Schreiben Hauptzollamt Düsseldorf

  • Hallo Dachgemeinde,


    in den letzten Tagen haben auch die Wuppertaler Dachsbetreiber ein Schreiben vom Hauptzollamt Düsseldorf bekommen. In diesem Schreiben wird die bisherige Erlaubnis widerrufen und dass der ausgestellte Erlaubnisschein zurückzugeben werden muß.


    Nun zu meiner eigentlichen Frage:


    Ich war der Meinung dass hier im Forum ein Musterschreiben eingestellt wurde, mit dem ich den weiteren Betrieb und die Anerkennung der durch Senertec festgelegten Betriebsdaten beim Hauptzollamt beantragen kann.


    Liege ich falsch oder wieso kann ich über die Suche nichts finden ????


    Gruß


    stoni

    Beheiztes Objekt: Fachwerkhaus mit Anbau 1791, 300m² Wohnfläche und 60 m² Wintergarten mit Schwimmbad (wird von März bis Oktober beheizt), seid 2011 eine 8,36 kWp PV-Anlage mit Eigenstromnutzung, Hygienespeicher 800 ltr mit Edelstahlwarmwasserdurchlaufschlange und 4,5 kWh Heizstab, 6 m³ Regenwassernutzungsanlage. BHKW: Senertec Gasdachs mit Kondenser, 2006 in Betrieb genommen und Spitzenlasttherme für die vielen Ausfallsituationen.

  • Hallo Bruno,


    danke für die Suchhilfe. Das Schreiben habe ich nach der Vorlage erstellt und werde es per Einschreiben ans Zollamt senden.


    Hat denn schon jemand eine Antwort darauf bekommen oder wird diese Erlaubnis ohne behördliche Genehmigung von den Dachsinhabern so akzeptiert. Was ist bei einer Steurerprüfung ohne diese Genehmigung zur Stromabnahme?


    Gruß


    Klaus

    Beheiztes Objekt: Fachwerkhaus mit Anbau 1791, 300m² Wohnfläche und 60 m² Wintergarten mit Schwimmbad (wird von März bis Oktober beheizt), seid 2011 eine 8,36 kWp PV-Anlage mit Eigenstromnutzung, Hygienespeicher 800 ltr mit Edelstahlwarmwasserdurchlaufschlange und 4,5 kWh Heizstab, 6 m³ Regenwassernutzungsanlage. BHKW: Senertec Gasdachs mit Kondenser, 2006 in Betrieb genommen und Spitzenlasttherme für die vielen Ausfallsituationen.

  • Hallo Dachsfan,


    danke für Deine Antwort. Nach Durchsicht meiner Unterlagen habe ich festgestellt, dass ich ja eine Erlaubnis zur Eigenentnahme vom Hauptzollamt vorliegen habe. Da diese Erlaubnis nicht auf den Erlaubnisschein-Nr. xxxx/xxx bezogen ist, kann ich mich ja auch weiterhin darauf beziehen. Ich verstehe nur nicht warum die Zollbehörden hierauf nicht antworten? Beamte schreiben doch gerne, jedenfalls die in den leitenden Funktionen. Ich werde halt abwarten und mich weiter mit meiner Optimierung beschäftigen.


    Gruß


    stoni


    ?(

    Beheiztes Objekt: Fachwerkhaus mit Anbau 1791, 300m² Wohnfläche und 60 m² Wintergarten mit Schwimmbad (wird von März bis Oktober beheizt), seid 2011 eine 8,36 kWp PV-Anlage mit Eigenstromnutzung, Hygienespeicher 800 ltr mit Edelstahlwarmwasserdurchlaufschlange und 4,5 kWh Heizstab, 6 m³ Regenwassernutzungsanlage. BHKW: Senertec Gasdachs mit Kondenser, 2006 in Betrieb genommen und Spitzenlasttherme für die vielen Ausfallsituationen.

  • Also wenn etwas beantragt wird, z.B. das anstatt der Einzelwirkungsgrad Berechnung das TÜV Protokoll zu nehmen - was ich dringend jedem Dachsbetreiber rate - macht das Hauptzollamt das, aber bestätigt dies in Regel nicht.


    Ich finde es eigendlich auch gut,wenn man einen Entsprechenden Bescheid erhalten würde.

  • Hi all,


    ich habe heute auch die Rückinfo vom HZA erhalten.


    Meinem Antrag auf zollfreien Eigenstromverbrauch haben sie entsprochen. Die sind aber mit keiner Silbe auf mein gleichzeitiges Gesuch bzgl. der Wirkungsgradberechnung eingegangen.
    Wenn ich dazu nicht irgendeine Antwort erhalte, werde ich deutlich! Das steht fest. Seit dem Horror-Schreiben von denen bin ich eh nicht gut auf diese "Herren Beamten" zu sprechen ...


    Gruß Andy der FrechDachs

    ... denn die Freude an der richtigen Entscheidung währt länger als die Freude am billigen Einkauf!

  • gefällt Ihnen sicher nicht, das Du Dich vor dem Rechnen drücken willst. :D


    So können die Götter irgendwie nicht wirken, wenn sich der Betreiber vorm Rechnen drückt. :D :rolleyes:

  • Das Verhalten vom Zollamt ist immer so. Wenn die nicht antworten wissen sie nicht was sie machen sollen und dann kommt halt garnichts. Ich hatte auch mal eine Frist für eine Zoll Befreiung gegen die ich aus klaren Gründen Einspruch erhoben habe. Dieser Einspruch wurde abgeleht aber nachdem die Frist abgelaufen war ist garnichts mehr passiert. Somit hatte ich eigentlich doch Recht bekommen.


    Gruss
    Werner

    -- Die Sonne ist die Quelle unserer Energie, die es richtig anzuzapfen gilt ! ---
    „Nicht alles, was zählt, ist zählbar!“ „Nicht alles, was zählbar ist, zählt!“ Albert Einstein

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