Wirtschaflichkeit, BHKW im Mehrfamilienhaus

  • okay, da waren meine Angaben etwas dürftig. Ich habe 60% von deinen 22000 kWh und die 8000 kWh genommen und mit den "Gewinnfaktoren" aus meinem ersten Beitrag (14,28 ct/kWh Mieter und 6,55 ct/kWh Netzbetreiber) ergeben sich ungefähr € 2400 aus dem Stromverkauf. Dabei ist der zusätzliche Gasverbrauch schon abgerechnet.
    Meine Annahmen zu den Mehrkosten für den Betrieb eines BHKW habe ich auch im ersten Beitrag aus den höheren Investitions- und Wartungskosten auf € 2900/a berechnet.
    Wenn meine Annahmen realistisch sind, was ich mit diesem Thread gerne herausfinden möchte, würde ich vermutlich jedes Jahr des Betriebes mit dem BHKW 4 stellig drauflegen.
    Aber vielleicht liege ich ja auch falsch, und ich würde mit BHKW zumindest keinen großen Verlust machen. Daher wäre ich für eine kritische Prüfung meiner Annahmen dankbar.

  • Schau dir den Anhang an, kannst darin auch "spielen". Die Wärmeseite ist unberücksichtigt - ebendso die Wartungskosten und EEX bzw. vNNE, die würden sich in Etwa ausgleichen grob gerechnet. Ggfls. hilft dir dies ein Stück weiter.


    Fazit: Ohne Mieterstromverkauf stehst du von vornherein "auf verlorenem Posten", ich hab's durch den Zubau einer 5,5 kWp-PV-Anlage noch in eine Rentierlichkeit bringen können. Durch die Nicht-Anwendung der Kleinunternehmerregelung konnte ich bisher die Fremdfinanzierungskosten abdecken. Da ich den BHKW-Einbau mit einer 11%-Mod.-Kostenumlage in den Nettomieten verbinden konnte, wird nach (hoffentlich) erfolgter Amortisation in ca. 7 Jahren die reine Gewinnschwelle erreichbar sein können...
    Verluste hab ich bisher keine verbuchen müssen. :rolleyes:
    Gruß, pamiru48

  • Hallo Pamiru,


    hast du das BHKW komplett als Modernisierungsumlage auf die Mieter umgelegt oder nur den Betrag für eine vergleichbare Heizung?


    Für mein Objekt muss ich wohl das Fazit ziehen, dass es sich über den Stromverkauf alleine keinesfalls rechnen würde. Wenn dann nur weil ENEV-Auflagen in Zukunft mal erfüllt werden müssten. Der steigende Strompreis wird daran auch nicht viel ändern, da die Gaspreise z.Z. noch dynamischer anziehen. Man kann nur hoffen, dass die Gerätepreise entsprechend sinken werden. Die KWK ist sicher sehr effizient und sinnvoll, sie muss aber auch wirtschaftlich betreibbar sein.

  • Ein BHKW-Einbau ist komplett nach aktueller Rechtssprechung als Modernisierungskosten umlegbar (3 Monate korrekte Ankündigungsfrist an die Mieter, bei Widerspruch müßte dann gglfs. auf Duldung geklagt werden, was dem Zeitplan nicht unbedingt zuträglich ist!!!) Beispiel: Investition 25.000 €, davon 11% = 2.750 € p.a. Wenn es z.B. 500 qm beträfe, wären das 5,50 €/qm p.a. Bei einer 60 qm-WE kämen dann 330 €/12 Monate = 27,50 € mtl. dauerhafte Nettomieterhöhung heraus... (Eine ggfls. daraus entstehende Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist bei Modernisierungen unrelevant !).


    Die ENEV-Auflagen kannst du nur umgehen wenn du nachweist, das die Erfüllung derselben eine "unzumutbare Härte aus wirtschaftlichen Gründen" bedeudete. Die Chancen dafür dürften eher schlecht stehen... Eine Wirtschaftlichkeit beim kleinen Privatbetreiber interessiert die Politik nicht - es sei denn, du müßtest "Arbeitsplätze vernichten". Dann bekommst du ganz schnell sogar noch Fördermittel... :cursing: So läuft das im jetzigem System ! :thumbdown:


    Vielleicht hast du ja einen Hausmeister angestellt, den du dann nicht mehr bezahlen könntest...??? :huh:8o:rolleyes:^^

  • Ein BHKW-Einbau ist komplett nach aktueller Rechtssprechung als Modernisierungskosten umlegbar


    Das sehe ich anders. Umlegbar sind nur die vergleichbaren Kosten einer Brennwertheizung! Denn die Mieter müssen nicht den "Stromteil" bezahlen, mit dem der Vermieter später Geld verdienen will.


    Umlegbar sind die gesamten BHKW-Kosten nur, wenn dann auch der Strom zum Selbstkostenpreis an die Mieter abgegeben wird. Abrechnung wie/mit Nebenkosten.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Dann schau mal in die aktuelle Rechtssprechung. Bei mir haben Überprüfungen des DMB keine diesbezüglichen Beanstandungen ergeben... :S
    Aber bitte jetzt nicht nach einem Einzel-Urteil fragen, das ist auch in div. Rechtskommentaren zu finden.

  • Sorry, aber das sehen alle mir bekannten Stellungnahmen anders. Zumal es einem ja auch wie Schuppen von den Augen fallen muss, dass sich bei diesem Modell der Vermieter unzulässig auf Kosten der Mieter unzulässig bereichert. Oder legst Du deine PV-Anlage, mit der Du Geld verdienst auch auf deine Mieter um?

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Auf dieses Thema zielte auch meine Nachfrage. Ich kenne bisher nur 2 Modelle:


    Umgelegt wird der Preis einer normalen Heizungsanlage, der Vermieter trennt alle Betriebskosten nach Wärme und Strom und darf die Erlöse aus dem Stromverkauf vereinnahmen.
    oder
    Das BHKW wird komplett umgelegt und die Mieter erhalten den Strom zum Selbstkostenpreis und die Stromverkaufserlöse verringern die Betriebskosten. Abrechnung praktisch analog der "normalen" Heizkostenabrechnung.


    Bei Variante 2 kann der Vermieter im besten Fall zufriedene Mieter haben, trägt aber das Instandsetzungsrisiko und bei Unwirtschaftlichkeit der Anlage machen die Mieter auch noch Druck.
    Im ersten Fall muss der Stromverkauf die zusätzlichen Investitionen tragen.
    Dass die Mieter die Gesamtinvestition "bezahlen" aber von den Erlösen nichts haben, ist m.E. rechtlich nicht haltbar. Aber vielleicht muss ich mir auch nur die richtigen Mieter suchen...

  • Umgelegt wird der Preis einer normalen Heizungsanlage, der Vermieter trennt alle Betriebskosten nach Wärme und Strom und darf die Erlöse aus dem Stromverkauf vereinnahmen.
    oder
    Das BHKW wird komplett umgelegt und die Mieter erhalten den Strom zum Selbstkostenpreis und die Stromverkaufserlöse verringern die Betriebskosten. Abrechnung praktisch analog der "normalen" Heizkostenabrechnung.


    Korrekt!


    Bei Variante 2 kann der Vermieter im besten Fall zufriedene Mieter haben, trägt aber das Instandsetzungsrisiko und bei Unwirtschaftlichkeit der Anlage machen die Mieter auch noch Druck.


    Es kommt darauf an. Denkbar sind auch Modelle mit einer freiwilligen Mieterhöhung für die Installation des BHKW kombiniert mit einem günstigen Preis für Strom usw. Nur man muss entweder trennen oder nicht trennen, aber sich alles bezahlen lassen und dann eine goldene Nase verdienen wollen geht nicht.


    Im ersten Fall muss der Stromverkauf die zusätzlichen Investitionen tragen.


    Richtig.


    Dass die Mieter die Gesamtinvestition "bezahlen" aber von den Erlösen nichts haben, ist m.E. rechtlich nicht haltbar. Aber vielleicht muss ich mir auch nur die richtigen Mieter suchen...


    Richtig.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Oder legst Du deine PV-Anlage, mit der Du Geld verdienst auch auf deine Mieter um?


    Genau, das ist doch das "gelbe Blattgold" für meine "Vermieternase"... :thankyou:*versuch*


  • Umgelegt wird der Preis einer normalen Heizungsanlage, der Vermieter trennt alle Betriebskosten nach Wärme und Strom und darf die Erlöse aus dem Stromverkauf vereinnahmen.
    oder
    Das BHKW wird komplett umgelegt und die Mieter erhalten den Strom zum Selbstkostenpreis und die Stromverkaufserlöse verringern die Betriebskosten. Abrechnung praktisch analog der "normalen" Heizkostenabrechnung.


    Variante 2 birgt das Bezugsrisiko für den Reststrom. Ich sehe keine praktikable Möglichkeit, den Strom aus dem BHKW von dem Reststrombezug zu trennen. Wenn nun das Mieterkollektiv den Strom zum Selbstkostenpreis erhält, aber noch viel teurerer externer Strom zugekauft werden muss, gibt's ggf. ein finanzielles Risiko.


    Den andere Weg, dass der anlegbare Preis einer klassischen Kesselanlage im Rahmen einer Modernisierungsumlage auf die Miete umgelegt wird und der Rest der Anlagenkosten eine Vorleistung des Vermieters wird, die er mit den erwirtschafteten Deckungsbeiträgen (= vereinbarter Strompreis - variable Kosten) ausgleichen muss, finde ich betriebswirtschaftlich sinniger.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)