Eigenbau: Kessel, Puffer und BHKW im gleichen Raum?

  • Jetzt, wo fast alle Komponenten soweit sind angeschlossen zu werden, lässt der Schornsteinfeger verlauten dass unser Heizungsraum vielleicht zu klein sein könnte.
    Gibt es überhaupt, außer dem Brandschutzgesetz, etwas was man diesbezüglich beachten muss?
    Kennt sich da jemand mit aus?
    Der Kessel ist eine 75kw Gastherme.
    Hier mal eine Skizze vom ganzen Aufbau:



    Gruß,
    AlgenZuOel

  • Vorschriften hinsichtlich der Aufstellungsräume für Feuerungsanlagen
    sind in den jeweiligen Landes-Feuerungsverordnungen und
    Landes-Bauordnungen festgelegt. Grundlage hierfür ist die
    Muster-Feuerungsverordnung MFeuVO.



    Die Verordnungen der Länder stehen über allen anderen Vorschriften und Regeln.





    Heizraum



    Der Begriff Heizraum triff nur noch für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe über 50 KW zu !



    Aufstellräume für Feuerungsanlagen

    • bis 50 KW
    • über 50 KW für flüssige und gasförmige Brennstoffe


    werden nicht mehr als Heizraum definiert !!!
    Besonderes Augenmerk bei Aufstellungsräumen für Feuerungsanlagen liegt in der Versorgung mit Verbrennungsluft




    Heizräume müssen

    • einen Rauminhalt von mindestens 8 m³ und eine lichte Höhe von 2 m,
    • einen Ausgang ins Freie (oder Flure wenn Anforderungen erfüllt),
    • Tür(en), die in Fluchtrichtung öffnen


    haben.



    Wände, Stützen und Decken müssen feuerbeständig, Öffnung (die nicht ins
    Freie führen) müssen feuerhemmend und selbstschließend sein.



    Heizräume müssen zur Raumlüftung jeweils eine obere und untere Öffnung
    ins Freie - Mindestquerschnitt je 150 cm² (bei 50 KW, je KW mehr + 2
    cm²) oder


    2 (Lüftungs-)Leitungen mit äquivalenten Querschnitten haben.

  • Hallo,


    Also wenn die Skizze einigermassen Maßstabsgerecht ist, dann ist bei dir im Heizraum wesendlich mehr Platz, als bei mir!
    Man kommt gerade von allen erforderlichen Seiten an den Dachs dran, das war´s. Ausserdem stehen bei mir noch die Tanks mit im Heizraum.


    Soweit ich weiß, hat der Schornsteinfeger keine alleinige endscheidungsgewalt, er kann im Zweifelsfall seine Bedenken äußern, endschieden wird dann vom Bauamt. (zumindest hier in NRW)


    Ich hätte nur mit dem BHKW so ganz in der Ecke bedenken wegen der Wartung...
    ...aber das wirst du ja sicherlich auch schon mal durchgespielt haben.


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Danke Anlikante,
    das sind doch mal definitive Aussagen.
    Dein Erfahrungsschatz ist immer wieder beeindruckend.
    Unser Heizraum ähh Feuerungsdingsbums entspricht den von dir gelisteten
    Anforderungen bis auf eine untere Lüftungsöffnung.
    Wir haben ein Oberlicht das 100cm x 60cm misst. Müssen wir jetzt in Bodennähe eine Öffnung durchs Erdreich graben?
    Ich gehe mal davon aus, dass wir den Bestandsschutz verlieren, wenn wir ein BHKW zur bestehenden Gastherme installieren.


    Gruß,
    AlgenZuOel

  • Dein Erfahrungsschatz ist immer wieder beeindruckend

    Nö Nö - ich habe googel gequält :whistling: entspricht ungefähr dem was auch mein BSFM Kummuniziert hat - nur bedeutend schöner Formuliert.


    Die Öffnungen für Zu- und Abluft sind ja nur bei Festbrennstoff notwendig deshalb solltes Du mit einer Öffnung auskommen.


    Frag doch einfach des Schorni was er will und wo das steht!


    mfg


    PS: hat die Therme ein doppelwandiges Abgassystem, ist also Raumluftunabhängig??Und welche Gesamtleistung hat Dein BHKW??

  • Siehe Räder. Gewichtsangepasste Entkopplung und Beweglichkeit in einem.


    Sei froh, das das Mineralölsteuergesetz geändert worden ist. Früher mußte der Dachs sogar mit einer Schiene angedübelt werden, damit er als "Ortsfest" galt.
    Mitlerweile dürfen ja sogar Fahrbare Aggis mit Heizöl laufen, solange sie während des Betriebes Ortsfest stehen. :P

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!


  • PS: hat die Therme ein doppelwandiges Abgassystem, ist also Raumluftunabhängig??


    Leider nicht, sie zieht die Raumluft an.


    Vieleicht kannst du mir noch eine Fragen beantworten, ohne dass ich dafür wieder ein
    neues Thema starten muss.
    Die Leitung vom Steurerkasten bis zum Zähler wird etwa 20 Meter werden und bei 22kw
    Generatorleistung sind laut Tabelle ein Querschnitt von 4 mm² bei Stern/Dreieck Schaltung ausreichend.
    Da wir ein Sanftanlaufgerät verwenden habe ich aber keine Ahnung welchen Einfluss das auf die Berchnung
    hat. Sollten wir lieber auf nummer sicher gehen und vielleicht 10 mm² benutzen?

    Gruß,
    AlgenZuOel

  • Generatorleistung sind laut Tabelle ein Querschnitt von 4 mm² bei Stern/Dreieck Schaltung ausreichend.


    Kann es sein, das die Tabelle dann zwei Leitungen voraussetzt, eine für jedes Ende der Wicklung?


    Bei 22Kw fließen so über den Daumen zwischen 30 und 35 A, da wären 6qmm minimum, da 20mtr. und Einspeisung lieber 10 Qmm.


    (Ansonsten könnte es aufgrund der Spannungserhöhung durch den Leitungswiederstandes Probleme mit der ENS geben)


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Sollten wir lieber auf nummer sicher gehen und vielleicht 10 mm² benutzen?


    das würde ich tun, je geringer der Querschnitt umso größer die Leitungsverluste.


    LG


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Danke Leute,
    ich werde 10mm² nehmen.
    Wie sieht das eigentlich bei flexiblen Leitern im Schaltschrank aus, sind das dann auch 10mm² oder wird da was umgerechnet?
    .
    .