Gaspreis Unbilligkeit

  • Hallo Dachsfreunde,


    hab grade meine Rechnung fürs Gas im letzten Jahr erhalten. Die Vorauszahlungen habe ich gekürzt, da die Billigkeit des Gaspreises bisher vom Versorger nicht nachgewiesen wurde. Ich soll zwar etwas nachzahlen, aber wenn ich ausrechne, wieviel ich kürzen kann (Preis Stand 10/2004) dann ist das mehr als ich nachzahlen soll. Also hat der Versorger von mir bereits zu viel erhalten. Wie muss ich jetzt das unbillige Geld vom Versorger einfordern?
    Künftig werde ich selbstverständlich für das nächste Jahr die Vorauszahlungen nach unten korrigieren, aber darf ich da auch die Differenz von der jetzigen Rechnung verrechnen?


    Grüße


    Bruno

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  • 2 x Nein und leider ist mir das auch passiert. Ich hatte nicht aufgepasst und hatte zwar auch gekürzt aber trotzdem viel zu viel gezahlt. Da leider ich beweisen müsste, das es unbillig ist und ich es nicht kann, krieg ich auch nix wieder und kann auch in Zukunft den Betrag nicht einkürzen. ;( ;( ;(

  • Liber Bruno da hast du die berühmte A-Karte.
    Das wird ein rückforderungsprozess und in dem wärst du Beweispflichtig das deren Preise unbillig sind, viel Spaß bei der Beweisführung.


    Um das direkt zu sagen:
    Bereits 3 Monate vor Abrechnungszeitraum nachprüfen anhang der gemittelten Verbrauchswerte aus den letzten Jahren wo man im Verbrauch liegt, und dann rechtzeitig vor einer Überbezahlung kürzen!!


    Wenn man das nicht macht ist man selber schuld!


    Tschuldigung Bruno ;(


    Mehr darüber im Forum des Bundes der Energieverbraucher

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Danke für die schnellen Antworten, schade, aber ich werde zukünftig eben besser aufpassen. Und die aktuelle Vorauszahlung werde ich natürlich wieder entsprechend kürzen. Gottseidank ist das nur der kleine Gaszähler, beim großen bekomme ich alle 1-2 Monate Rechnungen, die ich dann gleich richtig kürzen kann :D


    Grüße


    Bruno

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  • Heute kam Post vom Energieversorger.


    Er bezieht sich auf das BGH-Urteil vom 13.06.2007 (AZ.: VIII ZR 36/06) und fordert nun die von mir einbehaltenen Beträge zurück.


    Beweisen will er die Billigkeit des Strompreises mit einem Testat eines Wirtschaftsprüfers. Im Internet hier abrufbar. Nicht nur, dass ich bereits die Erhöhung ab 10/2004 als unbillig angezweifelt habe, insgesamt ist das Testat m. E. ein Witz.


    Was meint Ihr?


    Grüße


    Bruno

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  • ...das Testat ist eine Unverschämtheit und erinnert mich an Dreijährige, die sich die Augen zuhalten und dabei rufen "such mich". Aber wie heißt es noch? "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing...". Die Unabhängigkeit der Zunft der Wirtschaftsprüfer ist spätestens nach der Bestechungsgeldaffäre eines großen deutschen Elektronikkonzerns in's Wanken geraten.


    Eine Überprüfung durch einen von dritter Seite Beauftragten böte zumindest den Rest einer Chance, hier etwas aufzudecken. Doch es bleiben Zweifel. Ich kenne ein Großprojekt aus einer etwas anderen Branche, bei dem der Konzernrevision bewusst wichtige Informationen vorenthalten wurden. Die armen Prüfer konnten dann ihre Argumentation nur auf den ihnen gnädigerweise überlassenen Daten aufbauen - war natürlich alles Murks (und jeder wusste es). Als dann später das Ganze aufflog, hieß es von den Betroffenen, "...wir sind nicht schuld, denn noch nicht mal die Profis aus der Revision haben etwas gemerkt...". Verkehrte Welt.


    Ich hatte irgendwann das Gelaber meines Gasversorgers satt und habe mich nach preisgünstigen Alternativen umgeschaut. Davon gibt es inzwischen eine ganze Menge...


    Gruß, maxnicks

  • Gas-Alternativen gibt es m. E. noch nicht so viele oder anders gesagt: viel zu wenige.
    Bei uns meines Wissens nur die mit der E Werbung, und da hab ich die allergrößten Zweifel, dass das auf dauer billiger ist.


    Grüße


    Bruno

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  • Hallo Bruno,


    Du kennst doch bestimt http://www.verivox.de, oder?! Nach Eingabe von Jahresverbrauch, Heizleistung, Postleitzahl und Angabe, ob privat oder gewerblich, werden Dir die aktuellen Angebote Deines Einzugsbereichs angezeigt.


    Bei mir sind das allein fünf Anbieter mit sieben verschiedenen Tarifen. Bei meinem Jahresverbrauch von rund 70.000 kWh konnte ich durch den Wechsel zu einem anderen regionalen(!) Gasversorger mehr als 10 Prozent sparen.


    Gruß, maxnicks

  • dann gib da mal 230.000KWh und PLZ 76187 ein
    Suchergebnis: Ausschließlich mein Gasversorger :-(/



    Grüße


    Bruno

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  • Hallo Bruno,


    wenn ich Deine beeindruckenden Verbrauchszahlen eingebe, schmilzt das Feld der bei meiner Postleitzahl verfügbaren Anbieter von zuvor fünf auf gerade mal drei zusammen. Bei Angabe des Attributs "gewerblich" gar auf zwei, die sich dann trotz vier unterschiedlicher Angebote so gut wie keinen Wettbewerb mehr liefern.


    Offensichtlich ist nicht jeder Gasversorger willens oder in der Lage, derartige Mengen zu liefern. Vielleicht tröstet Dich aber die Information, dass Du mit dem günstigsten Angebot Deines lokalen Versorgers im Jahr 4,7 Prozent oder 536 Euro billiger fährst als mit der besten Offerte in meinem PLZ-Bereich.


    Dessen ungeachtet sollte es angesichts der voll vernetzten Republik doch (rein theoretisch) möglich sein, dass Dir selbst ein Lieferant aus Schleswig-Holstein ein Angebot machen könnte. Woran liegt's? Wer sitzt da auf der Bremse? Die Landesregulierungsbehörde? Die Bundesnetzagentur? Wer hat da das Sagen?


    Gruß, maxnicks