Höchst interessantes Urteil des BFH VII R 55/09 vom 07.06.2011

  • Höchst interessante Fundstelle dazu im aktuellsten Urteil des BFH VII R 55/09 vom 07.06.2011 :


    "...Im Übrigen enthält auch das KWKG keine Definition des in § 3 Abs. 3 KWKG verwendeten Begriffs der elektrischen Leistung. Dagegen wird die Nettostromerzeugung in § 3 Abs. 5 KWKG als die an den Generatorklemmen gemessene Stromerzeugung einer Anlage abzüglich des für ihren Betrieb erforderlichen Eigenverbrauchs definiert. Dies zeigt, dass die Begriffe der "elektrischen Leistung" einerseits und der "Netto-Stromerzeugung" andererseits auch im Anwendungsbereich des KWKG nicht deckungsgleich sind..."


    Auweija - nun sind wohl wieder die Juristen am Zuge... ^^

  • "Noch einen dazu" :


    Man möge zum sog. Energie-Ausweis oder -paß stehen wie wann will: Auf jeden Fall hat man bei der Wärme dort begriffen, das Bedarf und Verbrauch zwei unterschiedliche Schuhe sind - ob nun das Wort "Eigen-" davor steht oder auch nicht... Nun können sich mal die Physiker o.a. dazu äußern, ob das nun für Strom auch gilt/gelten kann oder nicht ?!? ?(:wissenschaftler:*lesen*:rtfm:


    Es wird ja nun die damit (fast elementare) Frage aufgeworfen, was als "Hilfs- und/der Nebenantriebe des BHKW" anzusehen ist/sind. Welche sind unabdingbar für den Betrieb des BHKW erforderlich, welche erfüllen auch ohne BHKW ihre Aufgabe ??? Eine Heizanlage kann ohne z.B. HK-Pumpe (ausgenommen Schwerkraftheizung) nicht arbeiten - ein BHKW schon... Zu (Stein-) Zeiten des BHKW - als dieses zur Stromproduktion "auf Teufel komm raus" mißbraucht wurde - hat das niemanden interessiert. Erst ebend die Verschwendung der Wärme hat ja zur nun unterschiedlichen Betrachtung geführt - aber jetzt solle man auch konsequent zu Ende denken ! |__|:-) - von der ich mich aus Gründen eines wirtschaftlich machbaren Betriebes des B'HKW nur schwerlich abbringen lasse...

  • Zu (Stein-) Zeiten des BHKW - als dieses zur Stromproduktion "auf Teufel komm raus" mißbraucht wurde - hat das niemanden interessiert.

    Nein, der Begriff "Nettostromerzeugung" ist erst mit einführung des KWK Zuschlages - also der Subvention für selbst verbrauchten Strom - eingeführt worden. Genauso der sogenannte Erzeugungszähler. Vor dieser Subvention gab es weder diesen Zähler noch das Wort - und wie die Diskussion zeigt war das auch gut so. Früher hat es einfach keine *S*a*u* interessiert.


    Ich bin hin und her gerissen - einerseits verurteile ich die Diskussion weil eine Subvention immer ein Geschenk ist und da nörgelt man nicht rum. Andererseits kann ich schon verstehen das man als unbedarfter BHKW Käufer gern der Werbung glauben möchte und Zweifel erstmal aussen vor lässt um dann im Nachhinein zu wettern.
    Ich habe ja auch ein Auto mit 125PS gekauft und will gar nicht wissen das durch Lichtmaschine,Klima,Getriebe,Reifen etc. so viel Leistung verloren geht das mit etwas Glück noch 100PS auf den Asphalt kommen - wenn überhaupt!


    Wie gesagt ich hab da zwei Meinungen.

  • Aber du hättest bestimmt eine klare Meinung, wenn dein Auto statt 7 Lit/100 km plötzlich 8 "schlucken" würde - und wenn es beim Überholen ebend keine 125 PS auf die Reifen brächte, wärst du bestimmt in der Werkstatt...


    Was den "unbedarften BHKW-Käufer" betrifft - nenne mir einen Hersteller, Planer etc.pp. bis hin zu den "BHKW-Weisen" Steinborn und/oder Gailfuß, die nicht mit der Datenblattleistung ihre Wirtschaftlichkeitsberechnung anstellen. Welche Chance hab ich da als Käufer - außer der, hinterher feststellen zu müssen, das der EVU-Zähler ja was anderes hergibt... Ob diese Vergütung/Subvention - oder wie immer man dies nennen möge - nun ihre Berechtigung hat, sei dahingestellt. Fakt ist, das kein - wohlgemerkt kein ! - BHKW ohne diese wirtschaftlich überhaupt betreibbar ist. Auch die Steinkohle hätte da - gleichbedeutend PV u.a. - ihre Berechtigung längst verloren...


    Nur mal wenige Zahlen seit i.B. per 31.08.2011 :
    9.683 Bh; P el. 31.606 kWh (geräteintern 33.494 - d.h. EVU fehlen 1.888 kWh !); Q therm. 91.724 kWh lt. WMZ (geräteintern 93.692, wo sind die 1.968 kWh - Abstrahlung ?); Gasverbrauch dazu 148.870 kWh - nur BHKW !; Fremdbezug 17.398 kWh; Netzeinspeisung 11.306 kWh --- die PV "nebenbei" seit 09/2010 4.735 kWh erzeugt, davon 3.893 kWh in's Netz gespeist.
    Nun "landläufig gerechnet: 31.606 + 17.398 - 11.306 = 37.698 kWh Gebäudeverbrauch, die Summe der Nutzereinzelzähler mit 38.617 kWh ergibt dann fast die PV-Differenz von 842 kWh, verblieben für "Eigenbedarf" des BHKW dann nur noch 77 kWh (aber ebend erst durch Verdrahtungsänderung !!!)... - ich weiß schon, Zählertoleranzen...?!? Nähme ich den geräteinternen Zähler würde ein "Überschuss" von 969 kWh entstehen, den ich aber nicht berechnen darf im Mieterstromverkauf, nur die 38.617 kWh !!! Diese jedoch sind ja gar nicht erzeugt/bezogen worden (37.698) - ergo bereichere ich mich womöglich um diese 919 kWh (in 19 Monaten)...
    Die Wärmeseite hab ich leider noch nicht ausklamüsert, da alle Heizkörper mit digitalen HKVe ausgestattet. Geht also ausschließlich über die Kosten - respektive weder nach Bedarf noch Verbrauch...
    Wie solle da ein privater BHKW eine (schlüssig nachvollziehbare) Renditebetrachtung anstellen bei dem Durcheinander ??? Meine Darlehensverpflichtungen stehen nach Euro und Cent fest, jedoch schon beim FA wird's doch schon wackelig im Zusammenhang gerechnet - macht aber dort gottseidank keiner... Nur das HZA hat die erzeugte Strommenge adäquat zum Gasverbrauch interessiert.

  • Ich muß es nochmal mit Nachdruck sagen.


    Der "Erzeugungszähler" über den die Nettostromerzeugung abgerechnet wird hat nur den Zweck die subventionierte Strommenge zu erfassen - er dient keinem anderen Zweck, schon gar nicht irgendeine technische Aussage zb. über Wirkungsgrade zu machen.


    Es ist doch logisch das jedes elektrische Gerät - auch Pumpe und Steuerung des BHKW - Strom verbrauchen. Bist Du nicht vor dem Kauf des BHKW darauf hingewiesen worden - zb. hier im Forum.


    Das Wirtschaftlichkeitsberechnungen mit der Generatorleistung gemacht werden ist sicher falsch - andererseits steht im kleingedruckten der Datenblätter immer was von Abweichungen, warens 5% oder gar 7%. Schonmal mit diesen "worst case" Zahlen gerechnet???


    Im übrigen gibt es beim Dachs seit einfürung des KWK Bonus für selbstverbrauchten Strom ein Umrüstkit um die relevanten Verbraucher extern zu versorgen.


    Und mein Auto bringt auch beim überholen keine 125PS auf die Straße ( weil das eben nur die Motorleistung ist ) - sicher könnt ich dagegen Klagen aber sich gegen Naturgesetze aufzulehnen bringt in der regel keine Befriedigung und man hat die lacher auf seiner Seite!


    mfg


    PS Noch ne Frage zu Deinem Umbau - welcher Zähler erfasst eigendlich den Strom der beim Startvorgang verbraten wird???Und bei Stillstand des BHKW??