Stromverkauf an Mieter und Abschluss diverser Verträge

  • Wir, eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft wollen unseren im ecopower erzeugten Strom an die Mieter unseres Mehrfamilienhauses verkaufen. Das BHKW läuft jetzt schon im 2ten Jahr, noch speisen wir den Strom nur ein. Wir müssen natürlich Verträge mit den Mietern abschliessen, was aber unproblematisch ist. Was mir fehlt: wir brauchen nach Information von Vaillant einen Netzanschlussvertrag, einen Anschlussnutzungsvertrag, einen Stromvergütungsvertrag und einen Stromeinspeisevertrag. Ud außerdem muss wohl noch ein Vertrag über den Spitzenstrom abgeschlossen werden. Gibt es dazu Vordrucke? Wie geht das praktisch?

  • Information von Vaillant einen Netzanschlussvertrag, einen Anschlussnutzungsvertrag,


    Was für ein Quatsch. Entsprechende Vereinbarungen mit dem Netzbetreiber müssen ja schon getroffen sein, sonst dürftet Ihr ja nicht ins öffentliche Netz einspeisen. Die Vergütung für den eingespeisten Strom scheint ja auch schon geregelt zu sein. Also müssen lediglich noch entsprechende Stromlieferverträge mit den Mietern geschlossen werden.


    Entsprechende Muster dafür sind in der Datenbank hier hinterlegt.

  • Es bedarf keines Einspeisevertrages. Das ist alles gesetzlich geregelt.


    Ihr braucht einen Vertrag mit einem Stromlieferanten, sonst wird es teuer in der Grundversorgung des Netzbetreibers.


    Und Ihr braucht Verträge mit den Mieter, welche von Euch Strom beziehen. Die, die keinen Strom von Euch beziehen, müssen entweder direkt an den Netzbetreiber angeschlossen werden - oder Ihr müsst den Strom vom Netzbetreiber durchleiten.


    Infos:
    http://www.bhkw-forum.info/bhk…n/abrechnung-und-betrieb/, auch mal die Seite wirtschaftlichkeit lesen.
    http://www.bhkw-forum.info/bhk…/literatur-und-downloads/ Artikel: "Abrechnung der KWK-Stromerzeugung in Mehrfamilienhäusern"

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Das ist alles gesetzlich geregelt.


    Nennt man auch "gesetzliches Schuldverhältnis".


    Wenn man in einem Anschreiben an den Netzbetreiber den juristischen Fachbegriff verwendet, kann es nicht von Nachteil sein. :whistling:

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)