eben der Irrtum, es ist eine Heizung die
    Albistrom zur Energiesteuerersparnis macht.


    Nur das interessiert keinen Steuerberater, weil offiziell gibts den Unterschied nicht BHKW für KWK
    oder gar KWKK und Heizung mit a bisserl Strom :tomate:

  • Also Manfred ich sehe das Hauptproblem anderswo - in der Gier die frisst nämlich Hirn!!


    Einige sehen den Batzen Vorsteuer und bekommen sofort $$ in den Augen. Und erst nach einigen Jahren - spätestens nach der ersten Steuerprüfung - wird denen klar das das FA die Vorsteuer nur als "geborgt" betrachtet und gern alles in Form von Umstatzsteuer zurück haben will.


    Dann sind diese BHKW Betreiber natürlich stink sauer und völlig falsch beraten worden!!!


    mfg

  • Hallo Alikante,


    das wir uns mal so einig sind. Besser hätte ich es auch nicht schreiben können.



    Mit freundlichen Grüßen

  • in der Gier die frisst nämlich Hirn!!


    Einige sehen den Batzen Vorsteuer und bekommen sofort $$ in den Augen.



    Hmmm


    Du meinst also wir sollten einen Antrag stellen das ein BHKW ein Objekt des täglichen Bedarfs,
    ähnlich einen Hotelaufenthalt und somit eine reduzierte Umsatzsteuer von 7% haben sollte ?(


    Wär auch nicht schlecht und besser als ein Impulsprogramm ;)

  • So da bin ich wieder :)


    Gestern hatte ich einen Termin beim Steuerberater.
    Umsatzsteuer ist (hoffentlich) alles klar bei mir, bzw. habe ich alles verstanden.



    Er meinte das ich das alles selbst hinbekommen werde, und es würde sich bei den kleinen Summen nicht lohnen für Ihn anzufangen. Natürlich hat er mir erst noch ein paar Tipps gegeben. Ich hatte ihm das ausgefüllte Formular für die Umsatzsteuererklärung vorgelegt, und er hat drüber geschaut.


    Handwerkerrechnung kann ich dann leider vergessen, hatte ich mir aber eigentlich auch schon gedacht, wäre zu zu schön, dafür habe ich ja dann die hohen Ausgaben...

  • Ahhhh ich bin bald am verzweifeln...


    Wie berechne ich den kW/h-Preis für den Direktverbrauch? Einspeisevergütung ist ja klar. aber das andere? bei Photovoltaikanlagen gibt es ja dafür direkt einen Vergütungssatz. Gibts den auch bei BHKW´s`??


    Andere Frage: 36% Einspeisung ist das gut? Also ich finde das super. hab mit viel mehr gerechnet... Ist natürlich auch erst der Wert von etwa einem Monat.

  • :roflmao: :roflmao: :roflmao:

    Wie berechne ich den kW/h-Preis für den Direktverbrauch?

    tja, entweder mit 5,11Cent oder mit 5,11Cent+marktüblichem Preis oder mit den Herstellungskosten oder Herstellungskosten-5,11Cent oder ...... - kommt wieder drauf an mit welchem Anteil Du das BHKW gewerblich eingestuft hast. Aber ich dachte das hast Du alles mit dem Steuerfuzzi durchgerechnet???


    mfg

  • tja, entweder mit 5,11Cent oder mit 5,11Cent+marktüblichem Preis oder mit den Herstellungskosten oder Herstellungskosten-5,11Cent oder ...... - kommt wieder drauf an mit welchem Anteil Du das BHKW gewerblich eingestuft hast. Aber ich dachte das hast Du alles mit dem Steuerfuzzi durchgerechnet???


    mfg

    Der "Steuerfuzzi" hat mir nur ein paar Tipps gegeben. Und heute morgen kam dafür die schöne Rechnung... Aber das ist ein anderes Thema.
    Ne dazu konnte er mir auch nix sagen.


    Mein gewerblicher Teil liegt bei 12%. Wann nimmt man den was genau von deinen Beispielen. ich konnte noch nix dazu finden. Nur wie schon geschrieben was für die Photovoltaikanlagen.


    Ich wäre jetzt einfach mal von 17,5 Cent /kWh ausgegangen was ich auch für meinen "normalen" Bezug bezahle. aber dann gebe ich dem FA ja viel zu viel^^

  • Moin,


    Dein gewerblicher Anteil liegt bei 12% ????? Damit kannst Du auch nur auf 12% Deiner Ausgaben die Vorsteuer ziehen und nur 12% der Anlage per AFA absetzen!!!!


    Um nicht Deine und x-bommels Aussagen durcheinander zuwürfeln habe ich den Tread nochmal gelesen und mir ist aufgefallen das Du noch gar keine Angaben zu Deinem BHKW gemacht hast (Verbrauch,Erzeugung,Anteil Einspeisung) aber Du hast von Einer GBR geschrieben !!


    Sind die 12% nur Dein Anteil oder wie kommt Ihr darauf??


    Fakt ist, um vom FA nicht auf Liebhaberei gesetzt zu werden muß mehr Eingenommen als Ausgegeben werden.


    mfg

  • Die 12% ergeben sich aus dem Verhältnis elektrischer Leistung zu thermischer Leistung. und die ist bei dem WhisperGen eben auch nur für ein Einfamilienhaus ausgelegt.


    Wir haben aber das gleiche BHKW, beide den WhisperGen. Er von 2G ich von sanevo, was aber kein Unterschied sein sollte. Nein mit der GbR das war auch xbommel.


    Ich glaube, um allen Problemen mit dem FA aus dem Weg zu gehen nehme ich einfach den Preis, zu dem ich auch meinen Strom beziehe. Wir reden hier ja eh nur von paar Euro USt.

    Fakt ist, um vom FA nicht auf Liebhaberei gesetzt zu werden muß mehr Eingenommen als Ausgegeben werden.

    Das wird sich bei meiner nächsten Umsatzsteuererklärung nicht vermeiden lassen, dass ich mehr Einnahmen habe als Ausgaben.