Ist die Höhe der Einspeisevergütung an das BHKW, oder an den Einspeisepunkt gebunden?

  • Hallo zusammen!
    Ist die Höhe der Einspeisevergütung an das BHKW, oder an den Einspeisepunkt gebunden?
    Konkreter Fall: Das BHKW läuft schon 2 Jahre, wird verkauft und wird an einem neuen Standort installiert.
    Gilt das BHKW noch als `Altanlage´ mit der Einspeisevergütung von vor 2 Jahren und der verkürzten Restlaufzeit,
    oder gilt es als `Neuanlage´ mit der Einspeisevegütung von heute und neuer Laufzeit von 20 Jahren?


    Mir wurde gesagt, dass Alt-BHKW, die bis zum Juni 2012 an einem neuen Standort angeschlossen werden,
    die alte (höhere) Einspeisevergütung und nur noch die Restlaufzeit erhalten.


    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Hallo,


    wenn ich 20 Jahre lese, dann nehme ich an das es sich um einne Anlage nach EEG handelt.
    Das ist nicht so mein Gebiet, aber wenn es beim EEG genauso gehandhabt wird wie beim KWK, dann gibt es nur die Restlaufzeit.


    Alternativ wäre ein neues Leben mit konventionellen Brennstoffen als Anlage nach KWK möglich.


    Alikante ist da eher drin! :-(|__|

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Mir wurde gesagt, dass Alt-BHKW, die bis zum Juni 2012 an einem neuen Standort angeschlossen werden,
    die alte (höhere) Einspeisevergütung und nur noch die Restlaufzeit erhalten.



    Das wär in den Fall ( Falls es Wirtschaftlich, bei den Rapsölpreisen )
    nur Positiv, weil RapsölBHKWs neu ab 1 Januar 2012 nix mehr aus dem EEG kriegen

  • Sorry!
    Ich meinte die Einspeisevergütung nach dem EEG!


    Und Manfred aus ObB, genau das ist die Frage:
    betreibe ich ein neues, verbrauchsoptimiertes Aggregat, an dem alten Standort, sollte es eine Modernisierung sein,
    die weder eine Einspeisevergütungs-, noch eine Laufzeitveränderung zur Folge haben sollte.


    Ziehe ich mit einem alten Aggregat 2012 an einen neuen Standort um, kann ich evtl., trotz neuem Standort,
    weiterhin mit Rapsöl gefördert werden!

  • betreibe ich ein neues, verbrauchsoptimiertes Aggregat, an dem alten Standort, sollte es eine Modernisierung sein,
    die weder eine Einspeisevergütungs-, noch eine Laufzeitveränderung zur Folge haben sollte.


    Also das ich es Richtig versteh, noch dieses Jahr soll ein neues an den alten Standort,
    mit Vergütung nach Stand 2011.



    das alte soll dann Fristgerecht 2012 nach EEG des Inbetriebnahme Jahres weiterlaufen
    an einen anderen Standort _()_

  • Die Vergütung ist im EEG grundsätzlich an die Erstinbetriebnahme der Stromerzeugungs-Anlage gekoppelt und nicht an den Standort -


    8o ABER: das EEG hat keinen technischen Anlagenbegriff. Daher kann zum Beispiel bei einer Biogasanlage der Anschluss eines neuen BHKW an einen bestehenden Fermenter zu unterschiedlichen Meinungen bei der Terminierung des Inbetriebnahmezeitpunktes kommen - was ja dann auch Auswirkungen auf die Vergütungspraxis hat.


    Ich würde mit dem vorgelagerten Netzbetreiber "diskutieren", wie er das sieht und ob eine unterschiedliche Auffassung und damit ein Konfliktpotential existiert.


    Im übrigen sei darauf verwiesen, dass das EEG keinen Modernisierungstatbestand mehr vorsieht - und zwar schon seit mehr als 2 Jahren nicht mehr... :!: