Mein neuer ecoPOWER 1.0 läuft seit Montag

  • Du vermischst hier einige Dinge:
    Wenn du Strom verkaufst, mußt du "...dafür Umsatzsteuer zahlen..." ist falsch. Du berechnest dem Käufer den Strom mit der MwSt. 19% und diese vom ihm erhaltene mußt du als USt an das Finanzamt abführen - vorausgesetzt, du hast auf die Kleinunternehmerregelung (Befreiung von dieser Regelung) verzichtet. Wenn du jedoch das so in Anspruch nimmst, kannst du im Gegenzug alle Vorsteuern absetzen, d.h. geltend machen.
    Mir ist jedoch ein klein wenig unklar, wie du bei 1 kW Erzeugungsleistung überhaupt Strom verkaufen kannst. Das würde bedeuten, das dein BHKW in einer anderen Rechts- d.h. Eigentümerschaft steht, als der Nutzer, der den Strom verbraucht ?
    Was das Ganze mit deinem Arbeitgeber zu tun hat, ist nicht nachvollziehbar...

  • Was das Ganze mit deinem Arbeitgeber zu tun hat, ist nicht nachvollziehbar...

    Na hier zielt die Frage bestimmt in Richtung genehmigungspflichtige Nebentätigkeit durch den AG. Da würde ich erst mal in Deinen Arbeitsvertrag schauen, ob Nebentätigkeiten durch den AG zu genehmigen sind. Und zweitens nimmt der Verkauf von Strom an Letztverbraucher ja nicht so viel Zeit in Anspruch, dass eine Regeneration der Arbeitskraft behindert bzw. verhindert wird.

  • Arbeigeber: Ich dachte nur, dass er zustimmen muss bei Nebeneinkünften. Irgendwo hatte ich sowas mal gehört.
    Das BHKW steht in unserem Haus, ist unser Eigentum (Meine Frau und ich) und ist nur für uns am Werkeln.
    Die vollen 1 kW verbrauchen wir nicht ständig, insbesondere nicht in den Nachtstunden. Da der Honda durchläuft (hoher Wärmebedarf), wird dann automatisch Strom eingespeist.
    Jetzt im Winter liegt der Eigenverbrauch für Strom bei 75%, im Sommer, bedingt durch Pool und Kühlzelle bei 95%. Wenn dann alles läuft, müssen wir in dieser Zeit noch kräftig Strom zukaufen.
    Wir haben am Donnerstag einen Termin beim Steuerberater, mal sehen, was wird.

  • Aha - ist schon etwas deutlicher. Da mußt du den selbst verbrauchten Strom als "geldwerten Vorteil" versteuern... Bei der Einsparung der Bezugskosten (wo ja auch MwSt. drin wäre) spielen die "paar Piepser" eher eine untergeordnete Rolle. Letztendlich verkaufst du ja damit gar keinen Strom, du erhältst "lediglich" vom NB die Eijnspeisevergütungen zzgl. MwSt ! Diese müßtest du bei korrekter Verfahrensweise wieder an das FA "weiterreichen" - es müssen doch alle ein klein wenig beschäftigt werden ! :whistling:
    Bezüglich AG machst du dir um "dein/euer Hobby" vermutlich ein paar unnütze Gedanken... :rolleyes:

  • Da mußt du den selbst verbrauchten Strom als "geldwerten Vorteil" versteuern...


    Seh ich nicht so es ist Sein eigener Strom, nicht der des Arbeitgebers.


    Die Frage inwieweit das den Arbeitgeber tangiert ist nach |__|:-)
    eigentlich nur soweit von Interesse, ob durch die Nebentätigkeit
    die Intressen des Arbeitgebers verletzt werden, oder sich außerordenliche
    Gefahren die die Arbeitskraft des Mitarbeiters Schaden können.


    Nur dann wär Holzmachen für den Eigenverbrauch auch schon eine Nebentätigkeit.

  • Holzmachen für den Eigenverbrauch auch schon eine Nebentätigkeit


    ... welche du als ehrliche Haut sicherlich ordentlich versteuerst - bekommst ja bestimmt von deiner Frau eine ordentliche Entlohnung für die warme Stube...!?! :D

  • Hallo Hovi,


    daß Du Strom an den VNB einspeisen kannst auch mit 1 kw Leistung ist ja klar. Da bleibt schon was über. Ich schätze Deinen insg Ertrag auf ca. 50-60 Euro mtl . Wenn ich schon sehe, daß wegen einer Semmel gekündigt wird ,würde ich wie folgt verfahren: Gewerbe anmelden. Vom Invest die Versteuer vom FA rückverlangen. An den VNB meine Rechnung über den eingespeisten Strom senden einschl. Mehrwertsteuer natürlich. Wenn Dir die Rechnung bezahlt ist, diese an das Finanzamt mit der zu fertigenden Anmeldung zur Umssatzsteuervorauszahlung wieder abführen. im Übrigen natürlich auch kaufmännisch u steuerlich Einnahmen u Ausgaben händeln. Da hier kein großer Zeitaufwand und Mehrwert für das sog Nebengewerbe anfällt und wie von Manfrd aus ObB ausgeführt die Interessen des Arbeitgebers nicht tangiert sind.,mürde ich diese Nebentätigkeit meinem Arbeitgeber mitteilen. Er kanns Dir auch nicht verweigern. Der Anzeigepflicht ist genüge getan, und kann im widrigsten Fall nicht gegen Dich verwendet werden. .Aus Deiner Anfrage ist nicht erkennbar, ob Du nur wegen diesem Thema einen Steuerberater konsultierst oder ob dieser Deine gesamten steuerlichen Angelegenheiten erledigt. Trotzdem: Lass Dir genau erklären, sofern Du dann die jährlichen Steuererkärungen selber machen willst, wie der Eigenverbrauch hinsichtlich der selbstverbrauchen Elektrischen und Thermischen Energie anzusetzen ist, die du ja versteuern mußt. Alles andere ist easy und selbst zu bewältigen


    Gruß PPP

  • Gewerbe anmelden.

    Bist Du Wahnsinnig??? Gewerbe brauchst Du bei PV und/oder BHKW (in dieser Leistungsklasse) nicht, lediglich die Einkünfte sind dem FA anzugeben. Eine Steuerprüfung nach 3 - 5 Jahren ist da schon inclusive - also alles schön knicken,lochen,abheften.


    Die Frage nach Vorsteuer ist mir etwas suspekt - Denn Du mußtest beim VNB den Netzanschluß des BHKW beantragen dabei war auch die Frage "Vorsteuerabzugsberechtigt ja/nein" anzukreuzen.


    Desweiteren möchte das FA gern vorab über Deine Aktivitäten informiert sein. Das kann durch Telefonat oder formlosen Brief erfolgen - dann fühlt sich der Sachbearbeiter an seiner sozialen Ader gekizzelt und Du bekommst prompt alle nötigen Formulare nebst Erklärungen zugesandt.


    Scheinbar hast Du den zweiten vor dem ersten Schritt gemacht??


    mfg

  • Der Anzeigepflicht ist genüge getan, und kann im widrigsten Fall nicht gegen Dich verwendet werden.


    Den Arbeitgeber geht sowas überhaupt nix an, nicht einmal wennst dein Strom midn Fahrradl machst. Da könnt der höchstens fragen warum du in der Früh müd bist, aber machen kann er nix. |__|:-)



    Lass Dir genau erklären, sofern Du dann die jährlichen Steuererkärungen selber machen willst, wie der Eigenverbrauch hinsichtlich der selbstverbrauchen Elektrischen und Thermischen Energie anzusetzen ist,


    Das ist in der normalen Einkommensteuererklärng so ein Sonderfall wie z.B. das beruflich genutzte Arbeitszimmer daheim auch einer is. Die Steuerfrau wird des scho richten.


    Kostenfreies Schnackseln = geldwerter Vorteil ???????????????????????


    Da kennt sich unser durchlauchtigste Gloria :hexe: aus, aber ob die umasonst Auskunft gibt ?(

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


    und der Spenden-Button für unser Forum ist auf der Portal-Seite rechts :!:

  • Hallo Leute,


    seit dem 06.01.2011 steht mein ecoPOWER 1.0 wegen einer defekten Regelung, also nun bereits seit 10 Tagen!!!!!
    Die Regelung ist zu 100% ausgefallen, somit auch die Regelung für die Heizung !!!
    Der Kundendienst ist seit dem 06.01. informiert, es tut sich einfach nichts!!!
    Unter Service habe ich mir etwas anderes vorgestellt und bin nun von
    Vaillant völlig enttäuscht. Die Heizkreispumpen laufen provisorisch per
    separater Stromversorgung mittels Schukostecker.. Die Fußbodenheizung muss ich seit 10 Tagen per Hand
    regeln.


    Was Vaillant hier bietet ist absolut unzumutbar!!!
    Was läuft hier schief??? Was ist das für ein Service???


    Gruß
    Hovi

  • Ein weiterer - nun aus dem hochgelobten "1.0-er Micro-Bereich" - Privatbetreiber, welcher sich am "Kundenservice von Vaillant erfreut"... :thumbdown::diablo::bomb:


    Etwas "Positives" hat aber dein Beitrag: Demzufolge werden auch hier wieder alle "Nebenkomponenten der Heizung" vom BHKW selbst mit Strom versorgt !?!
    Lt. ECOPOWERPROFI sollte das ausgemerzt gewesen sein ...??? :crygirl::rtfm::uebel:






  • Wenn die Regelung ausfällt werden die Pumpen und die Mischer nicht mehr angesteuert, das hat doch nichts damit zu tun wo der Strom herkommt,


    Wäre es so wie du folgerst, würden die Pumpen ja nur laufen wenn das BHKW Strom liefert, bei einem Stillstand wäre die ganze Heizung tot.