Bekomme ich den Technologiebonus?

  • In nächster Zeit komme ich günstig an ein BHKW, das angeblich zum Technolgoiebonus nach dem EEG 2012 berechtigt. Das besagte BHKW hat keine Biogaserzeugung integriert, kann also ausschließlich verstromen. Ich könnte mir Biogas von einem Anbieter wie bmp greengas kaufen und dann die Vergütung nach EEG 2012 bekommen. Ich habe mir das Ganze schon durchgerechnet: die Sache ist durchaus wirtschaftlich wenn ich auch den Technologiebonus von 3 Cent bekommen kann. Meine Frage ist nun: bekomme ich als BHKW Betreiber den Technologiebonus oder derjeneige, der das Biogas erzeugt hat?



    Danke!

  • das angeblich zum Technolgoiebonus nach dem EEG 2012 berechtigt.



    So eine gequirllte Kak...


    das EEG 2012 enthält überhaupt keinen Technolgiebonus mehr,


    entweder der hat Null Ahnung ( die Wahrscheinlichkeit liegt :glaskugel: bei 95,8762% )
    oder wird dann sagen ich hat was ganz anderes gemeint ( die Wahrscheinlichkeit liegt :glaskugel: bei 3,624% )
    der Rest teilt sich auf in


    * Hmmm also in Grunde hab ich davon keine Ahnung *
    und Lapaloma :pfeifen:



    siehe Seite 6


    http://www.bmu.de/files/pdfs/a…guetungsdegression_bf.pdf


    da ist von einen Gasaufbereitungsbonus die Rede, jetzt ist die Frage wie groß
    ist Dein Lieferant und ja das bekommt der BHKW-Betreiber und wenn der Lieferant nicht so
    ein Vollpfosten wie der Technlogiebonus Laberer holt Er sich das wieder.

  • Hallo Gasinhalierer,


    den Technologiebonus bekommt derjenige, dessen KWK-Anlage den Anforderungen neuer technologie entspricht. Soweit mir bekannt ist, betrifft das derzeit keine gewöhnlichen Verbrennungsmotoren, da muss schon was spezielles an dem Aggregat sein, das diesen Bonus rechtfertigt. Ein gewöhnliches Motor-BHKW mit Biogas zu betreiben reicht da nicht aus.


    Um was für ein BHKW handelt es sich denn?


    LG


    Bruno

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  • sorry, ich meinte den Gasaufbereitungsbonus, der im alten EEG noch Technologiebonus hieß. Das BHKW ist high-tech und das Biogas aus der Biogasanlage, das mir geliefert werden kann, erfüllt sämtliche Voraussetzungen aus der Anlage 1 des EEG 2012.


    Da das Ganze "Gasaufbereitungsbonus" heißt, bin ich mir unsicher ob ich als BHKW-Betreiber diesen Bonus bekomme oder ob der Gasaufbereiter den Anspruch auf die 3 Cent pro KWh hat.

  • sorry, ich meinte den Gasaufbereitungsbonus,


    Tja da ist es schon wieder so a Sach mit dem meinen :whistling:


    Weil 3 ¢ kann man schon meine, das man die kriegt is da no lang net gwiß


    Da steht Sonnenklar ( das ist eine Solarenergie womit man in PV-Zellen nix
    Anfagen kann, in Hirnkastel-Zellen schon )


    A Gas was aus einenr Anlag kimmt de bis 700 Nm³ einspeist pro Stund kann
    man, wenn das sauber nachgewiesen 3¢ bekommen. Sans bis 1000 Nm³
    nach no 2 ¢ und bis 1400 Nm³ 1 ¢


    als mußt erst klären wo kriegst des Gas her und nacha werst nach absetzen der :rosabrille:
    merken je kleiner die Anlag, je teurer das Gas und nach einigen Grübeln wird ein Lichtlein leuchten.


    Das BHKW ist high-tech



    egal wieviel die Steinzeittechnolgie High-tech drann hat auch meinetwegen verchromt,
    es gibt trotzdem

    Nix
    extrix :pinch:

  • Hi Manfred,


    den Nachweis über die Biogasanlage würde ich als Zertifikat eines unabhängigen Gutachters bekommen. Dann steht meinen 3 cent Technologiebonus doch nichts mehr im Wege, oder?

  • den Nachweis über die Biogasanlage würde ich als Zertifikat eines unabhängigen Gutachters bekommen. Dann steht meinen 3 cent Technologiebonus doch nichts mehr im Wege, oder?



    Also das erinnert mich sehr an meinen Neffen ( ist grad 7 geworden )
    der hört dem Onkel auch nicht zu wenn er meint das müßt nach seinen Kopf gehen.



    Der unabhängige Gutachter wird wissen wollen wo das Gas herkommt, und je nachdem
    einen Wert Einsetzen.


    Da könnt stehen



    A. Nix gibts
    B. 3 ¢ gibts
    C. der Lieferant bezog aus der Anlage A 42,5% aus Anlage B 21,3% und aus Anlage C 37,2% Gas
    der Vergütungspreis ist 1,407666 ¢


    Löse die Aufgabe so welch Anlage nach 3 ¢ vergütet wurde, welche nach 2 ¢ und welche nach 1 ¢



    Der :wissenschaftler: ist aufzuzeigen

  • Danke für die Antwort Manfred,


    mir wurde es so vermittelt, dass mir ein unabhängiger Gutachter des Biogasanlagenbetreibers mit einem allgemein anerkannten Zertifikat die Erfüllung der Voraussetzungen der Anlage 1 des EEG 2012 bescheinigt. Die 3 Cent kann ich mir dann also schön in die eigene Tasche stecken. Das Angebot des Lieferanten steht ja bereits, wenn ich vom Netzbetreiber 3 Cent bekomme rechnet es sich für mich. Wenn der Biogasanlagenbetreiber stattdessen die 3 Cent vom Netzbetreiber bekommt, rechnet es sich für mich nicht mehr. Ich muss jetzt nur aufpassen, dass ich das BHKW nicht vor 2012 in Betrieb nehme, so dass auch da EEG 2012 Anwendung findet und nicht das EEG 2009 (1Cent?, 0 Cent?)

  • Langams beißt sich die Katz in Schwanz



    Ja der Bonus steht Dir zu wen Du das Gas nachweislich als Biogas einkaufst.


    Soweit ist die Welt noch heile.


    Jetzt beauftragst einen Gutachter auch das ist alles rechtens


    und schaut der Gutachter wo das Gas herkommt
    und wie kriegst Du jetzt Garantiert das selbiges nur von Anlagen
    unter 700 Nm³ kommt ?(



    wen das der Fall hast einen Vorteil bei einer Inbetriebnahme 2012
    Du brauchst Dich erst 2013 Ärgern und da ist laut Maya Kalender die Welt schon untergegangen .||.



    Was bittet der Biogaslieferan genau an das seinn Gas was Vergütung bekommt,
    oder hält sich der da Wohlweislich :~~

  • Nochmals danke für die Antwort!


    Deine Rückfrage habe ich nicht recht verstanden kannst du sie vielleicht noch einmal präzisieren?


    Ich habe gerade noch etwas recherchiert und gelesen, dass es zumindest beim Wechsel des EEG 2004 auf das EEG 2009 umstritten war, auf welche Anlage es beim Technologiebonus ankam. Ist das bei dem Wechsel 2009 --> 2012 hinsichtlich des Gasaufbereitungsbonus ebenso? Dann würde ja die Inbetriebnahme der Biogasanlage maßgeblich sein anstelle der Inbetriebnahme des BHKW. Ich weiß bereits, dass ich das Biogas aus einer alten Biogasanlage bekomme, die jedoch aufgerüstet wurde und somit die Bedingungen der Anlage 1 des EEG 2012 erfüllt. Kann ich trotzdem die 3 cent bekommen? Was meint ihr?