600 € Zuschuss vom Fiskus

  • Hallo,


    seit diesem Jahr gibts doch vom Finanzamt 20 % auf bis zu 3000 € Lohnkosten von Handwerkern bei Renovierungen.
    Ich denke mal, der Ersatz der alten Heizung durch einen Dachs zählt auch unter Renovierung ?
    Bei mir war der Lohnanteil für Abbau der alten Heizung und Einbau des Dachs etwas mehr als 3000 €.
    Dafür werde ich versuchen, mir im nächsten Jahr diese max. 600 € zurückzuholen.
    Übrigens auch interessant für jede Inspektion/Reperatur am Dachs - nur immer darauf achten, daß in der Rechnung der Lohnanteil getrennt ausgewiesen wird !
    Die Reglung gilt für alle Private.


    Dies ist keine Steuerberatung !!! - sondern lediglich eine Info aus dem gestrigen "Info-Markt" , 3.Programm SWR (hab ich mitgeschnitten).

  • Hallo,


    da es keine Kommentare gibt, scheint sich niemand für das Thema zu interessieren ?
    Oder doch ?

  • Hallo Kazumba,


    was soll man da noch diskutieren?


    Du hast m. E. zutreffend alle Infos in Dein Posting reingepackt, super gemacht. Da gibt es einfach nix mehr zu diskutieren. Vielleicht noch der Hinweis: Bei einem 2- oder Mehrfamilienhaus, 1 Wohnung selbstgenutzt, werden ja die Kosten für das ganze Haus aufgeteilt in Abziehbare (weil für Vermieteung) und nicht abziehbare (weil private Nutzung) Kosten. Der Lohnkostenaufwand, der in den nichtabziebaren kosten enthalten ist bei dieser Aufteilung nicht vergessen eben die 600€-Regelung in Anspruch zu nehmen.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.


  • Deshalb sollte bei solchen Rechnungen immer die Wohnung in der die Leistung erbracht wurde mit draufstehen, also immer "Mietwohnung" vom Handwerker drauf schreiben lassen!!!! ODER??? :D


    Mfg

  • Hallo alikante,


    hast Du zwei Dachse, einen für die Mietwohnung und einen für die selbstgenutzte? 8o


    Spass bei Seite, bitte keine Hinweise oder Anleitungen zum Steuerbetrug hier machen.


    Grüße


    Bruno

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  • Hi Bruno,


    Zitat

    Du hast m. E. zutreffend alle Infos in Dein Posting reingepackt


    O.K. - wenn dem so ist.
    Hab halt immer nur Bedenken, wenn so gar keine Reaktionen kommen.


    Würd mich freuen, wenn einige daraus ein paar Euro dem Fiskus entziehen könnten :) - schließlich bemüht sich dieser ja auch, uns ständig das Leben schwerer zu machen X( - n'est-ce pas ?


    Auch das sollte man immer beachten :


    Zitat

    Beiträge sind stets als Darstellung der rechtlichen Grundlagen zu verstehen. Obwohl sorgfältig erstellt erheben sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie können keine steuerliche- oder Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen.


    Danke Bruno !

    Grüße aus dem Schwabenländle

    2 Mal editiert, zuletzt von Kazumba ()