Die EEG-Umlage steigt 2012 nur um 1,76 %

  • Hab mal "weitergelesen"...
    Das "Aufatmen" ist ja allerhöchstens ein kleiner Schluck Luft - generell bleibt die Problematik undurchsichtig und nicht endgültig gelöst. Die Verfahrensweise scheint von den NB auch extrem unterschiedlich zu sein. Ich habe hier noch keinerlei Anforderungen dazu erhalten (glücklicher Weise...). Wäre mal interessant erfahren zu können, wo das nun regional zutrifft und wo nicht.
    Für den privaten BHKW-Betreiber bleibt dieses Damokles-Schwert nach wie vor mindestens dort noch in der Luft, wo es noch nicht zugeschlagen hat !!! Das eine ist genau so übel wie das andere... :cursing:

  • Ich habe hier noch keinerlei Anforderungen dazu erhalten (glücklicher Weise...).

    Da vermute ich mal, dass Du Dich auch noch nicht bei der BNA als Energielieferant gemeldet hast. Die verpetzen Dich nämlich sofort an den zuständigen ÜNB weiter. Ich war so blöd und zahle nun schon bald für das dritte Jahr. Bin gerade dabei, das KWKG noch mal genau mit seinen Paragraphen zu durchforsten und um dann zu schauen, ob ich als "Eigenbedarfslieferant an die Mieter was anderes bin als der Eigennutzer im EFH.

  • Jörg - du willst mich doch nicht etwa der "Gesetzes-Untreue" bezichtigen...? ?(


    Hab schon vor langer, langer Zeit nach dort geschrieben - die haben offensichtlich anderes zu tun, als mir eine Auskunft zu geben... :wacko: Nun bleibt's halt, werd mich doch nicht aufdrängeln :rolleyes: