Umstellung von EEG auf KWK

  • Liebe BHKW-Gemeinde,


    mir ist ein Missgeschick unterlaufen und zwar habe ich verpasst bei meinem Energieversorger die Nachhaltigkeitsbescheinigung
    für mein PÖL abzuliefern. Jetzt soll ich die Einspeisevergütung vom letzten Jahr wieder zurückzahlen und bekomme aber
    als "Ausgleich" eine Gutschrift von 0,83 Cent/kwh.
    Hätte ich in diesem Fall nicht wenigstens einen Anspruch auf eine Vergütung nach KWK oder ist das so in Ordnung wie die das machen?

  • Moin,


    ganz klar NEIN. KWK und EEG haben nix miteinander zu tun.


    Mir ist völlig schleierhaft wie so eine Situation zustandekommt. Du mußt doch auch jeden Februar Deine Papiere einreichen und wenn was fehlt fordert der VNB nach. Oder hattest Du für den Zeitraum gar keine Bescheinigung??? Dann ist unter Umständen der NaWaRo Bonus für immer passe' .


    mfg

  • Hallo,


    mit dem Papiereeinreichen hab ich leider völlig versiebt. Aber egal, muss ich eben durch. Ich will ab Herbst das BHKW sowieso mit Heizöl betreiben da PÖL einfach zu teuer geworden ist. Reicht es aus wenn ich meinem EVU einfach sage das ab jetzt nach kwk eingespeist wird oder muss ich da noch irgendwelchen anderen Unterlagen haben?
    Vielen Dank schon mal für die Antworten.

  • Musste mal im EEG nachlesen. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man den Anspruch verliert, nur weil man vorhandene Nachweise verspätet zum Netzbetreiber sendet!

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Gibt es da im Netz irgendwo etwas wie so ein Nachweis auszusehen hat? Mein PÖL-Lieferant hat mir ein Briefchen geschrieben wo drinsteht das das PÖL aus heimischen Anbau stammt. Aber ob das reicht glaub ich nicht.

  • Hallo,


    der Drops ist gelutscht - er hatte die Pflicht bis Ende Februar alles vorzulegen!!! Das Schreiben vom PÖL Lieferant ist auch Geschichte - das war früher so üblich, heutzutage muß ein Zertifikat der BLE her. Der NaWaRo Bonus ist also für 2010 / 2011 für Dich gestorben. Du bekommst nur noch die EEG Grundvergütung + KWK Bonus.


    http://www.ble.de/nn_465996/DE…ung__node.html?__nnn=true


    Du kannst allerdings sofort auf Vergütung nach KWK wechseln und mußt nicht erst warten bis Dein PÖL verbraucht ist.


    mfg


    PS: über welche elektrische Leistung reden wir hier überhaupt???

  • ich habe einen zweistufigen Generator, kann also das gute Stück auch auf ca. 5 KW laufen lassen, ist ja dann für den Eigenverbrauch besser, wird aber bei kaltem Wetter für die Heizung nicht mehr ausreichen.

  • Moin,


    2Stufig 12/5KW - _()_ _()_ da kenn ich keinen BHKW Hersteller für. Ist doch nicht etwa ein Eigenbau?? Dann hoffe ich das Du das Teil per KWK angemeldet bekommst vonwegen Nachweis Wirkungsgrad und bla bla.


    Aber auch bei nur 5KW und den heutigen Heizölpreisen wirst Du im KWK nix verdienen. Nimm mal nen Beistift + Papier und rechne die Sache durch.


    mfg