KWK-Gesetz - Bonus

  • Hallo alle zusammen,


    mein Freund hat im letzten Jahr sein Elternhaus geerbt, in dem 2005 ein Dachs (5,5 kW) eingebaut wurde.


    Nun bin ich dabei, alle möglichen Förderungen und Vergütungen zusammenzutragen. :S


    Wir sind jetzt soweit, dass wir von den örtl. Stadtwerken die Einspeisevergütung und vom Hauptzollamt die Energiesteuerrückerstattung bekommen. :)


    Nur konnte ich bislang nicht die Frage lösen, ob wir den 5,11 Cent Bonus aus dem KWK-Gesetz auch bekommen würden. Wo kann man den beantragen, bei der BAFA? ?( ?(




    Wäre prima, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte. Wir wollen ja, dass sich der Dachs für uns lohnt und wir alles an Förderung etc. bekommen, was möglich ist. :D




    Grüße


    ursel



    Edit: Ich lese bei der BAFA grad nochmal folgenden Absatz:

    Zitat

    Die Vergütung („KWK</ABBR>-Zuschlag“) zahlt der Stromnetzbetreiber auf der Grundlage des Zulassungsbescheides des BAFA an den Anlagenbetreiber. Daneben zahlt der Stromnetzbetreiber dem Anlagenbetreiber einen Grundpreis für den Strom, den der Anlagenbetreiber in dessen Netz einspeist.


    Heißt das, der KWK-Zuschlag würde von den örtlichen Stadtwerken gezahlt werden müssen, wenn die Anlage bei der BAFA auf meinen Freund umgeschrieben ist? Bislang ist die Anlage noch auf seinen verstorbenen Vater angemeldet.

    Einmal editiert, zuletzt von ursel ()

  • ja, genau so ist es.


    vom örtlichen EVU bekommt man für den prodzierten Strom 5,11ct und für den eingespeisten Strom den EEX-Preis des letzten Quartals zzgl. vermiedene Netznutzung


    LG


    Bruno

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  • Vielen Dank!
    Verstehe ich das richtig: der produzierte Strom, der auch eingespeist berechnet sich aus 5,11ct + Einspeisevergütung + vermiedene Nutzungsentgelte und für den selbstgenutzten Strom bekommt man 5,11ct ( ist ja auch produzierter Strom).


    Oder bezieht sich das vermiedene Nutzungsentgelt auf den selbsgenutzten Strom?


    Werde in den nächsten Tagen jedenfalls mal beim örtlichen EVU vorstellig werden, um das zu klären...

    Einmal editiert, zuletzt von ursel ()

  • das vermiedene Netznutzungsentgelt gibt es nur für den eingespeisten Strom, die 5,11ct für den gesamt produzierten, also auch den selbst verbrauchten und vom BHKW hergestellten.


    LG


    Bruno

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  • örtl. Stadtwerken die Einspeisevergütung

    Dann bekommt Ihr doch schon den KWK-Bonus. Denn in der Regel wird ja mit der Einspeisevergütung auch der KWK - Bonus ausgezahlt. Es sei denn, der Vorbetreiber der Anlage hatte diesen Bonus, aus welchen Gründen auch immer, nicht bekommen. Dann solltet Ihr das jetzt nachholen.

  • also, kurzer Auszug aus der letzten Quartalsgutschrift:


    Verbrauch 887 kWh, Netto 47,05€, zzgl. 8,94€ MwSt = 55,99€


    Auf der Rückseite wird das Ganze dann so aufgeschlüsselt:


    Arbeitspreis HT 887 kWh - Preis je Einheit 5,185 Ct/kWh = Netto 45,99, zzgl. MwSt 8,74 = 54,73
    vermiedene Nutzungsentgelte 887 kWh - Preis je Einheit 0,12 Ct/kWh = Netto 1,06, zzgl. MwSt 0,20 = 1,26
    = insgesamt 55,99€
    Durchschnittspreis 5,30 ct/kWh


    Der Arbeitspreis schwankt, z. B. die letzte Abrechnung 2010 wird mit 4,381 ct/kWh vergütet.


    Einer detaillierten Abrechung aus dem Jahre 2005 kann ich entnehmen, dass die 5,11ct in 2005 berechnet wurden. Da wurde ein Durchschnittspreis von 3,849 im 2. Quartal, 4,152 ct im 3. Quartal und 4,387 ct im 4. Quartal vergütet + 0,12 ct/kWh vermiedene Nutzungsentgelte + KWK-Zuschlag 5,11ct/kWh für kleine KWK-Anlagen.
    Die nächste Abrechnung, die ich noch in meinen Unterlagen habe, stammt aus dem 1. Quartal 2007 und sieht so aus wie die von heute.


    Für mich sieht das aus, als gäbe es die Zulage nicht. Oder wie seht iher das?


    LG
    ursel

  • Der Arbeitspreis schwankt, z. B. die letzte Abrechnung 2010 wird mit 4,381 ct/kWh vergütet.


    Die Vergütung richtet sich in der Regel nach den an der Strombörse Leipzig dafür festgelegten Quartalspreisen. Das ist die übliche Handhabung. Ich kenne niemanden, der mit seinem zuständigen EVU einen anderen, besseren Preis aushandeln konnte.


    Wenn seit der Abrechnung 2005 nie mehr der KWK-Zuschlag ausgewiesen wurde, dann würde ich bei dem EVU mal anfragen, warum seit 2006 kein KWK-Zuschlag mehr gezahlt wurde. Seit 2010 gibt es diesen Zuschlag ja auch auf den eigenverbrauchten Strom im Objekt. Also noch mehr KWK-Zuschlag.

  • Dass die Höhe der Vergütung schwankt und quartalsweise festgelegt wird, ist mir bekannt. Habe das nur aufgeführt um zu zeigen, was eben 2005 alles vergütet wurde und was im letzten Quartal vergütet wurde. Damit wollte ich eben klar machen, dass der KWK-Zuschlag seit mindestens 2007 (habe von 2006 keine Gutschrifts-Anzeigen) nicht mehr gezahlt wurde.
    Aber wie gesagt, ich werde nächste Woche mal mit meinem Freund (Erbe, Schichtdienst) beim EVU vorstellig werden um das zu klären.
    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Da sollte man unter Berücksichtigung der Verjährung gleich mal für die letzten Jahre den Zuschlag einstreichen... Hoffentlich wurde da ein Erzeugungszähler damals gesetzt :)

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Zitat

    Hoffentlich wurde da ein Erzeugungszähler damals gesetzt :)

    Das weiß ich leider nicht... Hoffentlich...