Förderrichtlinie der Klimaschutzagentur in Mannheim
ZitatAlles anzeigen§ 1 Gegenstand und Höhe der Förderung
1.1 Förderung der Investition in innovative Mikro-KWK-Anlagen bis 11 kW elektrische Leistung.
- Die Anlage muss mit Erdgas oder Biogas betrieben sein.
- Der Jahresnutzungsgrad der Anlage muss mindestens 70 % betragen.
- Die grundsätzliche Wirtschaftlichkeit der Anlage muss durch eine Simulation belegt werden.
- Bei Geräten bis einschließlich 2 kWel müssen durch die Simulation mindestens 1.500 Vollbenutzungsstunden (Vbh), ab 2 kWel bis 11 kWel 2.500 Vbh nachgewiesen werden.
Die Klimaschutzagentur Mannheim kann bei der überschlägigen Simulation der Anlage behilflich sein.
1.2 Die Zuschusshöhe ist abhängig von der abgegebenen elektrischen Leistung und den prognostizierten Vollbenutzungsstunden der geplanten KWK-Anlage.
Bei Einhaltung aller Fördervoraussetzungen beträgt
- der minimale Zuschuss 4.500 €,
- der maximale Zuschuss 10.000 €, auf Basis von 5.000 Vbh.
- Die verbindliche Berechnung des Förderbetrags erfolgt mit Hilfe eines Online- Berechnungsprogramms, das auf der Seite http://www.klima-ma.de/foerderung.html
zu finden ist. Der den Berechnungen zugrunde liegende Berechnungsalgorithmus kann bei der Klimaschutzagentur Mannheim angefordert werden.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinie tritt am 14.12.2011 in Kraft. Alle vorangegangenen Förderrichtlinien verlieren damit Ihre Gültigkeit.
Hört sich doch erst mal gut an.
Wie wohl der Berechnungsalgorithmus aussieht?
Gruß,
Gunnar