Dritt-Stromverkauf



  • Das ist die Antwort auf folgend sinngemäße Anfrage von mir:
    Wie ist die Rechtslage bei BHKW-Überschuß-Strom-Verkauf von einm MFH A an (weitere) Mieter in einem ca. 200 m entferntem MFH B - ohne BHKW - bezüglich der NB-Vergütung ("üblicher Preis wie von dritten Endkunden gezahlt") ?
    Meine Anfrage resultierte aus einer Ifo des B.KWK, wo ich Mitglied bin. Dort wurde ein solcher "Service" kostenfrei für den Erstkontakt angeboten...


    Ich interpretiere den ersten Absatz wie folgt (am Beispiel) :
    10.000 kWh p.a. vom BHKW Netzeinspeisung. Die Mieter im MFH B wären (verbindlich) bereit, diesen Strom für sagen wir 18 Cent/kWh Netto abzukaufen - erst mal egal von/über wen/wem und ohne Betrachtung GG.
    Dem würde folgen, das ich vom NB 18 + 5,11 Cent/kWh = 23,11 Cent/kWh x 10.000 ergäbe 2.311 € p.a. für den eingespeisten Überschuß-Strom ??? Das würde ja das Argument von Fire zur Volleinspeisung (am Beispiel bleibend) von 24.000 kWh x 23,11 = 5.546,40 € voll treffen !?!


    Der Unterschied zum Verkauf der in Differenz Erzeugung - Einspeisung 14.000 kWh zu verkaufenden im eigenen MFH A (x 18 Cent/kWh = 2.520 €) + erzeugten (x 5,11 = 1.226,40 €) + eingespeisten (rd. 5,5 Cent/kWh = 550 €) gesamt 4.296,40 € würde satte +1.250 € ergeben!?!
    Wenn dem so ist - suche ich kurzfristigst Mitstreiter, die sich an den ca. 1.000 € Kosten beteiligen würden, um rechtssicher die Angelegenheit gegenüber den EVU'n angehen zu können... Ich muß da noch konkreter nachfragen, was bei 285 €/Std. auch wirklich herauskommt... Hab schon schriftliche Rückfrage gestellt ! Bitte unverzüglich (unverbindlich !) melden ! - oder mir sagen, das es eine Schnapsidee ist... :whistling:

  • Na
    ich wollt schnell genug die Euphorie-Bremse treten,
    deshalb im ersten Schuss so kurz gefasst :D


    Vielleicht ne einfache Frage
    1) Wenn dem so wäre...wie hoch wäre dann wohl der KWK-Anteil in D?
    2) Was würden die -heut schon bestehenden- KWKs der Stadtwerke machen
    3) Wie preiswert wäre Fernwärme?


    Mein Tipp
    zu1) nahe 100%
    zu2) mit den Unmengen an Gewinnen die Kommunen entschulden
    zu 3) geschenkt


    Das Gesetz sagt
    "Zeige ich Dir Netzbetreiber einen Vertrag, wo ein anderer Kunde nachweist, dass der mir den Strom zu X abnimmt
    daaan, musst du mir zu der Summe abnehmen und auch dem andern liefern"
    die Formulierung hat nur was abrechnungstechnisches


    Praktisch heisst das aber nciths anderes, dass die den Strom durchleiten müssen,
    aber damit ist es nicht getan, denn
    Du musst Deinen Kunden auch beliefern können....genau wie er es braucht, genau zur passenden Menge in der richtigen Zeit
    Das richt schon nach eigenen Bilanzkreis
    tja und das Netz wird ja auch genutzt...glaub das gibts auch nicht für umme
    ...auch wenn vielleicht ein bissl preiswerter...ein bissl(!)
    Wenn der Kunde nur 200m weg ist, könntest Du vll noch Stromsteuern ersparen
    ....paar km weit gehts schon nicht mehr (Zeitgleichheit natürlich immernoch vorraus gesetzt)
    ach so...und als Lieferant an Letztverbraucher wird natürlich noch EEG und KWK-Umlage fällig
    und Konzessionen will die Kommune auch noch haben
    ...kurzum, da kommen PixDaumen 10-15ct an Abgaben drauf
    und dann siehts nicht mehr so rosig aus, denn um 18ctplus zu machen, müsstest Käufer finden, die auch 30ct zahlen wollen

  • Moin,


    si isses. Selbst wenn du nur 10cm über öffentlichen Grund gehst, schlägt die Keule der Abgaben zu. Durchleitungsentgeld, Konzessionsabgaben usw. usw.. Den Strom kannst du jederzeit an einen Dritten verkaufen, das war schon lange möglich, nur ist der Preis beim Dritten dann so hoch, das der plötzlich kein Interesse mehr hat deinen überteuerten Strom zu kaufen ;(



    Gruß
    Tom

  • Hallo an alle!


    Ich habe ein ganz ähnlich gelagertes Problem:


    Ich möchte Strom durchleiten und an anderer Stelle nutzen.
    Der kleine, aber nicht ganz unbedeutende Unterschied zur oben beschriebenen Ausgangslage ist,
    dass Einspeiser und Empfänger die selbe juristische Person sind. Von einem Verkauf kann also
    keine Rede sein (mit allem was an Abgaben und Gebühren daran gekoppelt wäre).
    Es geht einzig und allein um die Durchleitung.


    Welche Rahmenbedingungen müsste man da schaffen? Wer kennt sich aus?


    Ich bin begeistert hier Menschen vorzufinden die sich mit ähnlichen Fragen beschäftigen,
    und Danke euch schon einmal für eure Anworten.


    Eine erste telefonische Anfrage beim örtlichen Netzbetreiber ergab übrigens,
    „dass das rechtlich sehr kompliziert“ sei und ich „mich lieber nicht damit belasten“ sollte. …


    Viel Spaß beim grübeln.

  • Eine erste telefonische Anfrage beim örtlichen Netzbetreiber ergab übrigens,
    „dass das rechtlich sehr kompliziert“ sei und ich „mich lieber nicht damit belasten“ sollte. …


    Da hat der NB schon recht. Ich bin zwar elektrisch nicht vorgebildet, aber verstanden hab ich die Geschichte mit dem Stromnetz schon irgendwie... hoffe ich ?(


    Ich versuchs einmal ganz naiv (weil ichs anders eh nicht kann) zu erklären:


    Stell Dir das Stromnetz, sprich Kabel, wie eine Straße vor. Diese Straße gehört dem NB weil der die irgendwann gebaut hat und hinten und vorne Mautstellen eingerichtet hat. Entweder Deinen Zähler, der ja auch immer dem Netzbetreiber gehört, oder an der anderen Ecke einen Trafo der die Spannung (irgendwas mit 50 Hz) hält. Und dazwischen tummelt sich allerhand Autos/Strom der von überall herkommt und der auch den unterschiedlichsten Leuten/Firmen gehört. Das kann Atomstrom oder Öko-, Grün-, Wasser-, Wind-, Sonnen-, BHKW-Strom und was es sonst noch alles gibt, sein. Und der NB ist jetzt dafür verantwortlich dass der Verkehr reibungslos läuft.


    Da kannst Du jetzt ned so einfach kommen und sagen ich will da auch einwenig mitspielen. Aber nur dann wenn mein BHKW läuft. Wer meinst Du macht da freiwillig Platz. ?(


    Da sagt Dir der NB schon wie, wann, wo und wieviel du fahren darfst und was des kostet. Wie auf italienischen Autobahnen auch. :vinsent:


    Sowas will der NB mindestens von Dir:

    Zitat

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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    2 Mal editiert, zuletzt von baulion ()

  • Danke zunächst einmal @ baulion!


    Dass es nicht ohne Vertragswerk von Statten gehen wird ist mir schon klar.
    Wenn ich aber nun relativ genau sagen kann wann ich wie viel Strom durchschicken will
    und in welchen Grenzen sich das abspielen wird, dürfte es mir doch nicht versagt werden
    Strom durchzuleiten?
    Abgesehen davon, stimmt doch meine Betrachtungsweise, dass der Strom nicht verkauft wird.
    Also keine EEG-, KWK-Umlage, Stromsteuer usw. anfallen. ?(

  • Abgesehen davon, stimmt doch meine Betrachtungsweise, dass der Strom nicht verkauft wird.
    Also keine EEG-, KWK-Umlage, Stromsteuer usw. anfallen.


    Das glaub ich jetzt eher nicht. :S Zum einen willst Du andererleut Eigentum mitbenützen, das kostet jedenfalls irgend eine Miete oder was auch immer und zum anderen glaub ich dass der NB die ganzen Abgaben wie EEG, KWK und Steuer für Vater Staat nur eintreiben muß. Behalten darf er das jedenfalls nicht....stell ich mir vor.


    Wie is des denn überhaupt mit Deiner anderen Verbrauchstelle die Du unbedingt mit dem eigenen Strom beliefern willst :?:


    Da wäre vielleicht buzzn eine Alternative :thumbup:


    Buzzn fängt zu Summen an


    Die kaufen Deinen Strom vom BHKW und Du kannst an anderer Stelle Deinen Strom wieder kaufen. Ich bin schon Kunde bei denen und Lieferant werd ich auch bald.


    Die nehmen Dir genau die Arbeit ab welche Du selbst wahrscheinlich nicht zu machen in der Lage bist.


    Der Justus Schütze von http://www.buzzn.net/people-power-pool/ liest ab und zu hier auch mit. Der kennt sich mit der Problematik besser aus und sagt vielleicht was dazu. ?(


    Den kannst aber auch anrufen. |__|:-)

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  • Moin

    Die nehmen Dir genau die Arbeit ab welche Du selbst wahrscheinlich nicht zu machen in der Lage bist.

    genau so isses, Du bist ja kein konzessionierter Stromhändler und hast auch keinen eigenen Bilanzkreis. Aber genau diese Bürokrati ist halt nötig um den selbst erzeugten Strom ans andere Ende der Stadt zu bekommen.


    mfg

  • Zitat

    Aber genau diese Bürokratie ist halt nötig, um den selbst erzeugten Strom ans andere Ende der Stadt zu bekommen.


    Vielleicht wird das mit der KWKG-Novelle etwas einfacher, indem man den Bilanzkreis des Netzbetreibers nutzen kann.
    http://wiki.piratenpartei.de/AG_Energiepolitik/KWKG_§_4


    Entwurfsfassung:
    (2a) Der Netzbetreiber ist verpflichtet, auf Wunsch des Anlagenbetreibers nach einer eigenen Vermarktung den eingespeisten Strom direkt dem Bilanzkreis des Anlagenbetreibers oder dem eines Dritten zuzuordnen. Fürden vom Anlagenbetreiber nach Satz 1 vermarkteten Strom entfällt die Ankaufs- und die Vergütungspflicht des Netzbetreibers hinsichtlich des eingespeisten Stroms, jedoch nicht die Pflicht zur Zahlung der Zuschläge gemäß § 7 Verzichtetder Anlagenbetreiber auf eine solche Bilanzkreiszuordnung nach Satz 1, ist der Netzbetreiber verpflichtet, den eingespeisten Strom in eineneigenen Bilanzkreis aufzunehmen.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Vielleicht wird das mit der KWKG-Novelle etwas einfacher, indem man den Bilanzkreis des Netzbetreibers nutzen kann.


    Au auau.....deinen Glauben an die Menschheit möcht ich haben. :whistling:


    Wenn diese Änderung überhaupt kommt dann steht das zwar auf dem Papier, aber die Handelnden bei den VNB´s bleiben doch die gleichen und damit die Probleme die ja jetzt auch schon da sind. Oder glaubst Du mit dem neuen Gesetz werden die auf einmal katholisch ?(


    Hast einen kleinen NB (Stadtwerke) so wie bei mir, dann bist bei denen schon bekannt und verrufen wegen der andauernden Diskussionen um vNN und Abrechnung und Zähler und da kommst dann noch mit der Forderung in dene ihren Bilanzkreislauf mitspielen zu wollen. Da spielt eher der Osterhas mitn Christkindl als dass da zeitnah was geht.


    Und wennst einen großen NB hast dann erklärst des der hübschen Blondine im callcenter....wenn überhaupt jemand mit dir redt und ned nur nervige Musik und blöde Ansagen in der Warteschleife kommen. Auf das Ergebnis kannst dann auch gespannt sein. :-)_:-)

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  • Moin

    dann steht das zwar auf dem Papier, aber die Handelnden bei den VNB´s bleiben doch die gleichen und damit die Probleme

    wenns erstmal auf dem Papier steht kann mans auch einklagen und der VNB hat den Zonk.


    mfg