Finanzamt und Bemessungsgrundlage für die Wärmeerzeugung eines BHKW bei der Umsatzsteueranmeldung

  • Hallo,


    wollte nur auch noch meinen Senf dazu geben, der mir gerade bei meinen Weißwürsten übrig geblieben ist ;)


    1. 100% Vorsteuer ist i.d.R. kein Problem, wenn auch alle Einnahmen mit Umsatzsteuer belegt werden und diese schön brav an das Finanzamt abgeführt werden. Bei Lieferung an Dritte sollte dies bei marktüblichen und kostendeckenden Preisen kein Problem darstellen!


    2. 100% Vorsteuer bei (teilweisen) Eigenverbrauch macht die Sache schwieriger:
    In diesem Fall müsstest Du mit Deinem Unternehmen BHKW eine Rechnung an Dich als Privatperson schreiben mit kostendeckenden Preisen (wegen Liebhaberei usw.) mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Diese dann auch wieder schön brav weiterreichen...


    Nur:
    Was ist ein kostendeckender Preis für das Finanzamt?
    Ich weiß z.Z. von Riesenproblemen in der Biogasbranche wo die anfallende Restwärme teilweise privat verbraucht wird.
    Die Betreiber verkaufen die (Abfall-)Wärme an Dritte für 2 bis 5 Cent je kWh (marktüblich), das Finanzamt stellt sich aber für den privaten Eigenverbrauch auf den Standpunkt, daß die Wärme irgendwo zwischen 10 bis 15 (!) Cent + MWSt wert ist!
    Wie die drauf kommen: Vollkostenrechnung!


    (Abschreibung auf Anschaffungskosten + Finanzierungskosten + variable Kosten) / Ertrag (40 % Strom / 60 % Wärme) = Preis je kWh :S


    Das die Wärme bei Biogasanlagen nach EEG oft nur "Abfall" ist, der ansonsten nutzlos in die Umwelt geblasen wird, interessiert in diesen Zusammenhang niemanden. Somit ist es für einen Betreiber günstiger er heizt sein Haus weiterhin mit seinem Ölkessel und bläst die Wärme in die Umwelt... ;(


    Wie gesagt, ist kein Märchen sondern z.Z. ein Riesenproblem für viele Betreiber mit Eigennutzung der Wärme aus einem (Biogas-) BHKW.
    Ich vermute, daß eventuell auch bei teilweiser Privatnutzung eines gewerblichen BHKW so eine Rechnung aufgemacht werden kann. Deutsche Beamte sind gründlich... ;-_


    Klär das ganze deswegen bitte wirklich im Vorfeld mit einem GUTEM Steuerberater, der von dieser Materie auch was versteht!


    mfg
    Solardachs

  • Das die Wärme bei Biogasanlagen nach EEG oft nur "Abfall" ist, der ansonsten nutzlos in die Umwelt geblasen wird, interessiert in diesen Zusammenhang niemanden. Somit ist es für einen Betreiber günstiger er heizt sein Haus weiterhin mit seinem Ölkessel und bläst die Wärme in die Umwelt... ;(


    Wie gesagt, ist kein Märchen sondern z.Z. ein Riesenproblem für viele Betreiber mit Eigennutzung der Wärme aus einem (Biogas-) BHKW.
    Ich vermute, daß eventuell auch bei teilweiser Privatnutzung eines gewerblichen BHKW so eine Rechnung aufgemacht werden kann. Deutsche Beamte sind gründlich... ;-_



    ;-)_)


    Also wenn solch ein * Biogasbetreiber * das macht hat Er einen Sprung in der Schüßel


    Wen Er was mit Öl heizt entfällt für alle Anlagen bis 2012 der KWK-Bonus,
    was je nach Jahr 2 -3 ¢ je kWh sind, Er verschlechtert also seinen Strompreis nach EEG.


    Kauf Er Heizöl zum heizen kost das je kWh so um die 9 ¢ derzeit


    Zahlt Er von 15 ¢ 19% ( wer so blöd ist Wärme für 65% des Heizölpreises den Nachbarn zu verkaufen
    selber aber sich das doppelte verrechnen zu lassen gehört allerdings eh geschlagen ) Märchensteuer
    sinds um die 3 ¢


    Also wo gibt es diesen Bezugsfall, ich kenn zwar eine Menge Hornochsen aber noch keinen so Großen.

  • Lieber Manfred aus ObB,


    da geht es nicht ums wollen, sondern ums müssen (immer im Bezug auf die Umsatzsteuer, was ja eigentlich das Thema ist!)


    Da hätte ich schreiben müssen: Somit ist es für einen Betreiber in Hinblick auf die Umsatzsteuer günstiger er heizt sein Haus weiterhin mit seinem Ölkessel und bläst die Wärme in die Umwelt... ;( - das war Missverständlich, gebe ich zu ||_



    siehe hier:
    http://www.bayerischerbauernve…anzminister-waerme-biogas


    Für die selbstgenutzte Wärme setzten die einfach mal 15 Cent als Grundlage für die Umsatzsteuer an!


    Übertragen auf ein Klein-BHKW müssten dann auch hier die Vollkosten in der Rechnung für die Private Wärmenutzung angesetzt werden, mit allen Folgen in der Thematik Buchführung, Gewinn aus Gewerbe, Umsatzsteuer usw.


    Das Grundthema war ja wie man 100% Vorsteuer ziehen kann...
    Ich hoffe, Oberbayern und Niederbayern vertragen sich jetzt wieder :-)@@(-:
    mfg
    Solardachs

  • - das war Missverständlich, gebe ich zu ||_


    Das ist auch so Mißverständlich und Polemisch in den Bauernzeitungsartikel gestanden


    Zitat

    Die unzutreffende Gleichstellung der Finanzverwaltung "Kilowattstunde Wärme = Kilowattstunde Strom" führe zu dem absurden Ergebnis, dass es günstiger wäre, Erdgas oder Heizöl zuzukaufen, als die Umsatzsteuer auf die selbst erzeugte Wärme abzuführen.


    das ist so wie es dasteht Blödsinn, genau wie die Auffassung von Schäuble, aber zu den Sag ich nix weil sonst :schimpf:


    Also die Erweckung von Gefühlten ist in Zeiten von Facebook sicher Zeitgemäß
    weil die Leut sollen ja da ein Knopf drücken und denken nett, will ich auch der Meinung sein,
    nur das ist etwas was natürlich dem Schäuble ausgetrieben gehört, weil die nächste Stufe der
    abstrusen Logik ist wenn ich die Wärm für 65% Seiner Heizkosten den Nachbarn verkauf, weil
    der sagt wenns genausviel kost wie mein Heizung nacha lass ich die laufen,
    also muß da ein Pekonjäres Interesse Vorligen das Er die aus der Regenrativen KWK nimmt.


    Das würde nach Schäuble bedeuten dem Nachbar kost die Wärm im mittel 2011 aus Heizöl 8¢ das KWh
    verkauft man also die Wärm für 5,2 ¢ da sind je nach Referenzpreis die 19% MWST schon drin oder kommen drauf
    möcht der Schäuble da noch nach der Brett vorm Kopfansicht noch 10 ¢ wegen Entgangen Gewinn
    oder sonst einre Arschoffenbegründung noch 19% davon haben, ich sags es wird Zeit das
    ma mal wieder gscheit Haberfeldtreiben, oder auf die Stra0e gehen und denen Verständlich machen


    * Wir sind das Volk *


    weil es ist über 20 Jahr her als der kleiner Teil des Deutschen Volks den Mut hatte,
    es wird für den bequemeren Teil langsam auch Zeit den Arsch zu liften.

  • mal wieder gscheit Haberfeldtreiben

    Also Manni das mußt Du dem geneigten norddeutschen Leser übersetzen.


    Mir nicht - weil ich kuck gern "quer" auf dem BR, und da wars schon mal Thema ;-_


    mfg

  • Du dem geneigten norddeutschen Leser übersetzen.


    des ist a sehr alte Sach, aber wenn die Obrigkeit nur noch ein wabernder Brei von
    Politzirkushanseln die Ihr Scherflein ins Trocken bringen wollen besteht, muß sehr altes nicht
    schlecht sein



    http://www.webzeitung.ro-online.de/index.php?id=146


    aber wie bei allen es kann auch Mißbraucht werden und so ist es wenn es helfen soll
    eine sehr Ernste Sach die wohl bedacht sein will.


    Aber das ist bei vielen so, ohne Hirn ist alles fürn Arsch


    http://www.parta.de/downloads/parta/Waermenutzung.pdf


    2 Seite


    Zitat

    Auf jeden Fall sollte man gegen Um-
    satzsteuerbescheide Einspruch einlegen.
    Derzeit ist beim Bundesfinanzhof in Mün-
    chen ein Verfahren zu der Frage anhängig,
    wie die Entnahme von Strom und Wärme für
    private Zwecke zu bemessen ist.