Höchst interessante Fundstelle dazu im aktuellsten Urteil des BFH VII R 55/09 vom 07.06.2011 :
"...Im Übrigen enthält auch das KWKG keine Definition des in § 3 Abs. 3 KWKG verwendeten Begriffs der elektrischen Leistung. Dagegen wird die Nettostromerzeugung in § 3 Abs. 5 KWKG als die an den Generatorklemmen gemessene Stromerzeugung einer Anlage abzüglich des für ihren Betrieb erforderlichen Eigenverbrauchs definiert. Dies zeigt, dass die Begriffe der "elektrischen Leistung" einerseits und der "Netto-Stromerzeugung" andererseits auch im Anwendungsbereich des KWKG nicht deckungsgleich sind..."
Auweija - nun sind wohl wieder die Juristen am Zuge...