Reservestromanlagen und BHKW

  • Hallo,


    ich habe gestern von meinem derzeitigen Stromanbieter "1·2·3energie" eine Email bekommen, dass aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen die AGB angepasst werden.


    Beim genaueren Lesen der AGB bin ich über folgenden Passus gestolpert:


    Zuerst hatte ich diesen Passus komplett falsch verstanden, nämlich das ich kein BHKW installieren dürfte und meinen gesamten Bedarf vom EVU beziehen müsste.
    Da war mein Puls schon kurzfristig bei 180 :cursing:
    Aber genau dieser Fall (BHKW oder PV) wird ja ausdrücklich erlaubt.
    Hier sollte also noch alles passen. :whistling:


    Wie ist aber der folgende Abschnitt zu verstehen?


    Zitat

    2.2 Die elektrische Energie wird dem Kunden am Hausanschluss der Verbrauchsstelle zur
    Verfügung gestellt. Voraussetzung für die Belieferung von Privat- und Gewerbekunden
    mit elektrischer Energie in Niederspannung ist, dass die Kunden über eine in der Grundversorgung
    übliche Messeinrichtung verfügen (Ein-, Doppeltarifzähler oder Smart
    Meter). Die Belieferung von Reservestromanlagen (z.B. beim Betrieb von Blockheizkraftwerken)
    ist ausgeschlossen.


    Was sind Reservestromanlagen? :?:
    Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie wie Akkus (um den Eigenverbrauch zu erhöhen)?
    Oder sind das 'Notstromanlagen' wie USVs oder Stromerzeuger um Netzprobleme zu überbrücken?


    Ersteres wäre schlecht, zweiteres eher harmlos.


    Beim googlen finde ich zig AGB's anderer Anbieter, welche einen fast wörtlich gleichen Passus enthalten. Scheit soweit also üblich zu sein.


    Danke!

  • Hallo,


    ich denke dieser Passus ist nur was für Industriekunden. Wenn dieser z.b. einen Anschlußwert von z.b. 500Kw hat, und diese mit dem Firmeneigenen BHKW abdeckt, dann muß er beim Ausfall dieses BHKW ja den Strom aus dem öffentlichen Netz ziehen, damit die Produktion weiterläuft. Der Netzbetreiber läßt sich die Bereitstellung dieses "Reservestromes" bezahlen.


    Schau mal in die dazugehörenden Preistafeln, meist ist die vorhaltung von Reservestrom pro Kw Anschlußleistung mit aufgeführt.
    Da Haushaltskunden nach einem Standartlastprofil abgerechnet werden kommt dies genausowenig zum tragen wie die berechnung von Blindleistung.


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Hallo Dachsgärtner,


    vielen Dank für deine Antwort!
    Deine Erklärung klingt schlüssig. Als 'Reserveleistung' finde ich den von dir beschriebenen Fall auch in anderen Quellen.
    :thumbup:


    Danke!