Komplette Vorsteuer zurück, oder nur anteilsmäßig??? Gewerbeanmeldung ein Muß???

  • So, der Whispergen läuft und arbeitet (Forumpunkt Whispergen) in meinem EFH. Wärme und Strom werden größtenteils selbst verbraucht. Ein geringer Teil Strom wird ins Netz eingespeist. Jetzt kommt der nächste Schritt, Anträge ans Finanzamt.
    Ich gehe davon aus, das ich die komplette Vorsteuer durch das FA erstattet bekomme. Allerdings bin ich in meiner Region wohl wieder der Vorreiter, und niemand von den Behörden kennt sich dazu aus. Das Finanzamt ist der Meinung, das ich ein Gewerbe anmelden muß! Und auch mein Steuerberater ist der Meinung, das ich nur anteilsmäßig (und das nur im geringen Maße) die Vorsteuer zurückbekomme, wegen des größtenteils Eigenverbrauch von Wärme und Strom.
    Welche Argumente kann ich da bringen? Ich brauche konkrete Aussagen dazu. Also z.B. das das FA mich wie einen Unternehmer bearbeiten muß, auch ohne Gewerbeanmeldung. Und auch für meinen Steuerberater - wo steht, das ich die komplette Vorsteuer zurückbekomme, und nicht nur einen geringen Anteil ?
    Oder haben die Anderen Recht, und ich habe mich verrannt???
    Teilt mir bitte Argumente mit, die ich verwenden kann !!!
    Danke - x-bommel !

    Eigenverbrauch mittels Vitovalor PT2 (seit 10/2019) und 12,54 kWp PV-Anlage mit SMA Tripower 12000 (seit 03/ 2013)
    aktuell für 2018 79% Eigenstromversorgung durch BHKW und PV :thumbup:


    seit 01/2002 Volleinspeisung mit PV-Anlage 5,06 kWp :thumbup: