ZitatAlso ein EEG-BHKW konnte durchaus unterschiedliche Sätze bekommen, je nachem welcher Lieferant das Biomehtan lieferte.
Ist das von Deiner Seite Wissen oder vermuten ? Ich wäre davon ausgegangen, dass die Vergütung für den BHKW-Betreiber vom Lieferanten unabhängig ist, außer natürlich, dass es Biogas sein muss.
ZitatIm alten EEG hatten wir doch z.B. unterschiedliche Tech-Boni, welche ncith durch die KWK-Anlage bestimmt wurde, sondern durch die Größe/Qualität des Biogaserzeugers.
Also die Boni bekommt IMHO immer der, wo der Aufwand anfällt. Einen Güllebonus oder Gas-Aufbereitungsbonus bekommt der Gaserzeuger, den Techbonus (z.B. Stirling) der BHKW-Betreiber. Den KWK auch der BHKW-Betreiber. Es stellt sich allenfalls die Frage zur Größe der Gesamtanlage bzw. zu den Absufungen bei höheren Leistungen. Aber auch da würde ich die Größe des BHKW's sehen. Man kann ja auch von verschiedenen gasproduzenten beziehen. Das ist überhaupt ein wichtiger Aspekt bei der Gesamtbetrachtung.
Zitatz.B. Schnutenhaus und Kollgen, oder Becker Büttner und Held sind Kanzleien
die im Bereich KWK ziemich nahmhaft wären und sicherlich helfen können.
Wäre das nicht ein typische Fragestellung für die Clearingstelle ?