Reaktivierung des KWK Zuschlags durch "Bioerdgas"?

  • Zitat

    Also ein EEG-BHKW konnte durchaus unterschiedliche Sätze bekommen, je nachem welcher Lieferant das Biomehtan lieferte.

    Ist das von Deiner Seite Wissen oder vermuten ? Ich wäre davon ausgegangen, dass die Vergütung für den BHKW-Betreiber vom Lieferanten unabhängig ist, außer natürlich, dass es Biogas sein muss.

    Zitat

    Im alten EEG hatten wir doch z.B. unterschiedliche Tech-Boni, welche ncith durch die KWK-Anlage bestimmt wurde, sondern durch die Größe/Qualität des Biogaserzeugers.

    Also die Boni bekommt IMHO immer der, wo der Aufwand anfällt. Einen Güllebonus oder Gas-Aufbereitungsbonus bekommt der Gaserzeuger, den Techbonus (z.B. Stirling) der BHKW-Betreiber. Den KWK auch der BHKW-Betreiber. Es stellt sich allenfalls die Frage zur Größe der Gesamtanlage bzw. zu den Absufungen bei höheren Leistungen. Aber auch da würde ich die Größe des BHKW's sehen. Man kann ja auch von verschiedenen gasproduzenten beziehen. Das ist überhaupt ein wichtiger Aspekt bei der Gesamtbetrachtung.


    Zitat

    z.B. Schnutenhaus und Kollgen, oder Becker Büttner und Held sind Kanzleien
    die im Bereich KWK ziemich nahmhaft wären und sicherlich helfen können.

    Wäre das nicht ein typische Fragestellung für die Clearingstelle ?

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

    Einmal editiert, zuletzt von bluwi ()

  • Zitat

    Ist das von Deiner Seite Wissen oder vermuten ? Ich wäre davon ausgegangen, dass die Vergütung für den BHKW-Betreiber vom Lieferanten unabhängig ist, außer natürlich, dass es Biogas sein muss.


    Wirkich Bluwi...man kann unterschiedliche Vergütungen -je nach Gaslieferant- bekommen.


    Im Idealfall hätt ja eine Biogasanlage sämtliches Gas in Erdgasqualität aufgearbeitet und eingespeist.
    Den Nachweis, dass es Biogas ist, dass es aus NaWaRos kommt, dass es aus einer kleinen Anlage stammt, das es wenig Formaldehyd freisetzt und den ganzen Kram, musste sich die Biogasanlage zertifizieren lassen. Und mit diesem Zertifikat hat dann der Gaskäufer die entsprechenden Boni bekommen.


    Ich denk schon, dass dies klar -wenn auch sehr unpraktibakbel- geregelt ist und ein potentieller Abnehmer sich hier konkret mit einem Juristen zusammen setzen sollte. Schleisslich müssen neben den gesetzlichen Rahmen auch die Lieferverträge sauber formuliert sein und Klauseln, was passiert wenn dies oder jenes Zertifikat ncith erreicht wird formuliert werden.

  • Wäre das nicht ein typische Fragestellung für die Clearingstelle ?



    Hmmmm


    also wen das erst zur Clearingstelle geht und die Jungs recht haben das der erste
    drahra vom Generator zählt, brauchst das dort nicht mehr clearen lassen, nach sa die 20 Jahr rum :P



    Also die Sach mit einer Kanzleien besprechen ( klar billig sind die nicht, eine kenn ich selber )
    wär so falsch nicht.


    Im Idealfall hätt ja eine Biogasanlage sämtliches Gas in Erdgasqualität aufgearbeitet und eingespeist.
    Den Nachweis, dass es Biogas ist, dass es aus NaWaRos kommt, dass es aus einer kleinen Anlage stammt, das es wenig Formaldehyd freisetzt und den ganzen Kram, musste sich die Biogasanlage zertifizieren lassen. Und mit diesem Zertifikat hat dann der Gaskäufer die entsprechenden Boni bekommen.



    Also für das Formaldehyd kann der Gasmacher nix, des ist Motorensach, bzw bei de alten Heita
    der Abgasreinigung.


    Ansonsten kommts auch drauf an woraus gemacht Güllebonus, Landschaftspflegebonus, nur
    eins ist auch klar je mehra Bonus es je nach Gas gibt, billiger wirds davon nicht,

  • Hallo liebes Diskussionsforum,


    erstmal möchte ich mich bedanken für die rege DIskussion. Wie Firestarter grundsätzlich erkannt hat, ist der Wechsel von KWK zu EEG das erstrebte Ziel.


    1. Ein Wechsel von KWKG ins EEG (auch wenn KWKG schon ausgelaufen) sollte machbar sein


    Kann man das irgendwie mit Paragraphen belegen? Oder gilt allgemein für den Sachverhalt das EEG §16 (1)






    Die Vergütungen sind ab dem Zeitpunkt zu zahlen, ab dem der Generator erstmals Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder Grubengas erzeugt


    Beim Wort "ausschließlich" dreht sich mir wieder der Magen rum, denn das Vorhaben sieht vor aufbereitetes Klärgas im Erdgasnetz "zwischen zu lagern". Die BHKW Anlagen im Stadtgebiet würden also anteilig dieses neue Gas verbrennen. Wäre nun auch eine "anteilige" Vergütung möglich? Im Prinzip eine Bilanzierung zwischen eingespeisten Gas und an den Anlagen verbrannten Gas? - Grundsätzlich aber: Kann eine EEG vergütete Anlage auch anteilig aus erneuerbaren Energien beliefert werden?






    Die Vergütungssätze gelten m.M. ab erstmaligen Einsatz von Biomasse - denn die Anlage wechselt ja erst zu diesem Zeitpunkt ins aktuell gültige EEG.


    Da Klärgas aufbereitet wird und eingepeist wird gilt der Vergütungssatz für Klärgas nach EEG §25 (1), so meine ich oder könnte man das auch anders auffassen?


    Firestarter "Also ein EEG-BHKW konnte durchaus unterschiedliche Sätze bekommen, je nachem welcher Lieferant das Biomehtan lieferte.
    Wenn nun man in 2012 eine Anlage auf EEG umschlüsselt, dann könnt ja auch der Biomehtanlieferant noch in einem älteren EEG hängen, oder schon im neuen."


    Der Biomethanerzeuger und Einspeiser würde nach dem neuen EEG beurteilt werden.

  • Beim Wort "ausschließlich" dreht sich mir wieder der Magen rum, denn das Vorhaben sieht vor aufbereitetes Klärgas im Erdgasnetz "zwischen zu lagern". Die BHKW Anlagen im Stadtgebiet würden also anteilig dieses neue Gas verbrennen.

    Das spielt keine Rolle, solange das "EEG-Gas" in mindestens gleicher Menge vom Vertragspartner eingespeist wird. Kritisch wird es nur dort, wo Du mehr verbrauchst, als er einspeist. Erst dann ist das "ausschließlich" nicht mehr gegeben.

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  • Hallo Aachen_Mietig,


    schau mal den Link hier an: Klick
    Dort auf der Seite weiter unten gibt es einen Herrn Hug mit Telefonnummer...... der sollte da eigentlich genaues wissen!


    Grüße und viel Erfolg


    AxelF

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