Hallo,
wollte nur auch noch meinen Senf dazu geben, der mir gerade bei meinen Weißwürsten übrig geblieben ist
1. 100% Vorsteuer ist i.d.R. kein Problem, wenn auch alle Einnahmen mit Umsatzsteuer belegt werden und diese schön brav an das Finanzamt abgeführt werden. Bei Lieferung an Dritte sollte dies bei marktüblichen und kostendeckenden Preisen kein Problem darstellen!
2. 100% Vorsteuer bei (teilweisen) Eigenverbrauch macht die Sache schwieriger:
In diesem Fall müsstest Du mit Deinem Unternehmen BHKW eine Rechnung an Dich als Privatperson schreiben mit kostendeckenden Preisen (wegen Liebhaberei usw.) mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Diese dann auch wieder schön brav weiterreichen...
Nur:
Was ist ein kostendeckender Preis für das Finanzamt?
Ich weiß z.Z. von Riesenproblemen in der Biogasbranche wo die anfallende Restwärme teilweise privat verbraucht wird.
Die Betreiber verkaufen die (Abfall-)Wärme an Dritte für 2 bis 5 Cent je kWh (marktüblich), das Finanzamt stellt sich aber für den privaten Eigenverbrauch auf den Standpunkt, daß die Wärme irgendwo zwischen 10 bis 15 (!) Cent + MWSt wert ist!
Wie die drauf kommen: Vollkostenrechnung!
(Abschreibung auf Anschaffungskosten + Finanzierungskosten + variable Kosten) / Ertrag (40 % Strom / 60 % Wärme) = Preis je kWh
Das die Wärme bei Biogasanlagen nach EEG oft nur "Abfall" ist, der ansonsten nutzlos in die Umwelt geblasen wird, interessiert in diesen Zusammenhang niemanden. Somit ist es für einen Betreiber günstiger er heizt sein Haus weiterhin mit seinem Ölkessel und bläst die Wärme in die Umwelt...
Wie gesagt, ist kein Märchen sondern z.Z. ein Riesenproblem für viele Betreiber mit Eigennutzung der Wärme aus einem (Biogas-) BHKW.
Ich vermute, daß eventuell auch bei teilweiser Privatnutzung eines gewerblichen BHKW so eine Rechnung aufgemacht werden kann. Deutsche Beamte sind gründlich...
Klär das ganze deswegen bitte wirklich im Vorfeld mit einem GUTEM Steuerberater, der von dieser Materie auch was versteht!
mfg
Solardachs