BHKW aus der Schweiz in Deutschland in Betrieb nehmen?

  • Hi,


    wilkommen im Club der EVU Dumpfbacken. Hab selbst so eines an der Backe (ist hier im Forum schon öfter gefallen der Name von dem Verein).
    Die wollen das Schema das übrigens im BDEW und beim VDE so pupliziert wird, in keinster Weise anerkennen. Auch gibt ihr SAP System das nicht her eine Abrechnung zu erstellen. Geht jetzt schon über ein Jahr so. Im Mai war die Aussage noch, "jetzt können wir mit der Software eine Abrechnung erstellen" , bis jetzt habe ich davon nichts gemerkt und vor zwei Wochen kam die Aussage "Unser System kann die Abrechnung nicht erstellen". Die wollen mich nur verarschen. Auch wurde im Mai das Zählerkonzept erst mal so abgenickt mit dem Hinweis "ein anderer braucht damit nicht mehr kommen" und nun fängt der zuständige Heini wieder von vorne an das dass alles nicht so geht @:pille
    Hab jetzt die Schnauze voll und schreibe selbst Rechnungen. Mal sehen ob Kohle kommt und wenn nicht kümmert sich mein Anwalt drum.


    Hat keiner einer Idee wie man diesen hochnäsigen Parasiten beikommen kann? Kann ja nicht sein das einige EVU das so ohne irgendwelche Probleme machen und andere schmeissen einem nur Brügel zwischen die Beine.


    Ich weiß auch aus internen Quellen das die EVU alles mögliche unternehmen um Kundeneigene Zähler zu unterbinden. Die wollen ihre Zähler unters Volk bringen und bauen dafür Zweigfirmen für den Messstellenbetrieb auf. Die versuchen auch immer mehr Hürden aufzubauen (auch bei PV) um Einspeiser zu vermeiden (die sehen langsam ihre Felle davonschwimmen).


    Gruß
    Tom


    P.S. wir sollten noch eine Ineressengemeinschaft Einspeiser gründen und einen großen Topf Geld sammeln um Musterprozesse gegen diese Parasiten zu führen, davor haben die nämlich riesen Schiss.

  • Wir haben uns auf eine oder Schaltung geeinigt. Entweder PV oder BHKW Strom.


    Ist das dieses Monsterding, mit dem fetten Schalter dazwischen? Das hat wohl jemand ersonnen, er diese Leistungsschalter verkauft. Es ist wirklich unnötig - was allerdings drohen kann, ist bald ab 7 kW Erzeugungsleistung pro Anlage ein Messsystem nach 21c EnWG. Bei welchem Netzbetreiber bist Du denn?


    Zitat

    Hab jetzt die Schnauze voll und schreibe selbst Rechnungen.


    Das ist der simpelste Weg. Für die meisten dürfte es kein Problem sein, aus drei gemessenen Werten zwei Rechnungsposten für KWK + EEG Strom zu stellen. Für ein größeres EVU ist es das, weil die vollautomatisierten Prozesse nicht von heute auf morgen angepasst werden können (bzw. dann braucht es etwas kräftigeren Druck als ein KWK + Solar Freunde aufbringen können).


    Üblicherweise darf der, der eine Ware verkauft, nicht nur messen, sondern auch eine Rechnung darüber ausstellen.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Hallo Pamiru,


    Zitat

    Tom - vergiß da nicht denen eine Verzinsung - so wie im "allg. Rechtsverkehr" um die 4% über Basiszins... - gleich mit drauf zu schreiben !


    logisch, macht sowieso alles der Anwalt ;)


    Zitat

    Für ein größeres EVU ist es das, weil die vollautomatisierten Prozesse nicht von heute auf morgen angepasst werden können (bzw. dann braucht es etwas kräftigeren Druck als ein KWK + Solar Freunde aufbringen können).


    Sehe ich ja ein und hatte denen damals schon Angeboten die Rechnungen zu stellen. Hat die aber nicht weiter interessiert.


    Zitat

    Üblicherweise darf der, der eine Ware verkauft, nicht nur messen, sondern auch eine Rechnung darüber ausstellen.


    Habe ich dem auch gesagt, sieht er aber anders und interessiert ihn auch nicht. Ist kein normaler Mensch glaube ich, weiß nicht was der so raucht. Schreibe Mails mittlwerweile mit cc auch an die Vorgesetzten, Reaktion gleich 0,0000, Sauhaufen halt.


    Gruß
    Tom

  • Hallo motoradrehlein, ein Aggregat " Stromgesteuert " ist das Wirtschaftlichste, es ermöglicht nur soviel Strom Bereitzustellen wie benötigt. Der Inselbetrieb erspart alle Komplikation mit örtlichen Stromversorgern ( EVU ) und es gelten nur die allgemeinen Vorschriften. Energie an die Nachbarn zu leisten ist im Arealbereich und auf eigene Rechnungsstellung auch möglich. Ich fahre so schon zwanzig Jahre und was kostengünstigeres gibt es nicht. Glück Auf