Bund will Impulsprogramm neu auflegen und Anhebung des KWK-Zuschlages möglich

  • Wir haben den Sachverhalt für einen Kunden von uns prüfen lassen, meine Frau ist RA'in daher war dies nicht besonders schwierig. Die Erfolgschancen sind NULL.


    :thumbdown:


    MfG

  • In einem Rechtsstreit sind die Chancen nie NULL.


    Die Sache ist möglich - ich sehe es im Bereich des Möglichen den fraglichen Betrag zu erstreiten. Jedoch ist das keine sichere Sache, vielleicht bei 30%.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • naja,


    ich denk schon, dass die Chancen an sich nahe Null liegen
    ...rein in der Sache
    Topf war leer, tigerenten haben's Programm auf Eis gelegt und feierabend


    aber
    ich würd eher ne Chance sehen, dass die Ihrer Sorgfalts, Mitarbeits- oder was weiss ich was für Pflichten nicht nachgekommen sind.
    denn das kann ich gern bezeugen (ich führ meist Gesprächsnotizen), dass die schon vorher nen Wink bekamen, dass es nichts mehr gibt.


    Morgen treff ich einen RA
    vielleicht finden wir auch kurz Gelegenheit das Thema anzschneiden...ist aber wenig Zeit.

  • Es ist doch leider noch gar nicht klar, wer denn nun für die "Sauerei" wirklich den Hut auf hat : BMU, BAFA - oder beide...
    Unbestrittenene Tatsache sollte sein, das es sich bei den BAFA-Internet-Auftritten bezüglich Antragsmöglichkeiten eindeutig um (mindestens fahrlässige !!!) Fehlinformationen der Öffentlichkeit handelt !!! Damit wurden ja erst die Begehrlichkeiten regelrecht geweckt - wenn nicht sogar gefo(ö)rdert... Es wird nicht wenige (mindestens die rd. 4.000 Antragsteller nach dem 30.07.2009) geben, die im Vertrauen darauf eine solche Investition überhaupt erst angegangen sind ! Hier sollte/könnte "Treu und Glauben" hineinspielen.
    Ich hab mal das Prozeßkostenrisiko überschlägig recherchiert :
    Bei meinem nachweisbarem Schaden (!!!) von rd. 15...16.000 € läge das bei ca. 8.000 € ----> 50% obendrauf... Das muß ich mir sehr stark überlegen.
    So wirtschaftlich kann kein BHKW laufen - auch nicht mit 1 MW... :diablo:


    pamiru48

  • Mein eingelegter Einspruch wurde abgelehnt, die Kosten für das Verfahren wurden mir großzügig erlassen.


    Lasst euch doch mal von Wulf Binde, BKWK eine Empfehlung für einen Anwalt geben bzw. eine persönliche Einschätzung. Meiner Meinung nach ist das nur rausgeschmissenes Geld. Auch wenn es ärgerlich ist, aus und vorbei ist besser als da noch nachzutrauern.


    Es wäre IMHO geschickter die Energien darauf zu verwenden, schon jetzt die entsprechenenden Leute zu triggern (schreibt Briefe an MdB, MdL, Ministerien und sonstige berufene Politiker), dass die Mikro-KWK noch einen Impuls zum Abheben braucht. Das sollte aber nicht in Form eines Impulsprogramms gegossen werden, welches jedes Jahr auf dem Prüfstand steht, sondern m.E. sollte am besten eine Extra-Klausel für die Mikros im KWK-G verankert werden. Das KWK-Monitoring wird jetzt vergeben, Mitte nächsten Jahres sind die Ergebnisse da und dann wird am Gesetz herumgedoktort.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)