Nachweis bezüglich Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr und dem Eigenverbrauch von BHKW

  • Die Clearingstelle EEG hat mit Ihrem nun veröffentlichten Votum zum Verfahren 2008/28 "Nachweis des KWK-Stroms bei Anlagen ohne Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr" Stellung genommen zum Nachweis des elektrischen Eigenverbrauchs von BHKW und zu den Details des Nachweises, dass eine Anlage nicht über Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr verfügt. -> Weiterlesen und PDF herunterladen

  • Den Stromkonzernen fällt auch immer wieder etwas Neues ein, um den Bürger mit BHKW im Keller zu schikanieren.


    Neuste Masche ist wohl betreibereigene Stromzähler nicht an zu erkennen, obwohl das im Gesetz genau so vorgesehen ist.

  • Zählt die Wasserpumpe der Rücklauftemperaturhochhaltegruppe des BHKW zum Eigenverbrauch der Anlage ?

    wenn das BHKW für den Motorkühlkreis keine weitere Pumpe besitzt würde ich Deine Frage mit Ja beantworten.


    mfg

  • Zählt die Wasserpumpe der Rücklauftemperaturhochhaltegruppe des BHKW zum Eigenverbrauch der Anlage ?


    wenn das BHKW für den Motorkühlkreis keine weitere Pumpe besitzt würde ich Deine Frage mit Ja beantworten.


    Da widerspreche dem alikante etwas. Die Rücklaufhochhaltung ist für den technisch einwandfreien Betrieb der Anlage zwingend notwendig. Da spielt es keine Rolle ob noch eine weitere Pumpe vorhanden ist. Ich würde die Frage von gemm mit einem uneingeschränktem "JA" beantworten. ;(

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
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    Oscar Perdok GmbH
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  • Die Rücklaufhochhaltung ist für den technisch einwandfreien Betrieb der Anlage zwingend notwendig.


    Das ist Auslegungssache - ich würde argumentieren das zur Wärmeabfuhr aus dem Primär-/Motorkühlkreislauf nur eine Pumpe notwendig ist. Jede weitere Pumpe gehört demnach zum Secundär-/Heizungssystem.


    mfg

  • Den Stromkonzernen fällt auch immer wieder etwas Neues ein, um den Bürger mit BHKW im Keller zu schikanieren. Neuste Masche ist wohl betreibereigene Stromzähler nicht an zu erkennen, obwohl das im Gesetz genau so vorgesehen ist.


    ??? Wenn der Zähler den Eichvorschriften entspricht, sollte kein Problem entstehen.


    In der VDE-AR-N 4105 ist für den Produktionsstromzähler explizit vorgesehen, dass neben einem Zählerplatz im Zählerschrank auch eine Zählung in einer Unterverteilung sowie eine geräteintegrierte Zählung zulässig ist. Vorraussetzung ist natürlich, dass keine "Schätzeisen" verbaut werden, sondern geeichte Zähler.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)