Energiesteuervergünstigung

  • Titel: Fortführung der ökologischen Steuerreform nach dem 31.3.2002 (Beihilfe Nr.: N 449/01)


    Steuerregelung für Kraft-Wärmekoppelungsanlagen bezüglich ihres Heizöl- und Erdgasverbrauchs;
    Voraussichtliche Steuermindereinnahmen (2003): 0,6 Mrd. EUR
    Laufzeit: Zehn Jahre


    Die Steuervergünstigungen enden am 31. März 2012, wenn nicht bald jemand vom Finanzministerium in Brüssel eine neue Genehmigung einholt.


    Sollen wir Briefe an Herrn Schäuble schreiben? Einen von Forum und dann eine Vorlage für alle Mini-BHKW-Betreiber?


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Moin,


    Zitat

    Sollen wir Briefe an Herrn Schäuble schreiben? Einen von Forum und dann eine Vorlage für alle Mini-BHKW-Betreiber?


    unbedingt, das wäre der Todesstoß für die kleinen BHKW.


    Gruß
    Tom

  • Hallo zusammen,


    Im Energiesteuergesetz heißt es :


    Zitat

    Eine vollständige Steuerentlastung wird für Energieerzeugnisse gewährt, die in hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einem Monats- oder Jahresnutzungsgrad von mindestens 70 Prozent oder in ortsfesten Anlagen zur Stromerzeugung mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als zwei Megawatt verwendet werden.



    Meinem Verständnis nach wären dann auch die großen Energieversorger mit den GUD-Kraftwerken betroffen. Wenn wir jetzt dem Schäuble schreiben, kommt der nachher noch auf die Idee die „Kleinen“ aus der Steuerbefreiung raus zu nehmen und für die „Großen“ bleibt´s wie es ist!


    Man soll halt keine schlafenden Hunde wecken. |__|:-)


    Grüße AxelF

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    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Hm - nun ist mir als "kleiner Privatbetreiber" aber nun mal die Hose näher als das Hemd. Die sog. Großen "verdienen" ohnehin genug...
    Besser wäre umgekehrt - erst die Vorlage und dann nach vorn !