Hallo, habt Ihr mal die Daseinsberechtigung von Schornsteinfegern an einem Gas-BHKW mit Kondenser durchdacht bzw. recherchiert? Meiner ist heute nach rund 2 Jahren nach der Inbetriebnahme das erstmal gleich mit Verstärkung aufgetaucht.
Er meinte an meinem Gas-Dachs a) CO messen zu müssen und b) seinen Besen durch das gut feuchte Kamin-Brennwertrohr zu schieben. a) aus fachlich fundierter Sicht ist bei einem Magermotor mit Lambda=1,5 und Oxikat wie beim Dachs absoluter Unfug und b) wenn es tatsächlich signifikante Hindernisse im Rohr gäbe, würde mir vorher der Kondensersyphon die Dachshöhle mit Abgas fluten, was sicherlich auch gut hörbar wäre bzw. die Höhle in ein Feuchbiotop verwandeln würde. Beide Beschäftigungsmaßnahmen für die Schwarzen kann man als gutmütiger Mensch ja noch über sich ergehen lassen. Allerdings wird es mir sicherlich schwerer fallen, einzusehen, dafür noch die Zeche zu zahlen. Ich habe mal irgendwas von Novellierungen in diesem Bereich gehört.
Was muss man zulassen? Kann man Aussetzungen oder Ähnliches beantragen?
Grüsse, KWK