Hallo,
das 50,2 Hz Problem betrifft vor allem PV-Anlagen am Niederspannungsnetz, aber die "Entschärfung" der zu engen Grenzen des Überfrequenzschutzes soll auch in einem zweiten Schritt die Windenergieanlagen betreffen und dann auch BHKWs (Nieder + Mittelspannung). Damit jetzt in der Phase der Konstruktion der Verordnung nach EnWG die Kostenwälzung analog des SDLWindV erfolgt und die Umrüstung nicht allein der Anlagenbetreiber tragen muss, wurde im PV-Forum ein Musterschreiben entwickelt, um die Argumente für eine Umlage über die Netzentgelte (=Systemsicherheit) zu sammeln. Das Abrechnungssystem besteht schon für die KWK-Umlage.
Wer also hier schon eine PV-Anlage hat, darf sich gerne des Musterbriefs bedienen bzw. abändern und auf BHKW ummünzen.
http://www.photovoltaikforum.c…a-t68642-s50.html#p619777
Gruß,
Gunnar