Trinkwasserverordnung ab 01.11.2011

  • Da geistert jetzt immer wieder einmal die Meldung über eine neue Trinkwasserverordnung ab 1.11.11 durch die verschiedenen Medien.
    Betreffen solls Vermieter von Mehrfamilienhäusern. Ab wann ist Mehrfamilien ?( ab drei oder was?



    Zitat




    Da is die Rede vom mind. 400 l Wasserspeicher oder 3 liter Leitungsinhalt zwischen Speicher und Entnahmestelle :?: :?:


    Bisher hab ich aber nix konkretes gefunden ob und wie und wann.


    Wer weiss näheres ??

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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  • Hab auch keine Ahnung ;( aber www hilft 8o


    Gucks Du hier: http://www.bmg.bund.de/ministe…rinkwasserverordnung.html


    und hab noch eine kleine Grafik angehängt. :pfeifen:

    Bilder

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • Die Grafik hilft jetzt auch nicht wirklich, weil des is ja schon bekannt. :S


    Aber wen trifft´s denn jetzt?? Mit den 400 ltr. Speicherinhalt bist ja immer dabei, aber mit den drei Litern ?( Rohrinhalt


    Wie lang muß ein Warmwasserrohr sein dass da 3 Liter reinpassen :?: A Maßkrug is ungefähr 25 cm hoch = eine Maß :-)@@(-: zu deutsch: 1 Liter , des is sicher :D


    Sind dann 3 Meter Wasserrohr 3 Liter :-(|__| oder was :?: :?:

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  • Die Grafik hilft jetzt auch nicht wirklich, weil des is ja schon bekannt. :S


    Aber wen trifft´s denn jetzt??


    Eben das geht aus der Grafik hervor. Oben anfangen und erste Frage beantworten usw. Wenn Du auf roten Feld landest must Du prüfen. Aber so viel ich weiß hast Du doch nur Wohnungen. Dann bist Du doch bei der ersten Frage schon draußen und hast keine Prüfpflicht. Außer einer deiner Mieterinnen betreibt ein gewisses Gewerbe. ;(


    Wie lang muß ein Warmwasserrohr sein dass da 3 Liter reinpassen :?:


    Hängt von dem Durchmesser des Wasserrohres ab. Hier eine kleine Tabelle:
    15er Kupferrohr hat auf 753,8 m 1 Liter Wasser
    18er Kupferrohr hat auf 497,6 m 1 Liter Wasser
    22er Kupferrohr hat auf 318,5 m 1 Liter Wasser
    28er Kupferrohr hat auf 188,4 m 1 Liter Wasser
    Also für 3 Liter Wasser die dreifache Länge.
    Du must jetzt nicht alle Rohre zusammen rechnen sondern nur immer die direkte Verbindung von dem Speicher bis zur jeweilige Zapfstelle.
    (z.B. 10 m 28er + 3 m 22er + 12 m 15er ergibt 0,0784 Liter Wasser)
    Viel Spaß beim :~~ mit der Nachbarin zur Überprüfung der Rohrleitungsinhalte. *lesen*

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  • Das kommt davon wenn man es mal eben zwischendurch macht. ;(
    Hier die richtige Tabelle:
    15er Kupferrohr hat auf 753,8 cm 1 Liter Wasser
    18er Kupferrohr hat auf 497,6 cm 1 Liter Wasser
    22er Kupferrohr hat auf 318,5 cm 1 Liter Wasser
    28er Kupferrohr hat auf 188,4 cm 1 Liter Wasser


    Mea culpa ||_

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  • Da kann baulion ja näher an die Nachbarin ranrücken....


    Hoffentlich krieg ich da keine Probleme, bin schon ewig verheirat und katholisch. :aberglaube:


    Aber die gewerbliche Mieterin gibts bei mir wirklich und die macht auch noch Massagen. :hust: Aber leider nur auf Krankenschein.


    Die Praxis is im EG, direkt über dem Heizraum. Wenn ich jetzt die 3-liter-Variante mit mit dem 18er Rohr rechne dann müssten des ja fast 15 meter Leitung sein.


    Das sind´s nie. Ergo gibts auch nix zu prüfen, Gott sei Dank. :aok:

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  • Da kann baulion ja näher an die Nachbarin ranrücken.... :thumbup:


    Wahrscheinlich bekommt er öfter eine Massage auf Krankenschein bei der Nachbarin. ^|__|^


    bin ...... katholisch. :aberglaube:


    Ist zwar eine Ausrede aber noch lange kein Grund. :blush2:


    Ergo gibts auch nix zu prüfen, Gott sei Dank. :aok:


    Ab einem gewissen Alter werden die Besuche bei der Nachbarin auch viel zu anstrengend. :pfeifen:


    PS: Das war jetzt aber :offtopic:

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  • ...da spricht beim ecoprofi der blanke Neid :walklike:

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  • ...da spricht beim ecoprofi der blanke Neid :walklike:


    Neee, Erfahrung. ^|__|^

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  • Wenn man die Berichterstattung in den Medien verfolgt,


    sind von der Melde- und Prüfpflicht eigentlich alle betroffen, die ein Mehrfamilienwohnhaus mit mehr als zwei Wohnungen besitzen und deren Wohnungen eine Dusche haben und zentral mit Warmwasser versorgt werden... (Speicher>400 Liter)


    Gewerblich tätig im Sinne der Vorschrift ist man schon, wenn man die Wohnungen vermietet hat. (§3(1) Nr. 10. TrinkwV)


    Oder gibts da noch irgendwelche Schlupfwinkel?

  • Oder gibts da noch irgendwelche Schlupfwinkel?


    wenn man keinen Puffer, sondern das WW über Hygienespeicher oder Plattenwärmetauscher macht, darf das Haus dann ein klein bisschen größer sein, da dann auf die Wassermenge in den Rohrleitungen abgestellt wird.


    LG


    Bruno

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