Umsatzsteuererklärung, Handwerkerrechnung bei Einkommenssteuererklärung, Umsatzsteuervoranmeldung

  • Hallo zusammen.


    Nachdem mein WhisperGen super läuft und auch der Zähler getauscht wurde, habe ich mich nun endlich mal an den Papierkram gemacht.
    Es ging damit los das mein Energieversorger die Steuernummer haben wollte, und ich musste ankreuzen ob ich Vorsteuerabzugsberechtigt bin oder nicht. nach ein Paar ganz doofen fragen habe ich das dann auch alles Verstanden.
    Auf jeden Fall habe ich jetzt meine Steuernummer, und habe auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichtet. dazu direkt meine erste Frage: Ich kassiere jetzt schön die Umsatzsteuer zurück, und bezahle schön auf das was ich von meinem Energieversorger bekomme die 19%? habe ich das richtig verstanden? Wie sieht es mit meinen Ausgaben für Erdgas aus, kann ich die mit angeben? was kann ich denn alles so für Ausgaben angeben? Z.B. war vorraussetzung um bei der KFW einen Kredit zu bekommen, das ich einen Energieberater beauftrage, der mir unter anderem einen Energieausweis erstellt hat. kann ich das mit angeben?



    Nächste Frage:
    wie ja schon oben angedeutet will ich mir die Umsatzsteuer zurück holen. Kann ich dann die Rechnung noch bei meiner Einkommenssteuer als Handwerkerrechnung nutzen? Oder gibt das Probleme?


    und noch eine:
    Thema Umsaztsteuervoranmeldung, Anlagen Start war 12/2011. erste Rechnung war noch im November. Energieversorger wird denke ich mal frühestens im Februar was überweisen. November und Dezember sind klar. aber Januar kann ich dann ja nur eine 0 eintragen, oder nicht?


    Ich hoffe mal das entspannt sich alles mal wenn es am laufen ist. Bis man bei dem ganzen Sachen erst mal durchgeblickt hat, dauert ja ewig.


    So das waren erst mal alle Fragen. bitte nicht direkt steinigen, wann zuviel unwissen raus zu lesen ist. Danke.


    Gruß
    Tobl

  • Hallo Tobl,


    Du hast leider erst Tatsachen geschaffen und denkst nun über die fiskalen Folgen nach - andersrum wäre besser gewesen.


    Du hast Dir die Umsatzsteuer auf Deine Steuernummer schalten lassen ?? Dann hast Du dazu ein Schreiben vom FA bekommen in dem erstmal Deine Pflichten drin stehen.


    Ich kann dir nur den ernstgemeinten Rat geben mit allen Papieren zum Steuerberater zu gehen und alles genauestens durchzurechnen. Der Steuerberater kann Dir auch sagen was alles zu Deiner gewerblichen Tätigkeit gehören kann. Im Ernstfall kann er Dir auch helfen zurückzurudern und ggf. die Kleinunternehmerregelung oder eine Aufteilung zwischen privat und gewerblich zu machen.


    Noch ein Rat - nimm die Buchführung ernst und hebe alle Quittungen/Rechnungen etc. auf, Du wirst binnen der nächsten 4Jahre eine Steuerprüfung bekommen!!!


    mfg

  • Hast Du Deine persönliche Steuernummer behalten und die neue extra fürs BHKW bekommen??


    mfg

    ja genau. eine Steuernummer die ich schon ewig habe für meine "normale", jährliche Steuererklärung. und jetzt die neue für die Umsatzsteuer für das Mini BHKW.


    Ist das nicht üblich?

  • Kann hier nur den Rat von Alikante aus eigener Erfahrung unterstreichen, Zeit und Geld in einen Steuerberater investieren. Am Besten in einen, der das Thema BHKW schon kennt. Bei mir war das zwischen mir und dem Steuerberater ein über fast zwei Jahre währender Lernprozess. Am Ende hatte ich auch meine Umsatzsteuer in Bezug auf die Investition BHKW zurück.

  • Mhhh mit welchen Kosten kann ich da etwa für einen Steuerberater rechnen? eine Grobe Angabe reicht mir voll und ganz. muss nicht auf 100 Euro genau sein... Ab etwa 2000 Euro macht das ganze dann keinen Sinn mehr für mich. dann würde ich das ganze mit der Kleinunternehmerregelung vorziehen...
    den brauche ich wenn doch dann überhaupt nur am Anfang, oder nicht? Wenn der mir einen Monat gezeigt hat, was ich da alles abgeben muss, kann man das doch selbst machen, oder?


    Ich hatte mir das so schön einfach vorgestellt....


    Immerhin habe ich es schon mal geschafft die Unterlagen ans Hauptzollamt zu schicken. Wenn ich den einen Monat aufs Jahr hoch rechne, dann freue ich mich schon auf nächstes Jahr...^^

  • Hallo Tobl2002,
    in meinem Beitrag vom 22.12.2011 habe ich ja das gleiche Thema angesprochen. Jedenfalls einfach ist das Prozedere mit dem FA und den Steuerberatern nicht.
    Ich hänge mal ein Schriftstück als Anlage ran, das ich von 2G Home (Whispergen erhalten habe). In der Papierform scheint ja alles einfach und eindeutig. Bei meiner Recherche bei Google habe ich genügend Unterlagen gefunden, die zu diesem Thema nicht alle übereinstimmen.
    So ist z.B. mein Steuerberater (obwohl er das Schreiben des BMF vom 14.03.2011 kennt) trotzdem der Meinung,es erfolgt eine Mischnutzung - Wärme privat, Strom gewerblich. Da auf meine private Nutzung der Anlage keine Vorsteuer gewährt werden kann, kann ich nur den kleinen Anteil der Vorsteuer (nämlich den Stromanteil) zurückholen. Andere Steuerberater, die entsprechende Artikel ins Netz gestellt haben, sagen z.B. das der Gesetzgeber den vollen Abzug der Mehrwertsteuer für das BHKW-Aggregat gestattet. Die Anschaffungskosten müssen nicht zwischen Strom und Wärme aufgeteilt werden. ?( ;(

  • Ich hatte mir das so schön einfach vorgestellt....


    Du hast vergessen das du in Deutschland lebst und nicht in Gehteinfachistan. .||.


    Nehme den Rat ernst, suche Dir einen Steuerberater der das Thema BHKW kennt !!!!!
    Ist auch für den Steuerberater ein Lernprozess.
    Meiner ist jetzt BHKW proof. :D


    Bei der Auswahl des Steuerberaters solltest Du als erstes nach Erfahrungen auf dem Gebiet BHKW fragen und dann nach dem Honorar. Spart Geld und Nerven.
    Selbst mein FA hat noch nicht alles in Sachen BHKW auf dem Schirm, passieren absurde Geschichten.


    @xbommel


    wechsle den SB

    Meine Beiträge geben meine Meinung wieder und können unsichtbare Smilies und ein wenig Sarkasmus enthalten.
    Wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten.

  • @ tobl2002,


    hier muss erst einmal eindeutig unterschieden werden, ob es sich um ein BHKW zur ausschließlichen Eigennutzung handelt (dann ist der Beitrag von x-bommel schon zutreffend) oder ob es sich um ein BHKW in einem z.Bsp. Mehrfamilienhaus handelt,wo auch Mieter mit Strom und Wärme versorgt werden.


    Wir haben dazu eine GbR gegründet und der Steuerberater kostet für die kpl. Buchhaltung, Steuererklärung usw. ca. 1.000,- € im Jahr.

  • Moin


    @ X-bommel du hast es noch immer nicht verstanden obwohl gerade dieser Punkt der einfachste ist. Deshalb nochmal in Groß.


    Wenn Du auf alle Ausgaben die Vorsteuer ziehst mußt Du auch auf alle Einnahmen die Umsatzsteuer abführen - auch auf die Entnahme der Wärme für private Zwecke.

  • Hallo alikante,
    natürlich habe ich es schon seit Wochen verstanden, weil es ja überhaupt nicht schwer ist. also nochmal - ich erhalte die volle Vorsteuer, muß dann aber alle Einnahmen und Ausgaben voll umsatztechnisch versteuern!!!! Guckst Du auf "Infoblatt von 2G - Umsatzsteuer-
    Vorteil für den Betreiber einer Strom erzeugenden Heizung", bedeutet dies dann für die Wärme für private Zwecke (steht unter Punkt2):
    Kaufpreis derWhisperGen-Heizung (jährlich 1/10 des Gesamtbetrags über einen Abschreibungszeitraum von 10 Jahren oder alternativ der durchschnittliche Preis eines regionalen Wärmelieferanten).
    Warum nun 1/10 des Kaufpreises ??? Weil das Schreiben des BFM vom 14.03.2011 unter Punkt 9 (Mindestbemessungsgrundlage bei der Abgabe von Wärme) besagt:" Hierbei ist - ebenso wie bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach §10 Abs.4 Nr.1 UStG im Falle der unentgeltlichen Wertabgabe von Wärme nach § 3 Abs. 1b Satz1 Nr.1 UStG - stets von den Selbstkosten auszugehen......
    Bei der Ermittlung der Selbstkosten sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten der KWK-Anlage auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 10 Jahren zu verteilen!"
    Natürlich muß ich auf die Wärme Umsatzsteuer bezahlen. Ich habe noch nie was anderes gesagt. Desweiteren hatte ich ja den Fachbeitrag vom Heizungsjournal 10/11 eingestellt, in dem wirklich alles zum Thema Vorsteuer, Umsatzsteuer,Strom- und Wärmeberechnung erklärt ist. Was soll ich Dir jetzt noch erklären? Nur die volle Vorsteuer ziehen, ein bischen Umsatzsteuer auf Strom zahlen und die Wärme vergessen - DAS GEHT NATÜRLICH NICHT!!! Aber, wie gesagt, das habe ich noch nie behauptet!!!

    Eigenverbrauch mittels Vitovalor PT2 (seit 10/2019) und 12,54 kWp PV-Anlage mit SMA Tripower 12000 (seit 03/ 2013)
    aktuell für 2018 79% Eigenstromversorgung durch BHKW und PV :thumbup:


    seit 01/2002 Volleinspeisung mit PV-Anlage 5,06 kWp :thumbup:

  • Ich selbst habe nie behauptet, das ich auf den privaten Anteil keine Vorsteuer ziehen kann - das ist falsch!
    Wenn Du meine letzten Artikel richtig liest, insbesondere meinen letzten Artikel - da steht nur drin,das ich festgestellt habe, das mein Steuerberater dieses Problem hat, und mir nun seit ein paar Wochen erklären will, das ich bei meinem Whispergen nie die volle Vorsteuer erhalten kann. Er stellte fest, das zwar der Strom verkauft wird, aber Wärme anfällt, die ja privat genutzt wird. Deshalb meint er, man muß das BHKW (finanztechnisch)teilen, in den(großen) privaten Wärmeteil, für den ich keine Vorsteuer erhalten kann, und den (kleinen) Stromanteil teilen. Für diesen kleinen Stromanteil könnte ich nur die Vorsteuer erhalten. Er bringt immer das Steuerbeispiel des Versicherungsvertreters, der für seinen Betrieb ein Auto zu laufen hat. Da der Vers.-agent den Wagen sowohl "dienstlich", als auch privat genutzt wird, kann er ja auch nicht die volle Vorsteuer für diesen "Betriebswagen" erhalten.
    So sieht's aus. Aber diese Meinung habe ich vereinzelt beim Googeln auch bei anderen Steuerberatern für das Jahr 2011 (also recht aktuell) gefunden.
    Wie gesagt, das ist nicht meine persönliche Meinung. Meine Meinung habe ich bei der letzten Antwort ja nochmals erklärt.

    Eigenverbrauch mittels Vitovalor PT2 (seit 10/2019) und 12,54 kWp PV-Anlage mit SMA Tripower 12000 (seit 03/ 2013)
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